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Anmerkungen zum Linzer Budget 2018

  • Donnerstag, 14. Dezember 2017 @ 08:00
Linz Zum Linzer Budget

Im Voranschlag (VA) 2018 liegt der ordentliche Haushalt (oHH) mit 876,14 Mio. Euro um 7,6 Prozent, der außerordentliche Haushalt (aoHH) mit 222,67 Mio. Euro um 59,9 Prozent, der Gesamthaushalt mit 1.098,81 Mio. Euro somit um 15,3 Prozent über dem Vorjahreswert. So wie schon 2017 weist der Voranschlag in der laufenden Gebarung keinen Abgang auf.

Die Ertragsanteile liegen mit 264,00 Mio. Euro, die Kommunalabgabe mit 148,80 Mio. Euro über dem Vorjahreswert, jedoch beide Haupteinnahmen hinter den Erwartungen laut mittelfristiger Finanzplanung (MFP). Die Investitionen sind mit 88,18 Mio. Euro mit 8,0 Prozent des oHH zwar höher als 2017, im Vergleich zu 2001 (15,3 Prozent) ein niedriger Wert. Die Rücklagen stagnieren 2018 mit 13,12 Mio. Euro bzw. 1,19 Prozent der Budgetsumme weiterhin.

Der Transfersaldo mit dem Land weist mit 97,57 Mio. Euro den bislang zweithöchsten Wert (2017: 102,87) auf, dabei fallen vor allem die Landesumlage mit 26,93 Mio. Euro und der Sprengelbeitrag mit 58,88 Mio. Euro ins Gewicht. Bei einem Anteil von 13,8 Prozent an der Bevölkerung wird Linz beim Transfer mit 17,8 Prozent, bei der Landesumlage sogar mit 23,3 % Linz belastet, bei einem Anteil am abgestufter Bevölkerungsschlüssel von 18,2 Prozent erhält Linz nur 4 Prozent der Bedarfszuweisungen. Zu Recht wird im VA2018 bemerkt, dass der Landestransfers „nicht mehr zu bewältigen“ ist, zumal die „Belastungen durch die Zentralörtlichkeit nicht berücksichtigt“ werden und die „Kommunen kein Mitspracherecht bei Transferzahlungen“ haben.

Ausdruck der finanziellen Enge ist der als „öffentliches Sparen“ definierte Finanzspielraum, welcher 2018 auf 0,52 Mio. Euro gesunken ist. Bis 2008 war Linz ein Musterknabe beim Maastricht-Budget. Mit einem Minus von 32,07 Mio. Euro nach 9,89 Mio. Euro im Vorjahr wird jedoch auch 2018 wieder ein Maastricht-Defizit ausgewiesen. Dieses Minus wird laut Mittelfristiger Finanzplanung (MFP) bis 2022 anhalten. Der österreichische Stabilitätspakt sieht auch für die Periode 2018-2021 vor, dass die Gemeinden als Gesamtheit mit einem Maastricht-Ergebnis von null Prozent des BIP budgetieren.

Durch die entgeltliche Übertragung in die Linz Holding werden bis 2021 keine Abgänge im oHH erwartet. Der Verkauf nichtstrategischen Eigentums wird 2019 abgeschlossen. Bis 2021 werden knappe Überschüsse in der laufenden Gebarung, aber deutlich negative Salden in der Vermögensgebarung erwartet. Betont wird aber, es sei notwendig „einen betont restriktiven Budgetkurs einzuschlagen“ und es sei „unbedingt notwendig, alle Einsparungspotenziale weiterhin konsequent und zeitnah zur Umsetzung zu bringen“, was einen Widerspruch zur Verschwendung für Subventionen (Ö3-Weinnachtswunder, Weihnachtsbeleuchtung, City Ring, Krone-Fest etc.) darstellt. Durch den Entfall des Pflegeregress wird ein Kostenersatz durch den Bund erwartet, sonst seien „unterjährig kompensatorische Maßnahmen“ wie etwa Kreditsperren zu sperren.

Soziales kontra Wirtschaft

Auch hausgemachte Faktoren belasten das Linzer Budget: Etwa die angesichts unbekannter Baukosten politisch unverantwortliche und nach oben nicht limitierte 5-Prozent-Mitfinanzierung am Westring, an der vor allem die Bauwirtschaft profitiert und die Mitfinanzierung des Kepler Universitäts Klinikums (KUK) und der Autobahnabfahrt Auhof – alles Projekte die eindeutig in Bundeskompetenz fallen.

Weiters 1,57 Mio. Euro für die Stadtwache, eine Größenordnung die in etwa mit der 2014 erfolgten Abschaffung des Gratisessens in den Kindergärten eingespart wurde. Ebenso 324.000 Mio. Euro für eine Weihnachtsbeleuchtung die eigentlich die Wirtschaft selber finanzieren müsste und hohe Subventionen für Krone-Fest, City-Ring und Ö3-Weihnachtswunder.

Als Ergebnis des Sparprogramms der Stadtsenatsklausur vom Februar 2014 erfolgte durch die Wiedereinführung von Essens- und Werkbeiträgen in Kindereinrichtungen, allgemeine Subventionskürzungen, Verschlechterungen beim Aktivpass etc. vor allem in sozialen Belangen bereits deutliche Verschlechterungen. Dies wurde mit dem Kürzungsprogramm zur Budgetkonsolidierung im Umfang von 20 Mio. Euro 2017 fortgesetzt. Weitere Einschnitte sind zu erwarten, so liegt ein FPÖ-Antrag zur Verschlechterung des Aktivpasses, der bislang immer als Paradebeispiel der SPÖ für soziale Errungenschaften galt, immer noch im zuständigen Sozialaussschuss.

Kein städtischer Wohnbau mehr

Die städtische Wohnbauförderung im Budget ist kein Impuls für den Wohnbau. Seit 1985 gibt es im Rechnungsabschluss häufig einen Überschuss. Im VA2018 ist ein Zuschuss von 0,27 Mio. Euro im oHH und aoHH zusammengerechnet ausgewiesen. Es erfolgte eine Verlagerung des Sonderwohnbauprogramms in außerbudgetäre Leasing-Finanzierung.

Mit der Auflassung des Wohnungsamtes und Übertragung der Wohnungsvergabe an die GWG im Jahre 1980, dem 1989 abgeschlossenen Fruchtgenussvertrag betreffend die städtischen Wohnungen und dem 2016 erfolgten Verkauf der städtischen Wohnungen an die GWG keine Gemeindewohnungen mehr, wobei die Zahlungen bis 2020 vor allem der Budgetkosmetik dienen. Aus der Sicht der KPÖ wäre hingegen eine Wiederaufnahme eines städtischen Wohnbaus notwendig.

Laut Wohnbaubericht 2015 des Landes entfallen von landesweit 21.603 dringlichen Vormerkungen von Wohnungssuchenden (Primärbedarf) alleine 11.083 auf Linz, hingegen von 3.003 Bewilligungen für Wohnbauförderung nur 671 Wohnungen auf Linz. Laut Statistikabteilung des Landes stehen in Oberösterreich etwa vier Prozent der Mietwohnungen und sieben Prozent der Eigentumswohnungen aus unterschiedlichsten Gründen leer und bleiben somit dem Wohnungsbedarf der Wohnungssuchenden entzogen.

Der Einfluss der Banken

Der Schuldenstand der Stadt (ohne ausgegliederte Gesellschaften) ist per Jahresende 2018 mit 760,90 Mio. Euro konstant zu 2017. Dazu kommt eine außerbudgetäre Leasing-Finanzierung von 5,18 Millionen. Mit einem Schuldenstand von 3.755 Euro pro Einwohner_in liegt Linz 2018 weiterhin an der Spitze der Landeshauptstädte.

Nutznießer der Verschuldung sind die Banken, die per Jahresende 2018 fas zu 100 Prozent Darlehensgeber sind und 16,24 Mio. Euro Zinsen kassieren. Mit 32,22 Prozent ist Raiffeisen weiterhin bei den aushaftenden Darlehen dominant, ihr Einfluss auf die Politik der Stadt ist seit Jahren enorm. Raiffeisen war bei der Umfahrung Ebelsberg Nutznießer eines PPP-Projekts, das vom Landesrechnungshof als schlecht für die Stadt, aber gut für die Bank bewertet wurde.

Abenteuer Fremdwährungskredite und Swap

2015 wurde der Ausstieg aus der 1992 begonnenen Aufnahme von Fremdwährungsanleihen mit erheblichen Kursverlusten vollzogen. Die KPÖ hat von Anfang an auf die mit solchen Spekulationsgeschäften verbundenen Risiken gewarnt. Die Entwicklung des CHF-Kurses im Vergleich zum Euro seit der Finanzkrise die im August 2011 einen Tiefstwert von fast 1:1 erreichte, dann von der Schweizer Nationalbank auf 1,2 stabilisiert wurde, nach der Freigabe Anfang 2015 aber wieder auf etwa 1,1 abstürzte hat diese Bedenken bestätigt, vor allem im Zusammenhang mit dem Swap 4175 und dessen Berechnungsformel, die Realzinsen von über 50 Prozent bedeutet.

Wie die Budgets der Vorjahre ist auch der VA2018 vor dem Hintergrund des Debakels mit dem Swap 4175 zu sehen, auch wenn sich das nicht direkt im Budget niederschlägt. Bislang musste die Stadt für den Swap 24,2 Mio. Euro zahlen. Die BAWAG-PSK argumentiert mit einem Streitwert von 417,8 Mio. Euro, inklusive mittlerweile aufgelaufener Zinsen sogar bis zu 617 Mio. Euro, ohne dafür Beweise vorlegen zu können. Dazu kommen enorme Kosten für Klage und Mediation.

Die politische Verantwortung für den Swap liegt in der Selbstentmächtigung des Gemeinderates von 2004 durch die Übertragung der Kompetenz für das Schuldenmanagement an die Finanzverwaltung. Ohne diesen Beschluss hätte die FV das Spekulationsgeschäft zur vermeintlichen Absicherung der CHF-Anleihe nicht im Alleingang abschließen können.

Das ändert allerdings nichts an der Verantwortung der BAWAG-PSK, welche die Risiken des Swaps gegenüber der Stadt verschwiegen hat. Seit dem Amtsantritt von Bgm. Luger 2013 mehren sich Anzeichen, dass die Stadt zu einem Vergleich mit der BAWAG-PSK bereit sein könnte und damit die bislang beschlossene Linie, den Swap als unrechtmäßig auf dem Gerichtsweg zu bekämpfen, zu verlassen.

Restriktive Personalpolitik

Der finanzielle Druck schlägt sich auch beim Personal nieder. Der Personalstand wird 2018 leicht auf 1.741 Vollzeitäquivalente erhöht, die Anzahl der Pensionsempfänger_innen geht auf 1.419, wobei zu berücksichtigen ist, dass wesentliche Teile (AKH, SZL, KJS, Museen usw.) schon vor Jahren aus dem eigentlichen Magistratsdienst ausgegliedert worden sind.

Von 2006 bis 2018 stieg das Volumen des Haushalts um 102 Prozent, hingegen die Personalkosten nur um 37 Prozent, während der Personalstand um vier Prozent gesunken ist. Der Haushalt pro Beschäftigten stieg um 111 Prozent auf 631.044 Euro, die Personalkosten pro Beschäftigten hingegen um 43 Prozent auf 73.847 Euro. An diesen Zahlen wird die stattgefundene Rationalisierung und Arbeitsverdichtung deutlich.

Im Magistrat wurden von 2002 bis 2018 insgesamt 644 Arbeitsplätze abgebaut, im KJS gab es einen Zuwachs von 476, was in Summe den Abbau von 168 Vollzeitäquivalenten bedeutet. In der klassischen Verwaltung wurden von 2005-2017 156, im Dienstleistungsbereich 182 Vollzeitäquivalente abgebaut.

Die richtungsweisenden KV-Abschlüsse der Metallindustrie für 2018 liegen bei 3,00 Prozent. Der Handel hat mit einer Erhöhung von 2,35 bis 2,60 Prozent abgeschlossen. Der Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst liegt bei 2,33 Prozent, soll jedoch in Oberösterreich nur ein Prozent betragen. Um 1,6 Prozent werden die Pensionen erhöht.

Öffentliche Infrastruktur und Daseinsvorsorge

Nach systematischen Ausgliederungen wichtiger Bereiche aus der Budgethoheit des Gemeinderates in den vergangenen Jahrzehnten in Unternehmen laut Statut oder GmbH in die Unternehmensgruppe Linz (UGL) wurde 2017 die Linz Holding mit 10.800 Beschäftigten und einem Vermögen von 5,2 Mrd. Euro gebildet. Ab 2018 werden die Museen von einer Gesellschaft laut Statut in eine GmbH umgewandelt. Als Argumente für die Holding werden Effizenzsteigerung, Synergieeffekte und Steuervorteile (Gruppenbesteuerung) angeführt. In der Begründung wird eine Gleichwertigkeit von kommunalpolitischen und wirtschaftlichen Zielen betont, de facto haben letztere Vorrang.

Mit der Fusion von AKH, LFKK und LNKWJ zum Kepler Universitätsklinikum (KUK) wurde 2015 die Rolle der Stadt Linz als einzige spitalsbetreibende Gemeinde Oberösterreichs im 150. Jahr des Bestehens des AKH beendet. Im KUK hat das Land mit 74,9 Prozent das Sagen, die Stadt ist mit 25,1 Prozent nur Minderheitseigentümer. Weiterhin ist jedoch der Sprengelbeitrag zur Spitalsfinanzierung mit einem massiven Anstieg auf den neuen Rekordwert von 58,88 Mio. Euro (2018) eine große Belastung der Stadt. Dazu kommt laut Budget ein Trägerselbstbehalt für das KUK von 9,1 Mio. Euro, eine Steigerung gegenüber 2016 um 26 Prozent.

Von der Statistik Austria wurden im Herbst 2011 die Gemeinden aufmerksam gemacht, dass die nach Empfehlung des Landes auf Grundlage des Finanzexperten Achatz vorgenommene Ausgliederung kommunaler Projekte in eigene KEG-Gesellschaften oder als PPP nicht Maastricht-konform ist und künftig beim Budget einzurechnen ist. Der Bundesrechnungshof hat die auch in Linz geübte Praxis der Gemeinden, Schulden in ausgegliederte Gesellschaften auszulagern und damit zu verschleiern, kritisiert. Als Konsequenz liegt eine Maastricht-Rechnung für den Magistrat und die UGL vor.

Neben Arbeitsrecht, Konsument_innenschutz, Umweltschutz und Gerichtsbarkeit sind auch die öffentlichen Dienste und die kommunale Daseinsvorsorge eine der Zielscheiben von neoliberalen Freihandelsabkommen wie TTIP (EU-USA), CETA (EU-Kanada), JEFTA (EU-Japan) oder TISA. Als Teil des Widerstandes hatten schon 2015 im Rahmen einer von Attac angestoßene Kampagne 129 Gemeinden und fünf Landtage Resolutionen gegen solche Freihandelsabkommen beschlossen.

Tarif- und Gebührenerhöhungen

Obwohl die Gemeinden kein Steuerfindungsrecht haben nutzen sie die die Möglichkeit Tarife und Gebühren zu gestalten und praktizieren dies kräftig zu Lasten der Bevölkerung:
- Durch eine Tarifautomatik etwa bei Kindereinrichtungen und Seniorenheimen.
- Von der städtischen Linz AG in den letzten Jahren durch Erhöhungen der Preise für Strom, Nahverkehr, Erdgas, Fernwärme, Müllabfuhr, Wasser und Bäder.
- Vom Gemeinderat selbst wurden die Marktgebühren, die Tarife für Musikschulen, Werkbeiträge in Kindergärten, Parkgebühren und Strafgelder, Eintrittsgelder in den Museen und für den Botanischen Garten laufend angehoben.
- Weitere Belastungen erfolgten durch die Abschaffung des Gratisessens in den Kindergärten sowie die Einhebung von Benützungsgebühren in städtischen Turnhallen durch Sportvereine.

Die mit der Verdoppelung erwarteten Einnahmen aus Parkgebühren und Strafgeldern wurden deutlich verfehlt und sind daher im VA2018 nur mit 6,72 Mio. Euro veranschlagt. Würden diese Einnahmen zur Gänze zweckgebunden zur Förderung des öffentlichen Verkehrs (etwa durch Verbilligung der Fahrkarten und Maßnahmen in Richtung Freifahrt) verwendet, wäre dies verkehrspolitisch sinnvoll, da dies nicht erfolgt handelt es sich um eine reine Maßnahme zum Stopfen von Budgetlöchern. Das Umweltticket ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein, da die Verbilligung der Jahresnetzkarte von 436 (Stand 2017) auf 285 Euro nur für Personen mit Hauptwohnsitz in Linz gilt.

So wie schon der Gemeindebund für einen Belastungsstopp der Gemeinden durch das Aufbürden der Finanzierung für vom Bund oder Land beschlossene Aufgaben eintritt, fordert die KPÖ einen Tarif- und Gebührenstopp und kritisiert insbesondere die Automatik.

Kommunale Steuerpolitik

Linz ist zwar beim Pro-Kopf-Aufkommen der Kommunalsteuer mit 734 Euro (2018) Spitzenreiter der Landeshauptstädte, trotzdem wird eine Umstellung der Bemessung von drei Prozent der reinen Lohnsumme auf die Berücksichtigung der gesamten Wertschöpfung immer dringender, gleiches gilt natürlich auch für die Bemessung der Unternehmerbeiträge zur Sozialversicherung.

Laut Wertschöpfungsbarometer der oö Arbeiterkammer überstieg 2015 in den 1.166 untersuchten Unternehmen mit 518.433 Beschäftigten die durchschnittliche Pro-Kopf-Wertschöpfung mit 96.627 Euro den durchschnittlichen Pro-Kopf-Personalaufwand um 33.839 Euro, die Gewinnauszahlungen pro Beschäftigtem sind auf 14.551 Euro gewachsen. Den AK-Daten zufolge stiegen von 2005 bis 2015 die Gewinnauszahlungen um 50,6 Prozent, der Personalaufwand hingegen nur um 20,4 Prozent.

Die Grundsteuer ist 2018 mit 20,53 Mio. Euro veranschlagt. Damit zeigt sich, dass eine zeitgemäße Bemessung dieser Steuer längst an der Zeit ist, basiert sie doch derzeit auf den 1973 festgelegten und nur einmal 1983 angepassten Einheitswerten statt auf den Verkehrswerten von Grundstücken und Immobilien. Bundesweit werden für diese Gemeindesteuer lediglich 570 Mio. Euro erlöst, bei einem Grund- und Immobilienvermögen von 690 Milliarden Euro. Wobei die Überwälzung der Grundsteuer auf die Betriebskosten und damit auf die Wohnkosten abgeschafft werden muss.

Mehreinnahmen für die Stadt könnten folgende Maßnahmen bringen:
- Eine Zweitwohnsitzabgabe, wofür es sogar eine vom Gemeinderat beschlossene Resolution gibt.
- Eine Leerstandsabgabe für Wohnungen, die etwa über die Stromrechnung eingehoben werden könnte, wenn der niedrige Stromverbrauch eine regelmäßige Nutzung ausschließt.
- Eine Nahverkehrsabgabe nach dem Muster der Wiener U-Bahn-Steuer.
- Eine Stellplatzabgabe der Einkaufszentren zugunsten des öffentlichen Verkehrs.
- Die Eintreibung der Außenstände bei der Kommunalabgabe in Millionenhöhe.
- Die Aufhebung der Befreiung der Religionsgemeinschaften von der Grundsteuer.

Zur Finanzlage der Gemeinden

In den Sonntagsreden der Politiker_innen wird die Bürgernähe der Gemeinden betont. Faktisch sind die Gemeinden aber immer stärker in der Zwickmühle zwischen steigenden Anforderungen, auch durch Auflagen von EU, Bund und Land, auf der einen Seite und stagnierenden oder sinkenden finanziellen Mitteln auf der anderen Seite. Daher ist eine grundlegende Besserstellung der Gemeinden erforderlich.

Bei der Aufteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben von 75,09 Mrd. Euro (2013) entfielen auf Gemeinden 7,06, Länder 24,19, Bund 47,86 und EU 1,0 Mrd. Euro. Die Gemeinden kommen also eindeutig zu kurz, zumal sie 39 Prozent der öffentlichen Investitionen tätigen und daher ständig auf Bittgänge um Bedarfszuweisungen des Landes angewiesen sind. Dabei geht es aber nicht um eine Umschichtung zwischen großen und kleinen Gemeinden, sondern um eine kräftige Erhöhung des Anteils der Gemeinden und eine Vergrößerung des FAG-Topfes durch höhere Steuereinnahmen.

Kein geeignetes Mittel ist die von Wifo und KDZ vorgeschlagene erhöhte Steuerautonomie für Länder und Gemeinden, weil damit nur die Standortkonkurrenz deutlich verschärft würde. Die KPÖ plädiert für bundesweit einheitliche Regelungen auch bei kommunalen und Landesabgaben und einen aufgabenorientierten Finanzausgleich verbunden mit der Kompetenzentflechtung zwischen Bund, Land und Gemeinden.

Laut Gemeindefinanzbericht 2015 hat sich die finanzielle Situation der Gemeinden leicht verbessert. Finanzschulden, Schuldenaufnahme und Zinsen wurden reduziert, die Gemeinden weisen wieder einen Maastricht-Überschuss aus, die Finanzspitze hat sich stabilisiert, Investitionen, Rücklagen und Vermögen sind wieder gestiegen.

Von 2010 bis 2015 ist in Oberösterreich die Zahl der Abgangsgemeinden, die ihren ordentlichen Haushalt ohne Landeshilfe nicht mehr ausgleichen können, von 298 auf 112 zurückgegangen. Dass Oberösterreich bundesweit aber immer noch den vergleichsweise höchsten Anteil von Abgangsgemeinden stellt hängt mit der hohen Transferbelastung für die Gemeinden und dem hohen Vorwegabzug bei der Zuweisung der Ertragsanteile zusammen.

Der Finanzausgleich 2017-2021

Der für die Periode 2017-2021 von Bund, Ländern und Gemeinden ausgehandelte Finanzausgleich erfüllt die wesentlichen Erwartungen nicht:
- Nur ansatzweise für Kindergärten ab 2018 und Nachmittagsbetreuung in Schulen ab 2019 wird die angestrebte Aufgabenorientierung realisiert.
- Die Länder erhalten 300 statt der geforderten 500 Mio. Euro nicht zweckgebundene Mittel – wovon 106 Mio. Euro an die Gemeinden, 80 Mio. Euro für Wasserwirtschaft und 60 Mio. Euro für strukturschwache Gemeinden gedacht sind – und zusätzlich 125 Mio. Euro für die Flüchtlingskosten von 2015, davon 37 Mio. Euro für die Gemeinden.
- Weiters wurden für die Länder 18 Mio. Euro Anschubfinanzierung für Hospiz- und Palliativbetreuung und 15 Mio. Euro für die Abschaffung des Kinderselbstbehalts in Spitälern paktiert.
- Für die Pflege wurde zur Kostendämpfung eine maximale jährliche Steigerung um 4,6 Prozent, für Gesundheitsausgaben ein jährlicher Anstieg um 3,6 Prozent, ab 2021 um 3,2 Prozent vereinbart.
- Paktiert wurde weiters die Orientierung auf eine bundesweite Bauordnung.
- Vereinbart wurde auch eine Kostenteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zur Sicherung von Eisenbahnkreuzungen sowie ein Spekulationsverbot, Haftungsobergrenzen und Benchmarks für die Gebietskörperschaften.
- Als Einstiegsdroge in eine bedenkliche Steuerautonomie der Länder ist zu sehen, dass die Länder künftig die Wohnbauförderung unterschiedlich festlegen können. Gleichzeitig wird diese auch künftig nicht für den Wohnbau zweckgebunden, sondern kann als „Körberlgeld“ der Länder verwendet werden.

Auch künftig erhalten die Gemeinden ihren Anteil an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben nicht direkt, sondern über die Länder und können sich diese dabei über Vorwegabzüge bedienen und Bedarfszuweisungen an die Einhebung von Mindesttarifen abhängig machen. Auch bleiben massive Belastungen der Gemeinden durch Landesumlage, Spitalsfinanzierungsbeitrag und andere Umlagen zur Finanzierung von Ausgaben der Länder. Die vielfach geforderte Transferentflechtung verbunden mit einer klaren Festlegung der Aufgaben – etwa Spitäler und Pflege als Landeskompetenz, Kindereinrichtungen als Gemeindekompetenz – hat also mit diesem Finanzausgleich nicht stattgefunden.

Zum wirtschaftspolitischen Hintergrund

Auch das Linzer Budget 2018 ist vor dem Hintergrund der Nachwirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise die aktuell unter dem Stichwort der Euro- und Schuldenkrise debattiert wird zu sehen. Der vom Parlament mit Zutun der Gewerkschafts- und Gemeindevertreter_innen 2012 abgesegnete EU-Fiskalpakt zielt darauf, im Wesentlichen nur ausgabenseitig in allen Gebietskörperschaften zu kürzen, die Steuerprivilegien für Profite und Millionenvermögen jedoch zu erhalten. Mit den von der EU-Kommission geplanten Wettbewerbsfähigkeitsräten ist zudem eine Entmachtung der Gewerkschaften durch „Leitlinien“ für die Lohnpolitik geplant.

Die volkswirtschaftlichen Prognosen für 2018 zeigen einen wirtschaftlichen Aufschwung: Das reale Wachstum des BIP wird mit 2,8 Prozent, der Verbraucherpreisindex mit 2,1 Prozent, die Arbeitslosenrate mit 8,3 Prozent (nationale Definition) angenommen.

Auch in Linz hat sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt etwas entspannt. So stieg die Zahl der offiziell im AMS-Bezirk Linz registrierten Arbeitslosen (Stand jeweils Ende Oktober) von 6.894 (2013) über 8.399 (2014) und 9.811 (2015) auf 10.175 (2016) und sank auf 9.534 (2017).

Die Staatsverschuldung ist nach der Primärverteilung (Lohn-Profit) und der Sekundärverteilung (Steuerpolitik) eine dritte Form der Umverteilung nach oben:
- Per Jahresende 2014 betrugen die Staatsschulden laut Statistik Austria 277,4 Mrd. Euro bzw. 84,24 Prozent des BIP.
- Von diesen Staatsschulden entfielen 242,9 Mrd. auf den Bund, 20,2 Mrd. Euro auf die Länder, 5,7 Mrd. Euro auf Wien, 7,2 Mrd. Euro auf die Gemeinden (wozu allerdings weitere 6-7 Mrd. Euro in Gesellschaften ausgelagerte Schulden der Gemeinden kommen) sowie 1,3 Mrd. Euro auf die Sozialversicherungen.
- Laut VA2016 zahlt der Bund für 204,527 Mrd. Schulden 6,568 Mrd. Euro Zinsen, was im Schnitt 3,2 Prozent bedeutet, die als Profit der Banken und Dividende der Aktionär_innen zu sehen sind (in Relation sind lt. VA2018 16,24 Mio. Euro Zinsen für die 760,90 Mio. Euro Schulden der Stadt Linz mit durchschnittlich 2,13 Prozent relativ günstig).


Verteilungsfrage ist entscheidend

Eine Hauptursache der Schuldenproblematik ist die immer stärke zurückbleibende Besteuerung von Profiten und Millionenvermögen. Die Schuldenproblematik ist eine Verteilungskrise und erfordert daher neben der Vergesellschaftung der Banken eine andere Steuerpolitik. Der rasante Anstieg der Schulden ist nicht angeblich überbordenden Sozialausgaben (Stichwort Pensionen) geschuldet, sondern den milliardenschweren Rettungspaketen (Stichwort Hypo Alpe Adria).

Die Fakten zeigen das Potential für eine sozial gerechte Steuerpolitik:
- Laut D.A.CH-Report stieg 2013 die Zahl der Euro-Millionär_innen in Österreich auf 83.200, ihr Vermögen auf 262 Mrd. Euro. Jedes Prozent Vermögenssteuer darauf würde also 2,6 Mrd. Euro für die Staatskasse bringen.
- Laut trend (26-27/2016) besitzen die TOP10 84,10 Mrd. Euro (2016: 78,21), die TOP50 149,42 Mrd. Euro (2016: 127,36), die TOP100 170,63 Mrd. Euro (2016: 143,94)
- Dazu kommen schätzungsweise 100 Milliarden steuerschonend in den 3.241 Privatstiftungen (Stand 2014) geparkte Vermögen.
- Laut Arbeiterkammer zahlen die größten Kapitalgesellschaften statt 25 im Durchschnitt nur 18 Prozent, die Banken gar nur sieben Prozent Körperschaftssteuer.
- Jährlich werden durch Umwidmung von Grünland in Bauland bundesweit rund 2,6 Mrd. Euro Spekulationsgewinne erzielt.
- Unternehmen schulden 1,7 Mrd. Euro Steuern und 0,96 Mrd. Euro Sozialabgaben.

Aus der Sicht der KPÖ gilt es die Krise mit ihren Auswirkungen grundsätzlich anzugehen, nämlich Kapitalverkehr kontrollieren, Finanzmärkte trockenlegen, das Diktat der Ratingagenturen und Börsen beseitigen, die Banken vergesellschaften und die Profite und Millionenvermögen angemessen besteuern.

Zur sozialen Lage

Laut der Armutsforscherin Christine Orthofer-Stelzer ist „auch jemand mit 1.100 Euro armutsgefährdet, wenn er eine sehr hohe Miete zu bezahlen hat“. Laut EU-SILC2013 gelten 1,203 Mio. Menschen in Österreich als armutsgefährdet, davon gelten 434.000 als „manifest arm“, 355.000 als „erheblich depriviert“ und 226.000 als „working poor“ trotz Vollzeitarbeit als armutsgefährdet. Auf Linz heruntergerechnet bedeutet das rund 27.800 armutsgefährdete, davon 10.000 als „manifest arm“, 8.200 als „erheblich depriviert“ und 5.200 als „working poor“.

Gleichzeitig sind laut e-Control 219.000 Personen von Energiearmut betroffen, weil sie Probleme haben Strom und Heizung zu bezahlen und sind laut Arbeiterkammer jährlich rund 60.000 Haushalte von Strom- und Gasabschaltungen betroffen. Auf Linz heruntergerechnet sind das 5.100 von Energiearmut und 1.400 von Energieabschaltungen betroffene Menschen.

Zielschreibe der neoliberalen Angriffe auf den Sozialstaat ist aktuell die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS), die landesgesetzlich unterschiedlich geregelt ist und in Oberösterreich in einer Maximalhöhe von 903 Euro 12-mal jährlich gewährt wird (Stand 2017). Laut Landtagsbeschluss erhalten Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte nur mehr eine BMS von maximal 365 Euro (plus 155 Euro Integrationsbonus) und Haushalte bzw. Bedarfsgemeinschaften maximal 1.500 Euro. Bgm. Luger forderte jetzt Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Drittstaatsangehörige überhaupt aus der BMS auszunehmen und diesen nur mehr Sachleistungen zu gewähren.

Für die Senkung der BMS wird vielfach damit argumentiert, dass die Mindestsicherung im Verhältnis zu den Mindestlöhnen zu hoch sei. Laut Arbeiterkammer erhielten 2014 344.000 Vollzeitbeschäftigte weniger als den vom ÖGB aktuell geforderten Mindestlohn von 1.700 Euro brutto monatlich (1.310 Euro netto), 244.000 Beschäftigte sogar weniger als 1.500 Euro (1.199 Euro netto).

Oberösterreich kann zusätzlich dabei auf einen besonders zweifelhaften bundesweiten „Rekord“ verweisen: Laut AK-Statistik verdienten 2015 männliche Angestellte im Bezirk Steyr mit durchschnittlich 4.128 Euro brutto monatlich fast viermal so viel wie Arbeiterinnen im Bezirk Rohrbach mit 1.130 Euro brutto. Notwendig ist ein gesetzlicher Mindestlohn von 13 Euro für 30 Wochenstunden und eine aktive Lohnpolitik, die nicht nur die Inflation, sondern auch die gestiegene Produktivität abgilt um die Inlandsnachfrage zu erhöhen.

Budget und Demokratie

Die Budgeterstellung erfolgt nur durch die Stadtsenats-Fraktionen, die anderen Parteien sind faktisch nicht einbezogen. Erinnerungen sind die einzige Möglichkeit von Bürger_innen auf das Budget Einfluss zu nehmen, was in der Praxis aber nur formal aufgefasst wird. Möglichkeiten partizipativer Budgetgestaltung etwa durch Bürger_innenversammlungen etc. fehlen. In den letzten Jahren hat sich daher die Kritik an der Budgetgestaltung nicht nur von Seiten der KPÖ verstärkt. Gefordert werden vor allem ein auch für Laien verständliches und lesbares Budget. Realisiert wurde mittlerweile die elektronische Verfügbarkeit im Internet.

Notwendig ist auch eine Hinterfragung des Budgets in Hinblick auf die von der VRV vorgegebenen Budgetgrundsätze (Klarheit, Wahrheit, Vollständigkeit usw.), da manche Titel sehr kryptisch formuliert und damit für Laien faktisch nicht auffindbar sind.

Das Budget ist immer auch ein Maßstab wie weit die Stadt dem Anspruch grundlegender Menschenrechte auf Arbeit, Wohnen und soziale Sicherheit gerecht wird. Dabei geht es nicht um Jubelmeldungen die Linz zur „Sozialhauptstadt“ oder „Lebensstadt“ hochstilisieren, sondern um konkrete Maßnahmen.

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