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1946: Die Politik der KPÖ in der Verstaatlichungsfrage

  • Montag, 26. Juli 2021 @ 08:00
Geschichte Von Manfred Mugrauer

1. Die Programmatik der KPÖ
Die Frage nach der Verstaatlichung der deutschen Monopole und Großbetriebe stand sowohl in der im Exil entwickelten Programmatik, als auch in der unmittelbaren Nachkriegszeit im Mittelpunkt der wirtschaftspolitischen Forderungen der KPÖ. Primär leitete sich ihre Argumentation aus der Bestrafung der hitlerfaschistischen Kriegstreiber und österreichischen Landesverräter ab: Im Anfang August 1945 veröffentlichten Sofortprogramm wurde die „restlose Vernichtung der Machtpositionen des kriegshetzerischen und kriegsschuldigen deutschen Großkapitals in Oesterreich“ und die „Verstaatlichung seines in unserem Lande zusammengerafften und zusammengeraubten Besitzes“ verlangt.

Neben der Verstaatlichung des „Deutschen Eigentums“, sowie des Vermögens der Nazi- und Kriegsverbrecher und ausländischen Faschisten erweiterten die KommunistInnen ihre Forderungen gegenüber der im Exil entwickelten Linie1 auch auf die Verstaatlichung der Schlüsselindustrien, „insbesondere der Schwerindustrie und der Bergwerke“.2 Zu verstaatlichen seien die Berg- und Hüttenwerke, die Großbetriebe, die Elektro- und Metallindustrie, sowie die Auto- und Maschinenindustrie, konkretisierte die KPÖ im Wahlkampf ihre Forderungen.3 Diese Schlüsselindustrien seien ohnehin „nahezu ausschließlich im Besitz des deutschen Finanzkapitals bzw. in den Händen von landesverräterischen Großunternehmen und Finanzkapitalisten“ gewesen.4 Bezüglich der Organisationsform der staatlichen Unternehmungen wurde ein Wirtschaftsrat aus Betriebsleitern und Vertretern der Arbeiter und Angestellten als oberste Leitung vorgeschlagen. Den Vorsitz in diesem Wirtschaftsrat sollten ein Staatssekretär und zwei Unterstaatssekretäre als Vertreter der drei demokratischen Parteien führen.5 Die – bereits im Exil formulierte – Forderung nach einer Verstaatlichung der Großbanken wurde nach der Befreiung offenbar erst Anfang 1946 erhoben.6
Wohl auch vor dem Hintergrund der antikommunistischen Flüsterpropaganda, dass die KommunistInnen auf die Verstaatlichung sämtlichen Eigentums abzielen würden,7 wurde von der KPÖ wiederholt klargestellt, dass es sich bei den von ihr geforderten Maßnahmen um keine Sozialisierung handle. Ebenso wurde auf die über wirtschaftliche Erwägungen hinausgehende Bedeutung der Verstaatlichung für die weitere demokratische Entwicklung hingewiesen: Sie sei „keine sozialistische, sondern eine nationale und demokratische Forderung“,8 ein „allgemeines nationales Interesse“ zum Schutz des nationalen Eigentums und zur Sicherung der staatlichen Unabhängigkeit.9 Die Nationalisierung des Eigentums jener nazistischen „Industriemagnaten, die wesentlich dazu beigetragen haben, Oesterreich unter das deutsche Joch zu bringen“, sei notwendig, da die Zentralbüros von Alpine Montan, Böhler und Schöller geradezu „die Brutstätten des Faschismus und der Reaktion in Oesterreich“ gewesen seien.10 Neben der Nationalisierung dieser wirtschaftlichen Machtpositionen, „die in den Händen landfremder Abenteurer Sprengstoff gegen Oesterreich waren“, sei jedoch die Unternehmerinitiative „auf allen anderen Gebieten“ zu fördern. Die im Sofortprogramm darüber hinaus geforderte Nationalisierung der Schlüsselindustrien, der Erdölproduktion usw. sei allein „aus staatspolitischen Gründen“ notwendig. Der Versuch einer allgemeinen Sozialisierung hingegen sei „absurd“, stellte Staatssekretär Ernst Fischer zu Beginn des Wahlkampfes klar.11 Begründet wurde das „nationale Interesse der übergroßen Mehrheit der österreichischen Bevölkerung“ an der Verstaatlichung, also nicht nur der Arbeiter, sondern auch der Handels- und Gewerbetreibenden, Bauern und sogar der kleinen und mittleren Unternehmer,12 mit neuen Erscheinungsformen des Klassenkampfes: Neben dem alten Gegensatz zwischen Meister und Gesellen, Bauer und Knecht, kleinen Unternehmungen und Arbeiterschaft sei heute die Interessengemeinschaft aller gegen die großkapitalistischen Monopole, „gegen die Riesenunternehmungen, gegen die Trusts, gegen die deutschen Monopole“, die sich „als die Feinde aller Schichten erwiesen (haben)“, entscheidend.13 Auch im Rahmen der Diskussionen um das erste Verstaatlichungsgesetz im Juni 1946 wurde klargestellt, dass die „Forderung nach Verstaatlichung der Schlüsselindustrien, der Rohstoffquellen und der Banken [...] in einer Linie den Zweck“ habe, „zu verhindern, daß sie wieder zu einem Instrument gegen die Demokratie und zu einem Werkzeug ausländischer Kapitalisten gegen die Unabhängigkeit Oesterreichs werden“.14
Wie bereits in den im Exil ausgearbeiteten Dokumenten trat die KPÖ dafür ein, dass das kleine und mittlere Eigentum an Produktionsmitteln – sofern es nicht „deutsch und faschistisch“ war – von der Verstaatlichung ausgenommen sei. Das „rechtmäßig erworbene Eigentum“ sei zu schützen und solle in den Händen der österreichischen Bauern und Gewerbetreibenden, Kaufleute und Unternehmer bleiben, wurde am 13. Mai 1945 auf der ersten Parteikonferenz und auch im Sofortprogramm festgehalten.15 Darüber hinaus habe der Staat die Privatinitiative des kleinen Unternehmers, des Kaufmann und Gewerbetreibenden zu fördern.16 Die Frage laute demgemäß nicht „Verstaatlichung oder Privatinitiative?“, sondern „Verstaatlichung und Privatinitiative“, fasste Ernst Fischer Anfang 1946 seine Position und jene der KPÖ zusammen.17

2. Die Verstaatlichungsfrage im Kabinettsrat
Fragen der Verstaatlichung und des „Deutschen Eigentums“ in Österreich gewannen im Kabinettsrat der Provisorischen Regierung im Verlauf des Sommers 1945, nicht zuletzt infolge des Potsdamer Abkommens, das den alliierten Mächten das reichsdeutsche Vermögen in ihrer jeweiligen Zone zusprach, an Bedeutung. Wie kaum eine andere Frage stand diese Thematik im Spannungsfeld alliierter Interessen, die sich in letzter Konsequenz auch in der Politik der drei in der Regierung vertretenen Parteien innenpolitisch widerspiegelten. In besonderer Weise traf diese Verflechtung innen- und außenpolitischer Faktoren die KPÖ, hatte diese doch aufgrund ihrer weitreichenden Identifizierung und Solidarisierung mit der sowjetischen Besatzungsmacht in ihrer auf nationale österreichische Interessen ausgerichteten Programmatik und Politik die wirtschaftspolitischen Ansprüche der sowjetischen Regierung mitzureflektieren.
Die im Sofortprogramm der KPÖ entwickelte Konzeption, die auf eine „Kombination vergesellschafteter, demokratisch geleiteter Schlüsselindustrien mit der Privatinitiative kleiner und mittlerer Unternehmer“ und – entgegen einer „bürokratisch zentralisierte(n) Planwirtschaft“ – auf eine „durch demokratische Körperschaften gelenkte und kontrollierte Wirtschafsplanung“18 hinauslief, führte bereits im Jahr der Befreiung zu Polemiken von Seiten der SPÖ, um sich in dieser Frage als links der KPÖ stehende Kraft zu profilieren.19 Auch in der Forschungsliteratur wird aus ihr durchwegs eine generelle Skepsis der KPÖ gegenüber einer unmittelbaren Verstaatlichung abgeleitet,20 wobei derartige Einschätzungen quellenmäßig nahezu ausschließlich auf wenigen Passagen in den Studien Adolf Schärfs über die Nachkriegsentwicklung beruhen.
Zum Verständnis dieser Einwände ist neben der oben skizzierten programmatisch-politischen Linie der KPÖ vor allem das Agieren der kommunistischen Regierungsmitglieder in der ersten Phase der Provisorischen Regierung in Betracht zu ziehen, wobei zu berücksichtigen ist, dass dieses im Kabinettsrat nur hinter verschlossenen Türen zum Tragen kam. In dieser Phase sollen die Kommunisten gegen sofortige Verstaatlichungsmaßnahmen aufgetreten sein, was sich zwar anhand der Kabinettsratsprotokolle quellenmäßig nicht belegen lässt, jedoch vor dem Hintergrund der kommunistischen Einschätzung der innen- und außenpolitischen Rahmenbedingungen nicht unwahrscheinlich erscheint: Nachdem die Sowjetunion kein Interesse daran haben konnte, nach ihrem einseitigen Vorgehen bei der Bestellung der Provisorischen Regierung mit einer raschen Verstaatlichung das Misstrauen der Westmächte zu verstärken und damit die Anerkennung der Renner-Regierung weiter zu verzögern, ist angesichts der außenpolitischen Rücksichtnahme der KPÖ und auch vor dem Hintergrund ihres – von Anton Pelinka als „elastisch“ und „undogmatisch“ charakterisierten21 – Verstaatlichungsprogramms nicht an der Darstellung Schärfs zu zweifeln, wonach sich die kommunistischen Regierungsmitglieder im Mai für eine Vermeidung des Wortes „Sozialisierung“ aussprachen und bloß für den Gebrauch des Wortes „Verstaatlichung“ eintraten.22 Auch die – von Schärf polemisch ins Treffen geführte23 – Erklärung des KPÖ-Parteivorsitzenden Koplenig in der siebten Kabinettsratssitzung am 15. Mai 1945, wonach er „unbeschadet der überwiegenden Bedeutung der Planwirtschaft“ auch für die Förderung der Privatinitiative der Kleingewerbetreibenden, Kaufleute und kleinen Unternehmer zur Ankurbelung der Wirtschaft eintrete, lag ganz auf der Linie des im Exil entwickelten KPÖ-Konzeptes einer kombinierten Wirtschaft. Allerdings müssten Garantien geschaffen werden, dass die Privatinitiative nicht zur Spekulation führe, hielt Koplenig fest.24 Umgekehrt lässt sich nach Edition der Kabinettsratsprotokolle nicht nachweisen, dass die SPÖ im Mai 1945 auf Regierungsebene für eine rasche Verstaatlichung der Schlüsselindustrien oder gar für eine umfassende Sozialisierung eingetreten wäre.
Als die KommunistInnen zur Unterstreichung ihrer Forderungen im Sommer 1945 dazu übergingen, mittels „Initiativen von unten“ Druck auf die Provisorische Regierung auszuüben, wurden auch in der Frage der Verstaatlichung dahingehende von der KPÖ lancierte Resolutionen weitergeleitet, etwa von der Belegschaft der Stadlauer Lederindustrie, der DDSG oder den Arbeitern von Leoben und Donawitz.25 Im Wahlkampf sahen sich die KommunistInnen „an der Spitze des Kampfes“ um die Verstaatlichung.26 Die politischen Absichten der selektiven Darstellung Adolf Schärfs werden auch dadurch deutlich, dass er eine Parteienvereinbarung von Regierungsmitgliedern von SPÖ und KPÖ, die sich „uneingeschränkt“ für die Verstaatlichung der Schwerindustrie einsetzte,27 unerwähnt lässt. Diese Parteienvereinbarung wurde nach der Einigung zwischen SPÖ und KPÖ im Gefolge des Potsdamer Abkommens der ÖVP weitergeleitet.28 Insgesamt erfuhr die Diskussion im Kabinettsrat über das reichsdeutsche Vermögen und die Verstaatlichung nach Bekanntwerden des Potsdamer Abkommens eine Intensivierung. Die alliierten Mächte verzichteten hierin zwar auf Reparationen, jedoch wurde Einigkeit darüber erzielt, dass der Anspruch der Alliierten auf das „Deutsche Eigentum“ je nach Zone bestehe, womit auch der Sowjetunion das Recht zugesprochen wurde, als Entschädigung für die Zerstörungen und Demontagen der wirtschaftlichen Infrastruktur ihres Landes infolge des hitlerfaschistischen Eroberungsfeldzugs in ihrer Zone das „Deutsche Eigentum“ als Wiedergutmachung requirieren zu dürfen.
Zur Abwehr der sowjetischen Forderungen erhielt die Verstaatlichungsdiskussion nun eine taktische Komponente: Möglicherweise helfe sie, „die Auslieferung [des reichsdeutschen Vermögens, Anm.] auszuschließen“, zog Staatskanzler Renner bereits am 7. August 1945 hinsichtlich der Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Potsdamer Abkommen in Erwägung.29 Im Kabinettsrat sprachen sich vor allem die kommunistischen Regierungsmitglieder mit Vehemenz für die rasche Verstaatlichung des reichsdeutschen Vermögens in Österreich aus: Sowohl Johann Koplenig und Franz Honner als auch Ernst Fischer und Karl Altmann traten dementsprechend in der 24. Sitzung des Kabinettsrats am 15. August 1945 auf. Offen muss in diesem Zusammenhang die Frage bleiben, ob die Regierungsmitglieder der KPÖ ihre Vorschläge mit den sowjetischen Behörden koordinierten, oder – wie etwa Robert Knight mutmaßt30 – ohne Abstimmung mit ihnen handelten. Auszuschließen ist jedoch die Behauptung Adolf Schärfs, wonach die KommunistInnen ihre Forderungen nach Beschlagnahme des reichsdeutschen Vermögens nach Bekanntmachung der Potsdamer Beschlüsse „bloß zum Schein aufgestellt“ hätten.31 Die Argumentation der KPÖ zielte darauf ab, vor dem Hintergrund der alliierten Ansprüche mit der Verstaatlichung des reichsdeutschen Eigentums zumindest die Verhandlungsposition der Provisorischen Regierung zu stärken: „Wir werden eine viel günstigere Position haben, wenn wir als österreichischer Staat als Eigentümer verhandeln, als wenn die Frage offen bleibt und überhaupt kein Eigentümer vorhanden ist“, gab Koplenig konkret in Hinblick auf die Frage Zistersdorf zu bedenken. Klar sei gleichzeitig, dass bei diesen Verhandlungen nicht in allen Punkten gewonnen werden könne, ergänzte Karl Altmann. Eine Verschleppung der Verstaatlichung der reichsdeutschen Betriebe käme jedoch „einem Verrat an den nationalen Interessen des österreichischen Volkes gleich“, Österreich laufe dann Gefahr, zu einer „völlig der Ausbeutung preisgegebenen Kolonie“ zu werden. Ernst Fischer ließ seine nationalen Interessen folgende Argumentation in einer Aussage gipfeln, welche die Herausgeber der Kabinettsratsprotokolle veranlasste, sie dem zweiten Band der Edition voranzustellen: „Wir müssen unbedingt einen Rechtsboden schaffen, und wenn hier über Völkerrecht philosophiert wird – ich kann es nicht anders ausdrücken –, so sollten wir uns, so klein und schwach wir sind, etwas von dem großen englischen Grundsatz zu eigen machen: Right or wrong – my country!“
Fischer brachte darauf den Antrag ein, dass ein vom Kabinettsrat eingesetztes Komitee in der nächsten Sitzung einen Gesetzesentwurf vorlegen solle, „wonach reichsdeutsches Vermögen in österreichisches Vermögen übergeht“. Karl Altmann kündigte an, diesen Antrag zu konkretisieren und auch schriftlich vorzulegen. Franz Honner brachte in Erinnerung, dass auch andere Vermögenswerte, z.B. große land- und forstwirtschaftliche Unternehmungen, die sich in den Händen von Ausländern befinden, womit er wohl auf den Grundbesitz ungarischer Magnaten im Burgenland anspielte, zu verstaatlichen seien. In zwei weiteren von Ernst Fischer und Karl Altmann eingebrachten Anträgen forderten die Kommunisten neben der Verstaatlichung des reichsdeutschen Vermögens die Beschlagnahme des Vermögens von Nationalsozialisten, soweit es sich um Personen nach § 17 des Verbotsgesetzes handelte, sowie die Vorbereitung eines Gesetzesentwurfes über die Verstaatlichung der Schlüsselindustrien und Bergwerke. In das Komitee zur Behandlung der drei Anträge wurden die Staatssekretäre Zimmermann, Korp, Honner, Heinl und Raab, sowie die Unterstaatssekretäre Waldbrunner und Altmann entsendet.32
Die Vorlage derartiger Gesetzesentwürfe erfolgte zwar noch nicht in der nächsten Sitzung, jedoch wurde nach am 27. August im Komitee erfolgter Einigung33 das Staatseigentumsgesetz, das den Übergang des „Deutschen Eigentums“ auf die Republik Österreich vorsah, am 29. August im Kabinettsrat beschlossen.34 Am 5. September folgte ohne Debatte die Beschlussfassung des vom Staatsamt Eduard Heinls ausgearbeiteten Verstaatlichungsgesetzes, das Unternehmungen der Energiewirtschaft, des Bergbaues, der Erdölproduktion, der Eisenhüttenindustrie, der Starkstromindustrie und des Lokomotiv- und Waggonbaues zu verstaatlichen vorsah.35 Angesichts des zu erwartenden sowjetischen Einspruchs wurden beide Gesetze jedoch von vornherein als „deklarative“ Geste, als „Deklarationsgesetze“ gehandhabt. Es unterblieb sowohl die Publikation als auch die Durchführung, nachdem der sowjetische Gesandte Kiselev gegenüber Renner am 5. September klargestellt hatte, dass das Staatseigentumsgesetz den Potsdamer Beschlüssen widerspreche und die „Staatsinteressen“ der Sowjetunion beeinträchtige. Renner wiederum machte geltend, dass seine Regierung entschlossen sei, „gegen die Potsdamer Beschlüsse zu remonstrieren“.36

3. Die Kontroverse um die sowjetisch-österreichische Erdölgesellschaft
Zu diesem Zeitpunkt war bereits die Intention der Sowjetunion klar geworden, mit der Provisorischen Regierung direkte, bilaterale wirtschaftliche Bindungen einzugehen und die von ihr gemäß dem Potsdamer Abkommen beanspruchten Besitzrechte am „Deutschen Eigentum“ in Österreich in gemischte Gesellschaften, halb in sowjetischem, halb in österreichischem Besitz, einzubringen. Dabei konzentrierten sich die sowjetische Besatzungsmacht auf zwei Wirtschaftszweige: die österreichische Erdölindustrie und die DDSG. Die Verhandlungen über eine bilaterale Erdölgesellschaft zwischen einer sowjetischen Außenhandelsdelegation und Vertretern der österreichischen Regierung begannen im August 194537 – also vor dem Einzug der westlichen Alliierten in Wien. Bis 8. September sollten die Verhandlungen beendet sein. Während sich Karl Renner und Leopold Figl zunächst ebenso wie Johann Koplenig im Politischen Kabinettsrat am 28. August 1945 für die Gründung der bilateralen „Sanaphta“ aussprachen, ließen die führenden Politiker von SPÖ und ÖVP letztlich unter dem Druck der Westmächte und westlicher Kapitalinteressen das unterschriftsreif vorliegende Abkommen platzen.
In der Kabinettsratssitzung am 5. September 1945 informierte Renner die Regierungsmitglieder über die bisherigen Beratungen und brachte ihnen zur Kenntnis, dass der Vertrag „für Österreich in Anbetracht der schwierigen Umstände eine günstige Lösung“ sei und auch ein Vorbild für weitere Verhandlungen mit den westlichen Besatzungsmächten darstellen könne. Gleichzeitig habe sich der Politische Kabinettsrat auf zwei Bedingungen verständigt: Der Vertrag könne nur vorbehaltlich der völkerrechtlichen Anerkennung der Provisorischen Regierung und „unvorgreiflich der Rechte dritter Staaten“ abgeschlossen werden. Julius Raab schätzte den Vertragsabschluss als für Österreich wirtschaftlich günstig ein. Auch Gerö stellte klar, dass sich die sowjetischen Stellen selbst mit der Beschlagnahme des reichsdeutschen Eigentums in Zistersdorf und der Bildung einer rein sowjetischen Gesellschaft im Recht befinden würden. Die sozialdemokratischen Regierungsmitglieder Schneidmadl, Schärf, Korp und Böhm sprachen sich gegen einen sofortigen Vertragsabschluss und dafür aus, die Länderkonferenz mit der Angelegenheit zu befassen.
Die kommunistischen Regierungsmitglieder verbanden ihre Argumentation für eine rasche Unterzeichnung des Vertragsentwurfs mit der Frage der Anerkennung der Provisorischen Regierung: Staatssekretär Koplenig stimmte zwar den Vorbehalten hinsichtlich der Rechte Dritter an den Zistersdorfer Ölquellen zu, wies jedoch das Ansinnen zurück, den Vertrag nur vorbehaltlich der Anerkennung der Regierung durch die westlichen Alliierten zuzustimmen, weil dies darauf hinauslaufe, der Renner-Regierung das Recht auf den Abschluss von Verträgen abzusprechen. Zwar kam Renner in seinem Schlussstatement erneut auf seine Absicht zurück, vorbehaltlich der beiden erwähnten Bedingungen, in denen er die Ausrichtung der Länderkonferenz inkludiert sah, zu einem raschen Vertragsabschluss zu gelangen,38 dennoch fasste der Politische Kabinettsrat bereits drei Tage später, am 8. September 1945, gegen die Stimme von Johann Koplenig39 den Beschluss, die Verhandlungen mit der Sowjetregierung abzubrechen.40
Die Gründe für diesen Meinungsumschwung führen ins Zentrum jener Problemkonstellation außen- und innenpolitischer Faktoren, die letztlich für die begrenzten Spielräume der kommunistischen Regierungsfraktion entscheidend war und verweisen auf die Kräfteverhältnisse im Kabinettsrat der Provisorischen Regierung: Bereits am 4. September hatten die US-Amerikaner aus „reliable sources“ erfahren, dass die sowjetische Regierung der Provisorischen Regierung die Gründung einer sowjetisch-österreichischen Erdölgesellschaft vorgeschlagen habe.41 Die westlichen Alliierten erkannten die Gefahr einer einseitigen Ostorientierung der österreichischen Wirtschaft und begannen nun ihrerseits massiven Druck auf die Provisorische Regierung auszuüben. General Clark drohte sowohl der Renner-Regierung als auch Marschall Konev mit der Nichtanerkennung der Provisorischen Regierung im Falle eines derartigen Vertragsabschlusses.42 Insgesamt machten die westlichen Alliierten deutlich, dass die Anerkennung der Provisorischen Regierung vom Verhalten Renners in der Frage der Vertragsunterzeichnung abhänge.43
Obwohl Staatskanzler Renner selbst gegenüber den US-Vertretern Erhardt und Clark am 11. September eingestand, dass die sowjetische Interpretation des Potsdamer Abkommens plausibel und insofern die vorgeschlagene Gesellschaft für Österreich vorteilhaft gewesen sei,44 verweigerte er die Unterzeichnung des fertig ausformulierten Vertragsentwurfes. Neben der politischen Komponente der Anerkennungsfrage waren es wirtschaftliche, konkret britische und US-amerikanische Kapitalinteressen, die hinter dem Druck der westlichen Alliierten standen: Es kam zu einer „fast totalen Identifizierung der britischen und amerikanischen Politik mit den ökonomischen Interessen“ der Konzerne Royal Dutch Shell, British Petrol, Soccony Vacuum und Standard Oil.45 Auf genau diese Interessen wiesen die kommunistischen Regierungsmitglieder in der Kabinettsratssitzung am 12. September 1945 hin: „private Spekulationsinteressen“ und das „Eingreifen ausländischer Kapitalisten“ habe dazu geführt, „daß österreichische Staatsinteressen faktisch zurückgestellt worden sind“, analysierte Ernst Fischer, der auch auf „eine Reihe alarmierender Telegramme aus London und New York“ und damit auf den westlichen Druck hinwies. Gleichzeitig warnte der kommunistische Staatssekretär davor, „eine Verbitterung der Sowjetunion gegen Österreich hervorzurufen“,46 was eventuell einen Hinweis darauf gibt, dass die KPÖ-Führungsspitze über die Entschlossenheit der Sowjetregierung hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Interessen im Bilde gewesen sein könnte.
Damit war mit dem Abbruch der Verhandlungen über die Zistersdorfer Ölquellen im September 1945 die von der sowjetischen Regierung angestrebte Inanspruchnahme des „Deutschen Eigentums“ in Österreich mittels bilateraler, gemischter Gesellschaften an westlichen Kapitalinteressen, US-britischen Interventionen und einer entsprechenden Auftreffstruktur in SPÖ und ÖVP gescheitert. Am 18. Oktober 1945 musste Julius Raab dem Kabinettsrat die Übernahme der Zistersdorfer Ölquellen durch die sowjetischen Besatzungsbehörden mitteilen.47 Fortan übernahm die Sowjetische Mineralölverwaltung (SMV) die alleinige Ausbeutung der österreichischen Erdölressourcen, im Februar 1946 folgte die Übernahme der DDSG in die Verwaltung der sowjetischen Militärbehörden.

4. Parteienverhandlungen unter Umgehung der KPÖ
Obwohl sich sowohl SPÖ als auch ÖVP vor den Wahlen im November 1945 für die Verstaatlichung von Großbetrieben ausgesprochen hatten und dieser auch in die Regierungerklärung von Figl am 21. Dezember Eingang gefunden hatte,48 wurden nach der Regierungsbildung zunächst keine konkreten Schritte in diese Richtung unternommen. Ein diesbezüglicher Antrag der SPÖ im Nationalrat am 30. Jänner 1946 wurde zur weiteren Behandlung dem parlamentarischen Ausschuss für Vermögenssicherung zugewiesen, der jedoch erst am 21. Mai zusammentrat.49 Vor diesem Hintergrund wurde die wirtschaftspolitische Propaganda der KPÖ zu Jahresbeginn 1946 von der Kritik an der Verschleppung der Verstaatlichung dominiert. Während die Verstaatlichung in den volksdemokratischen Ländern „zu einem Gradmesser der demokratischen Entwicklung geworden (ist),“ sei „ihre Ergebnislosigkeit in Oesterreich ein warnendes Zeichen dafür, wie tief wir hierzulande noch im Schmutz des Faschismus stecken“.50 Gleichermaßen kritisiert wurde die „Verschiebung öffentlichen Volksvermögens“ an „private Finanzcliquen“: Nicht nur dass die Verstaatlichung der Schlüsselbetriebe hinausgeschoben werde, vielmehr bringe „eine Clique von großen Finanzherren einen Betrieb nach dem anderen in ihren Besitz“, aus dem Staatsbesitz werden ehemalige Nazigroßfirmen „in die Hände der Finanzclique Kienböck-Joham gespielt“.51
Zugleich versuchte die KPÖ, auf der Ebene von Parteienbesprechungen ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Zunächst kamen die Vertreter der drei Parteien Ende März 1946 bei Abschluss ihrer Verhandlungen über das Nationalsozialistengesetz in der Tat überein, raschestens in Verhandlungen über die Verstaatlichung der Schlüsselindustrien und Großbanken einzutreten.52 Auch formulierte Franz Honner im Budgetausschuss des Nationalrats im April und Mai dahingehende Entschließungsanträge, die Parteienverhandlungen unter Zuziehung der Interessenvertreter vorsahen.53 Nachdem jedoch die KPÖ im dafür vorgesehenen, vom parlamentarischen Ausschuss für Vermögenssicherung am 21. Mai eingesetzten Unterausschuss54 gar nicht vertreten war, waren weitere Initiativen der Kommunisten erforderlich, um endlich Parteienverhandlungen einzuleiten: Am 22. Mai 1946 trat Karl Altmann, Bundesminister für Energiewirtschaft und Elektrifizierung, der tags zuvor im Ministerrat einen Entwurf eines Bundesgesetzes über Verstaatlichung der österreichischen Energiewirtschaft eingebracht hatte,55 mit einem Schreiben an Bundeskanzler Figl heran, bereits in den nächsten Tagen während der Budgetberatungen im Nationalrat „die schon anlässlich der Parteienverhandlungen über die Regelung der Nazifrage besprochenen und im Ministerrat und überdies auch von allen Parteien gewünschten Parteienverhandlungen über die Verstaatlichungsfrage einzuleiten“. Diese seien „das einzig zweckmäßig Mittel“, um die Verstaatlichungsfrage „als ganze“, also auch die Verstaatlichung der Energiewirtschaft, „der Erledigung näherzubringen“.56
Nach Annahme des am 24. Mai im Rahmen der Budgetdebatte verlesenen Entschließungsantrags des Finanz- und Budgetausschusses auf Parteienverhandlungen im Nationalrat am 28. Mai57 und auf neuerliche Initiative der KPÖ, die sich am 11. Juni in einem Schreiben an ÖVP und SPÖ wandte,58 traten die Parteienvertreter am 14. und 19. Juni erstmals zu Beratungen zusammen. Zuvor hatte die KPÖ ihren im Mai erstellten und Anfang Juni von Karl Altmann, Otto Horn, Gottlieb Fiala, Ludwig Soswinski und Oscar Deubler überarbeiteten Entwurf eines Verstaatlichungsgesetzes59 über ihren Gewerkschaftssekretär Deubler bereits im ÖGB-Vorstand eingebracht, „der eingehende Vorschläge über den Kreis der zu verstaatlichenden Betriebe, über die Organisation der verstaatlichten Unternehmungen und über die Durchführung der Verstaatlichung“ enthielt.60 Diese vom ÖGB-Vorstand mit den Stimmen seiner sozialistischen und kommunistischen Mitglieder am 5. Juni tatsächlich beschlossenen Vorschläge sollten als Grundlage für die Besprechungen über die Verstaatlichungsfrage im ÖGB mit den drei demokratischen Parteien dienen. Parallel dazu langten bei Bundeskanzler Figl im Juni 1946 zahlreiche die Verstaatlichung betreffende Resolutionen von Wiener Betrieben ein.61
In der ersten Verhandlungsrunde am 14. Juni, an der für die KPÖ Koplenig, Honner, Altmann, Horn, Soswinski und Deubler teilnahmen,62 erklärten die Vertreter von SPÖ und ÖVP, dass bereits im parlamentarischen Unterausschuss Diskussionen über den Umfang der Verstaatlichung stattgefunden hätten und die Tätigkeit des Ausschusses bereits abgeschlossen sei. Es sei jedoch zu keiner Einigung gekommen. Wunschgemäß übermittelte die KPÖ ihre Stellungnahme zu den mündlich bekanntgegebenen Standpunkten am 17. Juni.63 Tags darauf wurden Altmann, Soswinski und der Jurist Johann Dostal mit der endgültigen Formulierung der Vorschläge für die Verstaatlichung beauftragt, für die Verhandlungen am 19. Juni wurden Koplenig, Honner, Altmann und Soswinski als Vertreter der KPÖ nominiert.64 In dieser Sitzung stellte sich jedoch heraus, dass in der Zeit seit 14. Juni im parlamentarischen Unterausschuss eine Einigung zwischen ÖVP und SPÖ zustandegekommen war, der KPÖ wurde „bereits eine fertige Deklaration unterbreitet“.65 Die auf diese Weise übergangenen Kommunisten wurden um eine Stellungnahme bis 22. Juni ersucht, worauf an diesem Tag die KPÖ-Vertreter „konkrete Vorschläge für ein Parteienübereinkommen“ vorlegten. Als „Mindestvorschlag“ forderten die Kommunisten die Verstaatlichung des Bergbaus, einschließlich Magnesitförderung, der Hüttenindustrie, der eisenerzeugenden Industrie, der Metallwalzwerke, der aluminiumerzeugenden Industrie, der Energiewirtschaft, der Starkstromindustrie, des Lokomotiv- und Waggonbaus, der Erdölindustrie, der Zündholzindustrie und der Flussschifffahrtsgesellschaften. In mehrstündigen Verhandlungen wurde jedoch „auch der kleinste Verbesserungsvorschlag“ der KPÖ von den beiden Großparteien abgelehnt, weshalb die KPÖ die Verhandlungen wohl zu Recht als „eine Formsache“ einschätzte.66
Die Darstellung der Beratungen in der KP-Presse wird auch durch den ÖVP-Politiker Eugen Margarétha, Leiter des Hauptverbandes der Industrie, bestätigt: Am 27. Juni vertraute er seinem Tagebuch an, dass die Verhandlungen am 17. Juni zwischen ÖVP und SPÖ fortgesetzt worden seien, um sich mit der SPÖ vor den Parteienverhandlungen mit der KPÖ „über die wichtigsten Dinge“ zu einigen. Am 19. Juni sollen die KPÖ-Vertreter „ziemlich weitgehende Anträge sowohl betreffs des Umfanges als auch bezüglich der Organisation der Verstaatlichung“ eingebracht haben, „doch gingen wir nicht näher darauf ein, sondern beschränkten uns darauf, über das Ergebnis der bisherigen im Ausschuß geführten Verhandlungen zu informieren. Nach der offiziellen Parteienbesprechung einigten wir uns dann mit den Sozialdemokraten über alle wesentlichen noch offen gebliebenen Punkte [...]“.67 Aus den weiteren Parteienverhandlungen blieb die KPÖ ebenso wie aus dem dem parlamentarischen Vorlauf des Gesetzes68 ausgeklammert. In seiner Stellungnahme zum Verstaatlichungsgesetz im Nationalrat bekannte Margarétha offen, dass man „die ohnehin langwierigen und dornenvollen Verhandlungen“ in der Verstaatlichungsfrage nicht noch durch die Zuziehung der KPÖ erschweren wollte, da die Differenzen hinsichtlich des Umfangs der Verstaatlichungen zu groß waren.69
Damit war die KPÖ in eine für sie schwierige Situation manövriert worden: Sie sah sich von ÖVP und SPÖ in eine Position gedrängt, in der diese „sagen könnten: ,Wir wollten die Verstaatlichung, aber die Kommunisten haben sie verhindert‘„, „jedes Hineinbringen neuer Fragen von Seiten der KPÖ würde die ganze Verstaatlichung gefährden“.70 Darauf wandte sich Johann Koplenig am 24. Juni seitens der KPÖ in einem „offenen Brief“ an die beiden Parteien, in dem er die Position der KPÖ zusammenfasste und – trotz aller Bedenken – die Zustimmung seiner Partei zu der Parteienvereinbarung erklärte: „Die Kommunistische Partei, die, wie allgemein bekannt, die Vorkämpferin der Verstaatlichung ist, wird keinem Beschluß über die Verstaatlichung hinderlich sein, selbst wenn er, so wie das zwischen den beiden anderen Parteien vereinbarte Abkommen, nicht den Notwendigkeiten der österreichischen Wirtschaft und den berechtigten Forderungen der werktätigen Bevölkerung entspricht, sondern sich mit allgemeinen und durchaus ungenügenden Bestimmungen begnügt. Die Kommunistische Partei wird den Kampf um eine wirkliche Verstaatlichung in Oesterreich, wie sie den Interessen unseres Volkes entspricht, weiterführen, stimmt jedoch der zwischen den beiden anderen Parteien festgelegten Vereinbarung zu.“71 Franz Honner erklärte am Rahmen einer Konferenz der kommunistischen Betriebsräte, Betriebs- und Bezirksvertrauensmänner der Partei in der „Scala“ am 27. Juni, dass die Kommunisten dem Entwurf als „eine Teilmaßregel“ zustimmen würden, „aber, wie sie es in einem Brief an die beiden Parteien klargelegt haben, den Arbeitern reinen Wein einschenken“.72

5. Die kommunistische Kritik am ersten Verstaatlichungsgesetz
Am 26. Juli 1946 wurde im Nationalrat das „Bundesgesetz über die Verstaatlichung von Unternehmungen“, das als Produkt eines Kompromisses von ÖVP und SPÖ unter Ausklammerung der KPÖ ausverhandelt worden war, mit den Stimmen aller Parteien beschlossen.73 Auf diese Vorgangsweise hatte sich das Sekretariat der KPÖ am 17. Juli festgelegt.74 Nichtsdestotrotz hat die Legende, dass das Verstaatlichungsgesetz „gegen die Stimmen der KPÖ zustande“ kam, bis in die 1970er Jahre hinein auch Eingang in die wissenschaftliche Literatur gefunden.75
Franz Honner bezeichnete den Gesetzesentwurf im Nationalrat als bestenfalls ersten Schritt, der „selbst als solcher [...] mit schweren Mängeln behaftet“ sei, formulierte die Einwände der KPÖ und brachte zwei Abänderungsanträge ein, die sowohl den Umfang der Verstaatlichung als auch die Organisation der Verwaltung betrafen. Die Anträge Honners, die auf Beschluss des Sekretariats von Altmann, Horn und Soswinski ausformuliert worden waren,76 fanden nicht die Unterstützung der beiden anderen Parteien und wurden daher auch nicht in Verhandlung genommen.77 Zusätzlich zu den 89 Betrieben stellten die Kommunisten den Antrag, 130 Aktiengesellschaften und andere Unternehmungen anzufügen. Zu verstaatlichen seien: Bergbau, einschließlich Magnesitförderung, Erdölindustrie, Hüttenindustrie, Stromerzeugung und Stromversorgung, Energiewirtschaft, Starkstromindustrie, Lokomotiv- und Waggonbau, Erzeugung von Kraftwagen, Zündholzindustrie, Zementindustrie, Vollbahnen, Flussschifffahrtsgesellschaften und Bodenseeschifffahrt, Nationalbank und Großbanken, Privatversicherungsanstalten, alle Betriebe der chemischen, der Papierindustrie, Lederindustrie, optischen Industrie, Lebens-, Genuss- und Nährmittelindustrie mit mindestens 200 Arbeitern im Jahresdurchschnitt, Maschinen- und Werkzeugindustrie, Schwachstromindustrie, Radio- und Glühlampenindustrie, Glasindustrie, Textil- und Schuhindustrie, Getränkeindustrie mit mindestens 300 Arbeitern im Jahresdurchschnitt, Unternehmen der Baumaterialienindustrie, Bauindustrie und holzverarbeitenden Industrie mit mehr als 400 Arbeitern im Jahresdurchschnitt.
Zur Verwaltung der verstaatlichten Betriebe forderte Honner ein neues Bundesministerium mit einem Gewerkschafter an der Spitze, außerdem sollte in diesem Ministerium zur Führung der Geschäfte der verstaatlichten Betriebe ein Wirtschaftsrat geschaffen werden aus Vertretern der Betriebsleitungen der verstaatlichten Unternehmungen, der Arbeiter- und Angestelltenschaft und der Konsumentenschaft. Der gesamte Reingewinn der verstaatlichten Unternehmungen und Betriebe sollte grundsätzlich und ausschließlich der Verbesserung der Lebenslage der Arbeiter und Angestellten dienen. Entgegen dieser Forderungen wurden die verstaatlichten Betriebe in den Ressortbereich des vom ÖVP-Minister Krauland geleiteten Bundesministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung zugewiesen, ihre Organisation erfolgte in Form von privatrechtlichen Aktiengesellschaften, ihre Organe wurden vorzugsweise mit Vertretern der Privatwirtschaft besetzt.78
Die Kritik der KPÖ am Gesetzesentwurf von ÖVP und SPÖ konzentrierte sich darauf, dass die Interessen des ausländischen Monopolkapitals geschont werden würden. Verschont blieben die Konzernunternehmungen der „Großen Fünf“: Österreichische Creditanstalt, Nationalbank, Alpine Montangesellschaft, Schoeller & Co., Böhler & Co., die die größten 200 Betriebe Österreichs beherrschten. Um deren Macht zu brechen, „müßte man heute weniger als 200 Großbetriebe verstaatlichen [...] schon allein dadurch (könnten) die Hauptfestungen des Finanzkapitals in Oesterreich genommen werden“. Es fehlten ferner „entscheidende Großkonzerne wie Steyr-Daimler-Puch, Donau-Chemie, Schicht und Großunternehmungen wie die Glanzstofffabrik St. Pölten und die Lenzinger Zellwolle- und Papierfabrik“, sowie Unternehmen der Energiewirtschaft. Ebenso gäbe es keine Festlegung der Organisationsform, es fehle „jede wie immer geartete Bestimmung über die Verwaltung der verstaatlichten Betriebe“, kritisierte Franz Honner.79
Wie bereits in der Frage bilateraler Gesellschaften stand die KPÖ erneut vor der Schwierigkeit, ihre Politikentwicklung in der Verstaatlichungsfrage mit den wirtschaftspolitischen Interessen der sowjetischen Besatzungsmacht abzustimmen. Im – auf den 27. Juni rückdatierten – Befehl Nr. 17 von Generaloberst Kurasov war Anfang Juli 1946 der Übergang der gesamten deutschen Vermögenswerte in Ostösterreich in das Eigentum der Sowjetunion verfügt worden,80 die Umsetzung des Verstaatlichungsgesetzes wurde von der sowjetischen Besatzungsmacht in ihrer Zone unter Berufung auf das Kontrollabkommen blockiert.81 Vor diesem Hintergrund wird in der Literatur die Zustimmung der KPÖ zum Verstaatlichungsgesetz mitunter explizit hervorgehoben,82 standen die KommunistInnen doch vor einem Dilemma: „Stimmten sie gegen die Verstaatlichung, dann brachen sie mit ihren Prinzipien und wurden unglaubwürdig. Stimmten sie dafür, dann mußten sie sich den Vorwurf des Antisowjetismus gefallen lassen.“83 Die Kritik der KPÖ an der Ausklammerung von Unternehmen „mit notorischer Beteiligung des Kapitals westeuropäischer Länder“ zielte vor allem auf den Umgang des Verstaatlichungsgesetzes mit diesen von der Sowjetunion beanspruchten deutschen Vermögenswerten in Österreich ab: Während das Verstaatlichungsgesetz „einen unübersehbaren anti-sowjetischen Impetus hatte“,84 indem 29 der 44 Betriebe in der sowjetisch besetzten Zone (von insgesamt 70 zu verstaatlichenden Betriebe) von der Sowjetunion als „Deutsches Eigentum“ reklamiert wurden,85 fehlten Betriebe, die sich in westlich-kapitalistischem Besitz befanden. Dieses Kalkül, den sowjetischen Maßnahmen entgegenzuwirken, wurde von Eugen Margarétha in einem Tagebucheintrag am 9. Juni 1946 klar angesprochen: Jene Unternehmen, die aufgrund der Potsdamer Beschlüsse von der Sowjetunion beschlagnahmt worden waren, könne man „anscheinend nur über die Verstaatlichung aus deren Händen wieder zurückbekommen“. Überdies trachte er „nur solche Unternehmungen preiszugeben, die vorwiegend in reichsdeutschen Besitz gekommen sind, und solche Unternehmungen von der Verstaatlichung zu bewahren, bei denen sonstiges (westliches) Kapital beteiligt ist“.86
Vor diesem Hintergrund charakterisierte das KPÖ-Zentralorgan die Einigung von SPÖ und ÖVP in der Verstaatlichungsfrage als „politisches Manöver“ und „bedauerliche Komödie“. Das Verstaatlichungsgesetz werde als „Instrument einer demagogischen Agitation“ und als „Druckmittel gegen die Russen“ benutzt: „Noch monatelangen Verzögerungen und Verschleppungen haben die Unterhändler der beiden traditionellen Parteien sich über Nacht und hinter dem Rücken unserer Partei auf einen ,Plan‘ geeinigt, der die große Idee der Verstaatlichung zu einem plumpen agitatorischen Manöver herabwürdigte.“87 Für Ernst Fischer handelte es sich demnach um eine „Verstaatlichung zur Abwehr der sozialistischen Sowjetunion und zum Schutz des westlichen Großkapitals“.88 Franz Honner forderte im Nationalrat vielmehr einen „einheitlichen Standpunkt gegenüber allen ausländischen Interessen“, wie es auch in der Tschechoslowakei, Jugoslawien und Polen praktiziert werde: „man verstaatlichte die entscheidenden Wirtschaftszweige und setzte sich auf Grund der Verstaatlichung mit den ausländischen Kapitalansprüchen auseinander“.89
In diesem Zusammenhang stand die Forderung nach direkten Verhandlungen mit der Regierung der Sowjetunion im Mittelpunkt der KPÖ-Propaganda. Während SPÖ und ÖVP nach den gescheiterten Verhandlungen um eine bilaterale Erdölgesellschaft verstärkt auf die Unklarheiten im Zusammenhang mit der Auslegung des Potsdamer Abkommens zu setzen begannen, hielt Ernst Fischer bereits im Kabinettsrat der Renner-Regierung für die KPÖ folgende Position zu den Potsdamer Beschlüssen fest: Man solle zwar gegen sie demonstrieren, sich jedoch „nicht einreden, daß dieser Protest ein nennenswertes Gewicht haben wird“. Vielmehr regte er an zu versuchen, mittels direkter Verhandlungen mit den Sowjetstellen „zu einem für Österreich annehmbaren Vertrag zu gelangen“,90 eine Linie, die für die KPÖ auch im Folgejahr bestimmend blieb: So zielte ein Entschließungsantrag von Johann Koplenig und Ernst Fischer im Nationalrat im Mai 1946 angesichts der bevorstehenden Übernahme weiterer Betriebe durch die sowjetische Besatzungsmacht erneut auf direkte Verhandlungen mit der Sowjetunion über ihre Ansprüche auf das deutsche Vermögen in Österreich aufgrund des Potsdamer Abkommens ab, um möglichst viel des strittigen Eigentums zu sichern, wobei Koplenig einen „großzügigen Verstaatlichungsplan“ als wesentlichsten Schritt zur Klärung der Bestimmungen des Abkommens wertete.91 Auch in der Nationalratsdebatte über die sowjetischen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Befehl Nr. 17 am 10. Juli 1946 blieb die Forderung nach einer unverzüglichen Aufnahme direkter Verhandlungen, um der Republik einen möglichst großen Anteil am deutschen Eigentum zu sichern, im Mittelpunkt der KPÖ-Argumentation. Ein dahingehender Resolutionsantrag Fischers fand jedoch keine genügende Unterstützung.92

6. Resümee
Insgesamt wurde die weitreichende kommunistische Verstaatlichungspropaganda wesentlich vom Problemkreis „Deutsches Eigentum“ und damit in Zusammenhang stehenden wirtschaftlichen Interessen der Sowjetunion beeinflusst und überlagert. Zeigte bereits die Zistersdorfer Frage im Herbst 1945, dass neben der fehlenden Anerkennung der Provisorischen Regierung vor allem die Tatsache, dass ein offenes Auftreten gegen die sowjetische Besatzungsmacht für die KPÖ keine Option darstellte, zum Hauptproblem der Politik der österreichischen KommunistInnen geworden war, brachte nun der sowjetische Befehl Nr. 17 die KommunistInnen „in größte Verlegenheit“93: Während eine bilaterale, auch im Sinne der österreichischen Interessen liegende Regelung der wirtschaftspolitischen Fragen im Zusammenhang mit dem reichsdeutschen Eigentum in Österreich von Vertretern der SPÖ und ÖVP im Jahr der Befreiung mit dem Hinweis abgewehrt wurde, dass dafür nur eine von allen vier Besatzungsmächten anerkannte Regierung zuständig sei, hatte die KPÖ ab 1945 einseitig die Folgen für jene Maßnahmen zu tragen, die von der sowjetischen Administration infolge der gescheiterten Orientierung auf bilaterale Abkommen ergriffen wurden. So speiste sich die antikommunistische Propaganda maßgeblich aus der im öffentlichen Bewusstsein vorgenommenen Identifikation der KPÖ mit der sowjetischen Beschlagnahmepolitik. Auch Johann Koplenig räumte im Rahmen einer Plenartagung des Zentralkomitees der KPÖ im Mai 1947 im Zusammenhang mit Fragen des deutschen Eigentums ein, „daß die Leute den Eindruck haben, wir vertreten die Interessen der Sowjetunion“, und nicht die Interessen Österreichs. Heribert Hütter nannte diese Frage neben jener der Kriegsgefangenen und der Besatzungstruppen als eines jener „Hauptargumente“, die „in der Hetze gegen uns gebraucht“ werden.94
Die Rücksichtnahme auf die sowjetischen Interessen ließ die Haltung der KommunistInnen zur Frage des „Deutschen Eigentums“ zumindest zweideutig erscheinen: Waren es doch gerade die wirtschaftspolitischen Maßnahmen der sowjetischen Besatzungsmacht, die den auf nationale Interessen abzielenden Argumenten der KPÖ für eine Verstaatlichung des reichsdeutschen Eigentums weitgehend ihre Zugkraft raubten: Die „enge Verflechtung von Innen- und Außenpolitik, die der Verstaatlichungsproblematik nach dem Zweiten Weltkrieg das spezifische Gepräge gab“,95 zwang die KommunistInnen, ihre Politik dergestalt mit den sowjetischen Ansprüchen zu harmonisieren, dass die Realisierungsbedingungen ihrer programmatischen, bereits im Exil entwickelten Orientierung auf Verstaatlichung der großen Monopole möglichst intakt blieben bzw. erste Schritte in diese Richtung zumindest als Verhandlungserfolg gegenüber den im Potsdamer Abkommen festgelegten alliierten Ansprüchen dargestellt werden konnten. Die ungeachtet dieser Ansprüche von den kommunistischen Regierungsmitgliedern am 15. August 1945 im Kabinettsrat geforderte Schaffung entsprechender gesetzlicher Grundlagen, das Eintreten für gemischte Gesellschaften, die wiederholten Forderungen nach direkten Verhandlungen mit der sowjetischen Besatzungsmacht über ihre Ansprüche aufgrund des Potsdamer Abkommens und nach weitreichenden Verstaatlichungsmaßnahmen ohne Rücksicht auf in- und ausländische Kapitalinteressen kamen diesem Anspruch sehr nahe und stellten angesichts der Tatsache, dass der KPÖ „in der Frage des Deutschen Eigentums die Hände gebunden (waren)“,96 eine einigermaßen realistische Orientierung dar. Ein solcher Ausweg aus der für die KPÖ schwierigen Lage musste jedoch an den innenpolitischen Kräfteverhältnissen scheitern: Die führenden Politiker von SPÖ und ÖVP waren unter dem Druck der westlichen Alliierten und im Zuge der nunmehr von ihnen forcierten „Westorientierung“ nicht dazu bereit, die Frage des „Deutschen Eigentums“ im Sinne der sowjetischen Interessen und in weiterer Folge derart zu lösen, dass die KommunistInnen ihr Gesicht als Verteidiger nationaler Interessen wahren hätten können.
Hinweise auf die Zweideutigkeit der kommunistischen Haltung, die ja auf eine Verstaatlichung der deutschen Unternehmungen abzielte, sind ferner in den Initiativen der engeren Parteiführung zu sehen, die sich – wie neuere Forschungen Wolfgang Muellers belegen – bei der sowjetischen Regierung für eine rasche Beschlagnahme der von der Sowjetunion beanspruchten Wirtschaftsbetriebe in Ostösterreich einsetzte, z.B. in einem Memorandum, das am 20. März 1946 von Koplenig und Generalsekretär Fürnberg an Stalin übersandt worden ist. In einem Anfang Juni von den beiden an Stalin adressierten Brief wurde diese Forderung wiederholt: „Wir halten es für notwendig, dass die sowjetische Besatzungsmacht de facto die Kontrolle und Führung der gesamten Wirtschaft in der sowjetischen Zone übernimmt“, hieß es hinsichtlich der sowjetischen Politik in Österreich.97 Womöglich waren diese Forderungen jedoch auch mit Überlegungen verbunden, wie in – von der KPÖ wiederholt öffentlich verlangten – direkten Wirtschaftsverhandlungen mit der Sowjetunion eine stufenweise Übergabe dieser Betriebe vollzogen hätte werde können: Ein Papier aus dem Februar 1946 deutet darauf hin, dass im Sekretariat der KPÖ eine Übernahme der reichsdeutschen Betriebe als Zwischenschritt und Garantie für eine Verstaatlichung aller Betriebe unter öffentlicher Verwaltung angesehen worden ist: Die von der Roten Armee beschlagnahmten Betriebe sollten demnach zunächst an von den sowjetischen Stellen eingesetzte öffentliche Verwalter übergeben werden, danach sollte die KPÖ an die Regierung herantreten „mit dem Verlangen, dass die Regierung ein Ansuchen an die Verbündeten stelle, die Betriebe die in öffentlicher Verwaltung stehen, dem österreichischen Staat zu übergeben, da dadurch allein die wirtschaftliche Basis für die Unabhängigkeit Österreichs gesichert werden kann. Die Regierung würde gleichzeitig erklären, dass sie die Verpflichtung übernehme diese Betriebe als Staatsbetriebe weiter zuführen.“ Danach solle die Sowjetunion „inoffiziell“ bekanntgeben, dass sie unter diesen Umständen bereit wäre, „die Betriebe zu übergeben“.98 Ein Vertragsentwurf aus der zweiten Jahreshälfte 1946 sah die Ablöse aller „Vermögenswerte aus dem Titel Erdöl“ durch Zahlung einer Abfindungssumme in ausländischer Valuta vor, sowie eine Übertragung jener „Vermögenschaften und Vermögensrechte, die bereits vor dem 13.3.1938 in deutschem Eigentum gestanden sind [...] durch Bundesgesetz in das Eigentum der USSR“, die „sodann mittels Vertrag“ verpflichtet werden sollte, „für diese Vermögenschaften und Vermögensrechte der Republik Österreich ein Optionsrecht einzuräumen“.99
Resümierend ist auch festzuhalten, dass es mit dem ersten Verstaatlichungsgesetz vom 26. Juli 1946 nicht – wie von der KPÖ verlangt – zu einem Schritt „zur Verwirklichung echter Volksdemokratie“ als „ein entscheidender Fortschritt auf dem Weg zum Sozialismus“100 gekommen ist. „Zielstellung und Wirkung“ der Verstaatlichung „war nicht auf eine Transformation der Ökonomie gerichtet“,101 vielmehr sollten „die verstaatlichte und von der öffentlichen Hand subventionierte Grund- und Schwerindustrie und die ebenfalls verstaatlichte Elektrizitätsindustrie [...] die privaten Wirtschaftsunternehmen mit niedrigpreisigen Produkten bedienen und damit der Privatwirtschaft auf die Sprünge helfen“.102 Vor allem die ÖVP sah in der Verstaatlichung eine realpolitische Notwendigkeit, die österreichische Wirtschaft und zerstörte Betriebe mit Staatshilfe wieder aufzubauen, wozu die Unternehmerinitiative allein nicht ausgereicht hätte. Vor diesem Hintergrund ist die Verstaatlichung „kein Schritt zum Sturz des kapitalistischen Systems geworden“, schätzte KPÖ-Sekretär Friedl Fürnberg Jahre später ein, vielmehr sind „die verstaatlichten Betriebe sind [...] Staatskapitalismus ein Teil des Kapitalismus geworden und stehen unter der Leitung der Kapitalistenklasse.“103 Sie wurde nicht zu einem „Hebel der sozialistischen Umgestaltung, sondern zu einem Instrument des staatsmonopolistischen Kapitalismus“.104

Anmerkungen:
1/ Vgl. die diesbezüglichen Forderungen nach einer Verstaatlichung der detuschen Monopole, Großbanken und Großbetriebe, sowie jener der österreichischen Landesverräter im Manifest der KPÖ vom Juni 1944 (Die Wiedergeburt Österreichs. Die Stellung der Kommunisten im nationalen Freiheitskampf des österreichischen Volkes. o.O. [Moskau] o.J. [1944], S. 17).
2/ Sofortprogramm zur Wiederaufrichtung Oesterreichs, hg. von der Kommunistischen Partei Oesterreichs. o.O. [Wien] o.J. [1945], S. 1f.
3/ Der Wahlaufruf der Kommunistischen Partei, in: Österreichische Volksstimme (i.d.F. ÖVst), 30.10.1945, S. 1–2, hier S. 1.
4/ Wahlentscheidung über: Demokratie im Staatsapparat, Verstaatlichung der Schlüsselindustrien, in: Information, Nr. 6, Anfang November 1945, S. 1–6, hier S. 5. In der Tat gerieten fast alle wichtigen Industrieunternehmungen zwischen 1938 und 1945 in die Hände deutscher Großkonzerne: „Die österreichische Industrie war zwischen 1938 und 1945 nicht bloß ‚arisiert‘, sondern auch ‚germanisiert‘ worden.“ (März, Eduard/Weber, Fritz: Verstaatlichung und Sozialisierung nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg – eine vergleichende Studie, in: Wirtschaft und Gesellschaft. Wirtschaftspolitische Zeitschrift der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, 4. Jahrgang (1978), Heft 2, S. 115–141, hier S. 126).
5/ Sofortprogramm (wie Anm. 2), S. 2.
6/ Haas, Arpad: Verstaatlichung und Demokratie, in: Weg und Ziel, Nr. 2/1946, S. 72–78, hier S. 78.
7/ Solche Behauptungen sollen sich im Wahlkampf auch auf Plakaten der ÖVP Steiermark gefunden haben (vgl. Der Wiederaufbau Oesterreichs erfordert alle Kraefte, in: Pressedienst des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Österreichs, Nr. 6, 16.11.1945, S. 3).
8/ Unser Programm, in: ÖVst, 3.11.1945, S. 1–2, hier S. 1.
9/ So Ernst Fischer zur Regierungserklärung von Leopold Figl (Stenographisches Protokoll. 2. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich, V. Gesetzgebungsperiode, 21.12.1945, S. 33).
10/ Der Weg zum Aufstieg. Bericht über die Wiener Parteiarbeiterkonferenz der Kommunistischen Partei Österreichs am 6. August 1945 im Wiener Konzerthaussaal. Wien 1945, S. 15; Aufgaben und Schwierigkeiten auf dem Weg zur Einheit der Arbeiterklasse, in: Information, Nr. 1, Ende August 1945, S. 8–11, hier S. 11.
11/ Die Fragen, die zur Entscheidung stehen. Staatssekretär Ernst Fischer über die kommenden Wahlen, in: ÖVst, 6.10.1945, S. 1–2, hier S. 1.
12/ Wahlentscheidung (wie Anm. 4), S. 5.
13/ Die geistigen Grundlagen des Neuen Österreich. Rede des Staatssekretärs Ernst Fischers gehalten am 26. Juni 1945 in Graz. Graz o.J. [1945], S. 9.
14/ Echte Verstaatlichung – falsche Sozialisierung, in: ÖVst, 15.6.1946, S. 1–2, hier S. 1.
15/ Freiheit! Frieden! Österreich! Das Referat des Genossen Koplenig auf der Wiener Parteikonferenz am 13. Mai 1945. o.O. [Wien] o.J. [1945], S., S. 8; Sofortprogramm (wie Anm. 2), S. 2.
16/ Staatssekretär Ernst Fischer: Wir müssen beim Elementarsten beginnen. Förderung der Privatinitiative in der Kaufmannschaft, in: Neues Österreich, 6.6.1945, S. 2.
17/ e.f. [Ernst Fischer]: Verstaatlichung und Privatinitiative, in: Neues Österreich, 9.1.1946, S. 1–2, hier S. 2.
18/ Vgl. Fischer, Ernst: Das Ende einer Illusion. Erinnerungen 1945–1955. Wien u.a. 1973, S. 153.
19/ So strich Zentralsekretär Erwin Scharf am SPÖ-Parteitag Ende 1945 hervor, dass seine Partei bereits im Aufruf zum 1. Mai 1945 die Forderung nach Verstaatlichung und planmäßig gelenktem Wiederaufbau der Wirtschaft erhoben habe, während die KPÖ „noch den Standpunkt der Privatinitiative verfocht“ (Parteitag 1945. 14. und 15. Dezember 1945, hg. vom Parteivorstand der Sozialistischen Partei Österreichs. Wien o.J. [1946], S. 14). Adolf Schärf erwähnt im Zusammenhang mit der Verstaatlichung das „Spottwort“, „daß die Kommunisten am rechten Flügel der Volkspartei stünden“ (Schärf, Adolf: Zwischen Demokratie und Volksdemokratie. Österreichs Einigung und Wiederaufrichtung im Jahre 1945. Wien 1950, S. 84).
20/ Z.B. März/Weber: Verstaatlichung und Sozialisierung (wie Anm. 4), S. 134; Weber, Fritz: Einige Aspekte der Schwäche des Linkssozialismus in der Rekonstruktionsphase nach 1945, in: Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft, 4. Jahrgang (1975), Heft 3, S. 311–324, hier S. 322, Anm. 44.
21/ Pelinka, Anton: Auseinandersetzung mit dem Kommunismus, in: Weinzierl, Erika/Skalnik, Kurt (Hg.): Österreich. Die Zweite Republik, Bd. 1. Graz u.a. 1972, S. 169–201, hier S. 185.
22/ Schärf, Adolf: Österreichs Erneuerung 1945–1955. Das erste Jahrzehnt der zweiten Republik. Wien 1955, S. 115, sowie das Statement Schärfs am SPÖ-Parteitag 1946 (Protokoll des Parteitages der SPÖ, Wien, 15. bis 17. November 1946, hg. vom Parteivorstand der Sozialistischen Partei Österreichs. Wien 1946, S. 106).
23/ Schärf: Österreichs Erneuerung (wie Anm. 22), S. 75.
24/ „... im eigenen Haus Ordnung schaffen“. Protokolle des Kabinettsrates 29. April 1945 bis 10. Juli 1945, hg. von Gertrude Enderle-Burcel, Rudolf Jerábek und Leopold Kammerhofer. Horn, Wien 1995, S. 95.
25/ Alfred Klahr Gesellschaft (i.d.F. AKG), Zentrales Parteiarchiv der KPÖ (i.d.F. ZPA), Eingabe wegen Verstaatlichung genannter drei Betriebe (Stadlauer Lederindustrie, Vereinigte Lederfabriken, Budischovsky Carl & Söhne, alle drei in Wien 21.) an die Provisorische Österreichische Staatsregierung, Juli 1945; Ebd., Resolution der Arbeiter und Angestellten der DDSG an die Provisorische Regierung v. 26.8.1945; Neue Steirische Zeitung, 3.7.1945, S. 1.
26/ Wahlentscheidung (wie Anm. 4), S. 3.
27/ Vgl. Altmann, Hella: In der provisorischen Regierung, in: Danimann, Franz/Pepper, Hugo (Hg.): Österreich im April ’45. Die ersten Schritte der Zweiten Republik. Wien u.a. 1985, S. 197–202, hier S. 200.
28/ Vgl. AKG, ZPA, NL Erwin Scharf, Protokoll der Sitzung des Parteivorstands der SPÖ am 6.8.1945, S. 3.
29/ „Right or wrong – my country!“. Protokolle des Kabinettsrates 17. Juli 1945 bis 5. September 1945, hg. von Gertrude Enderle-Burcel und Rudolf Jerábek. Wien 1999, S. 209f., hier S. 210.
30/ Knight, Robert: The Renner State Government and Austrian Sovereignity, in: Luther, Kurt Richard/Pulzer, Peter (Ed.): Austria 1945–95. Fifty Years of the Second Republic. Aldershot u.a. 1998, S. 29–46, hier S. 36.
31/ Schärf: Zwischen Demokratie und Volksdemokratie (wie Anm. 19), S. 77.
32/ „Right or wrong – my country!“ (wie Anm. 29), S. 252, 254, 258ff. und 269.
33/ Vgl. ebd., S. 401.
34/ Gesetz vom 29. August 1945 betreffend den Übergang des Vermögens des Deutschen Reiches auf die Republik Österreich (Staatseigentumsgesetz). Als Beilage 9 zum Kabinettsratsprotokoll Nr. 28 vom 29. August 1945 abgedruckt in: ebd., S. 400; Beschlussprotokoll Nr. 28 über die Sitzung des Kabinettsrates am 29. August 1945, abgedruckt in: ebd., S. 402–405, hier 403.
35/ Entwurf eines Gesetzes vom ... über die Verstaatlichung von Unternehmungen der Industrie und des Bergbaues (Verstaatlichungsgesetz). Als Beilage 9 zum Kabinettsratsprotokoll Nr. 29 vom 5. September 1945 abgedruckt in: ebd., S. 455.
36/ Ebd., S. 381, 411 und 450f.
37/ Vgl. dazu u.a.: Schärf: Österreichs Erneuerung (wie Anm. 22), S. 64–67; Stadler, Karl R.: Adolf Schärf. Mensch – Politiker – Staatsmann. Wien u.a. 1982, S. 226–231; Aichinger, Wilfried: Sowjetische Österreichpolitik 1943–1945. Wien 1977, S. 308–315; Stourzh, Gerald: Um Einheit und Freiheit. Staatsvertrag, Neutralität und das Ende der Ost-Westbesetzung Österreichs 1945–1955. Wien u.a. 1998, S. 85–94.
38/ „Right or wrong – my country!“ (wie Anm. 29), S. 414f., 420ff. und 425ff.
39/ Vgl. Der Bruch mit den Russen in der Zistersdorfer Frage. in: ÖVst, 12.4.1947, S. 2.
40/ Vgl. Stadler: Adolf Schärf (wie Anm. 37), S. 229f., hier S. 230.
41/ Vgl. Foreign Relations of the United States. Diplomatic Papers 1945, Vol. III: European Advisory Commission; Austria; Germany. Washington D.C. 1968, S. 582.
42/ Vgl. Aichinger: Sowjetische Österreichpolitik (wie Anm. 37), S. 310f.
43/ Vgl. die diesbezüglichen Amtsvermerke vom 13. und 15.9.1945, abgedruckt in: Schilcher, Alfons (Hg.): Österreich und die Großmächte. Dokumente zur österreichischen Außenpolitik 1945–1955. Wien, Salzburg 1980, S. 31–34.
44/ Vgl. FRUS. Diplomatic Papers 1945, Vol. III (wie Anm. 41), S. 591–593, hier S. 592.
45/ Vgl. Wagnleitner, Reinhold: Die britische Österreichplanung, in: Pelinka, Anton/Steininger, Rolf (Hg.): Österreich und die Sieger: 40 Jahre 2. Republik – 30 Jahre Staatsvertrag. Wien 1986, S. 67–78, hier S. 74.
46/ Protokolle des Kabinettsrates 12. September 1945 bis 17. Dezember 1945, hg. von Gertrude Enderle-Burcel und Rudolf Jerábek. Wien 2003, S. 10f.
47/ Ebd., S. 171f.
48/ März/Weber: Verstaatlichung und Sozialisierung (wie Anm. 4), S. 127.
49/ Vgl. Hollerer, Siegfried: Verstaatlichung und Wirtschaftsplanung in Österreich (1946–1949). Sowi. Diss. Wien 1972, S. 18f.
50/ Haas: Verstaatlichung und Demokratie (wie Anm. 6), S. 74f.
51/ Sicherung des Volksvermögens. Abgeordneter Ernst Fischer im Nationalrat über die Finanzclique Joham–Kienböck, in: ÖVst, 2.2.1946, S. 1–2, hier S. 1; Die Familie Schoeller. Die Finanzreaktion am Werk, in: ÖVst, 20.1.1946, S. 1; Kienböck–Joham bemächtigen sich der Industrie. Das Volk baut auf – die Finanzclique rafft Fabriken und Akten, in: ÖVst, 17.1.1946, S. 1.
52/ Vgl. Zur Frage der Verstaatlichung. Brief an die SPOe und OeVP, in: Weg und Ziel, Nr. 9/1946, S. 526–528, hier S. 526.
53/ Wirtschaftsplanung und Verstaatlichung. Abgeordneter Honner im Budgetausschuß, in: ÖVst, 11.4.1946, S. 2; Zwei kommunistische Entschließungsanträge angenommen. Parteienverhandlungen über Verstaatlichung gefordert – Keine Benachteiligung der Pensionisten, in: ÖVst, 15.5.1946, S. 2.
54/ Vgl. Protokolle des Ministerrates der Zweiten Republik, hg. von Gertrude Enderle-Burcel und Rudolf Jerabek. Kabinett Leopold Figl I, Bd. 2: 16. April 1946 bis 9. Juli 1946. Wien 2005, S. 129. Zu den Beratungen im Unterausschuss vgl. Deutsch, Renate: Chronologie eines Kampfes. Geschichte der Verstaatlichung in Österreich I. Wien 1978, S. 70–72.
55/ Vgl. ebd. II, S. 128–129.
56/ Karl von Vogelsang-Institut, Ordner 1032, Brief von Karl Altmann an Leopold Figl, 22.5.1946.
57/ Sten. Prot. 18. Sitzung d. NR, V. GP, 24.5.1946, S. 344 bzw. ebd., 21. Sitzung d. NR, V. GP, 28.5.1946, S. 449.
58/ Honner, Franz: Der Kampf um die Verstaatlichung, in: ÖVst, 29.6.1946, S. 1–2, hier S. 1.
59/ AKG, ZPA, Protokoll Nr. 5 der Sitzung des Sekretariats der KPÖ am 4.6.1946, Anlage: Gesetzesentwurf v. 21.5.1946. Anfang Februar 1946 war ein erster Entwurf im Sekretariat als „unernst und unüberlegt“ zurückgewiesen und beschlossen worden, dass Ludwig Soswinski, Otto Horn und Ludwig Weiss „konkrete Vorschläge über Verstaatlichung in den einzelnen Industriezweigen“ machen sollten (Ebd., Protokoll Nr. 22 der Sitzung des Sekretariats der KPÖ am 4.2.1946, S. 1).
60/ Gewerkschaften beharren auf Dringlichkeit der Verstaatlichung, in: ÖVst, 6.6.1946, S. 1.
61/ Vgl. Protokolle des Ministerrates der Zweiten Republik (wie Anm. 54), S. 216 und 270.
62/ Vgl. AKG, ZPA, Protokoll Nr. 6 der Sitzung des Sekretariats der KPÖ am 11.6.1946.
63/ Vgl. Zur Frage der Verstaatlichung (wie Anm. 52), S. 526.
64/ AKG, ZPA, Protokoll Nr. 7 der Sitzung des Sekretariats der KPÖ am 18.6.1946.
65/ Honner: Der Kampf um die Verstaatlichung (wie Anm. 58), S. 1.
66/ Vgl. Zur Frage der Verstaatlichung (wie Anm. 52), S. 526f.
67/ Brusatti, Alois: Zeuge der Stunde Null. Das Tagebuch Eugen Margaréthas 1945–1947. Linz 1990, S. 200f.
68/ Vgl. dazu Deutsch: Chronologie eines Kampfes (wie Anm. 54), S. 76–78.
69/ Sten. Prot. 30. Sitzung d. NR, V. GP, 26.7.1946, S. 714–716, hier S. 714.
70/ Honner: Der Kampf um die Verstaatlichung (wie Anm. 58), S. 2.
71/ Zur Frage der Verstaatlichung (wie Anm. 52), S. 528.
72/ Nicht „optische Maßnahmen“, sondern wirkliche Verstaatlichung, in: ÖVst, 28.6.1946, S. 1.
73/ BGBl. Nr. 168/1946; Sten. Prot. 30. Sitzung d. NR, V. GP, 26.7.1946, S. 722. Am 26. März 1947 wurde das Bundesgesetz über die Verstaatlichung der Elektrizitätswirtschaft (2. Verstaatlichungsgesetz), BGBl. Nr. 81/1947, einstimmig angenommen.
74/ AKG, ZPA, Protokoll Nr. 10 der Sitzung des Sekretariats der KPÖ am 17.7.1946.
75/ Diesen Fehler begehen z.B. Pelinka, Anton: Auseinandersetzung mit dem Kommunismus (wie Anm. 21), S. 185; Stadler: Adolf Schärf (wie Anm. 37), S. 261.
76/ AKG, ZPA, Protokoll Nr. 10 der Sitzung des Sekretariats der KPÖ am 17.7.1946.
77/ Sten. Prot. 30. Sitzung d. NR, V. GP, 26.7.1946, S. 711.
78/ Vgl. dazu: Scherb, Margit: Die verstaatlichte Industrie in Österreich. Geschichte – Funktion – Möglichkeiten – Perspektiven, in: Marxistische Studien. Jahrbuch des IMSF, Nr. 7. Frankfurt/M. 1984, S. 376–393.
79/ Sten. Prot. 30. Sitzung d. NR, V. GP, 26.7.1946, S. 699–711, hier S. 699, 703ff.; Haas, Arpad: Verstaatlichung und Demagogie, in: Weg und Ziel, Nr. 7–8/1946, S. 385–394, hier S. 388; Für eine wirkliche Verstaatlichung. Die vorliegenden Entwürfe durchaus ungenügend. Die Stellungnahme des Zentralkomitees der KPOe, in: ÖVst, 20.7.1946, S. 1–2; Was die Kommunisten beantragten. Und die SP und die OeVP ablehnten, in: ÖVst, 27.7.1946, S. 1; Betriebe, die verstaatlicht werden müßten. Anträge der Kommunisten, die von den anderen Parteien abgelehnt wurden, in: ÖVst, 27.7.1946, S. 2.
80/ Text in: Csáky, Eva-Marie (Hg.): Der Weg zu Freiheit und Neutralität. Dokumentation zur österreichischen Außenpolitik 1945–1955 1980, S. 99–100.
81/ Vgl. Rauchensteiner, Manfried: Stalinplatz 4. Österreich unter alliierter Besatzung. Wien 2005, S. 102.
82/ Weber, Fritz: Österreichs Wirtschaft in der Rekonstruktionsperiode nach 1945, in: Zeitgeschichte, Jahrgang 14 (1987), Heft 7, S. 267–298, hier S. 281.
83/ Rauchensteiner, Manfried: Die Zwei. Die Große Koalition in Österreich 1945–1966. Wien 1987, S. 86.
84/ Weber: Österreichs Wirtschaft (wie Anm. 82), S. 281; Prader, Hans: Ziele und Resultate kooperativer Gewerkschaftspolitik im Wiederaufbau nach 1945, in: Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft, 3. Jahrgang (1974), Heft 3, S. 347–366, hier S. 352.
85/ März/Weber: Verstaatlichung und Sozialisierung (wie Anm. 4), S. 133.
86/ Brusatti: Zeuge der Stunde Null (wie Anm. 67), S. 195.
87/ Die Katze aus dem Sack, in: ÖVst, 28.7.1946, S. 1–2, hier S. 1; Fischer, Ernst: Ein Jahr nach den Wahlen, in: Weg und Ziel, Nr. 11/1946, S. 593–603, hier S. 597; Honner, Franz: Keine optische – sondern wirkliche Verstaatlichung, in: die arbeit, Nr. 2/1947, S. 3–6, hier S. 4.
88/ Sten. Prot. 27. Sitzung d. NR, V. GP, 10.7.1946, S. 565–568, hier S. 567.
89/ Ebd. 30. Sitzung d. NR, V. GP, 26.7.1946, S. 699–711, hier S. 700.
90/ Protokolle des Kabinettsrates 12. September 1945 bis 17. Dezember 1945 (wie Anm. 46), S. 172.
91/ Sten. Prot. 16. Sitzung d. NR, V. GP, 22.5.1946, S. 215–220, hier S. 217, sowie 251.
92/ Ebd. 27. Sitzung d. NR, V. GP, 10.7.1946, S. 565–568, hier S. 568.
93/ So Eugen Margarétha in einem Tagebuch-Eintrag am 4.8.1946 (Brusatti: Zeuge der Stunde Null (wie Anm. 67), S. 215).
94/ Vgl. AKG, ZPA, Protokoll des 4. ZK-Plenums der KPÖ am 8.5.1947, Beilage 23, S. 5, sowie Beilage 13, S. 1.
95/ März/Weber: Verstaatlichung und Sozialisierung (wie Anm. 4), S. 133.
96/ Gärtner, Heinz: Zwischen Moskau und Österreich. Die KPÖ – Analyse einer sowjetabhängigen Partei. Wien 1979, S. 95.
97/ Vgl. Mueller, Wolfgang: Die sowjetische Besatzung in Österreich 1945–1955 und ihre politische Mission. Wien u.a. 2005, S. 183–187, hier S. 183 und 185.
98/ AKG, ZPA, Protokoll Nr. 23 der Sitzung des Sekretariats der KPÖ am 11.2.1946, Beilage, o.D., S. 2. Das Protokoll vermerkt in diesem Zusammenhang nur, dass „mit den russischen Genossen“ über das „vorliegende Projekt“ nochmals gesprochen werden solle, „um eine Klarstellung in all

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