Kommunistische Partei Österreichs - Landesvorstand Oberösterreich
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 Willkommen bei KPÖ OberösterreichDienstag, 7. September 2010 @ 07:41

Über Banken und Bänke

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Wohnen Kurt Palms Rede beim Kupfermuckn-Fest 2009

Da ich die Arbeit der ARGE für Obdachlose mit großer Sympathie verfolge, ist es für mich eine große Ehre, heute hier sprechen zu dürfen. Im Mittelpunkt steht ja die Präsentation des Kupfermuckn-Kalenders für das Jahr 2010, bei dem es um die Bank geht. Im Deutschen gibt es ja bekanntlich viele gleichlautende Wörter mit völlig unterschiedlichen Bedeutungen.
 
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Gegendarstellung zur Causa Bundeswohnungen

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WohnenDie Rechtsanwältin Mag.a Claudia Spiegl begehrt namens ihres Mandanten Dr. Heinrich Traunmüller nachstehende Gegendarstellung:
 
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Bundeswohnungen: Die Causa Grasser

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Wohnen Eine im Zusammenhang mit dem Platzen der Skandalblase um die Buwog interessante (und zwangsläufig unvollständige) Auflistung des Wirkens des für die Privatisierung der 62.000 Bundeswohnungen verantwortlichen früheren Finanzministers Karl-Heinz Grasser (FPÖ, später ÖVP) – der laut Eigendiktion 2006 „in der Financial Times zu einem der besten europäischen Finanzministern gewählt worden“ ist – und der aktuellen politischen Nachwirkungen:
 
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Aktuelle Richtwerte

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WohnenEine Übersicht über die Entwicklung der Richtwerte und die aktuellen seit 1. April 2008 geltenden Werte: Weitere Infos: www.mieterschutzverband.at
 
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Neues wohnABC des Mieterschutzverbandes

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Wohnen In aktualisierter und erweiterter Form wurde jetzt das wohnABC des Mieterschutzverbandes neu aufgelegt. Diese Broschüre ist bei den Beratungsstellen des Mieterschutzverbandes gratis erhältlich und kann auch bei der KPÖ-Oberösterreich (Mail ooe@kpoe.at) bezogen werden.
 
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Kündigung von A bis Z

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Wohnen Außerordentliche Kündigung: Unter diesem Begriff werden jene Formen der Beendigung von Mietverhältnissen zusammengefasst, in denen ein Mietverhältnis nicht das von vornherein geplante Ende findet. Ein geplantes Ende finden Mietverhältnisse entweder durch Zeitablauf oder durch Kündigung eines der beiden Vertragsteile. In bestimmten, besonders gravierenden Fällen, haben einerseits der Vermieter, andererseits der Mieter nach den Bestimmungen des ABGB die Möglichkeit, ein vorzeitiges, quasi „planwidriges“ Ende des Mietverhältnisses durchzusetzen. § 1117 ABGB bestimmt, dass ein Mieter auch vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer ohne Kündigung vom Vertrag abstehen kann, wenn die Wohnung in einem Zustand übergeben oder ohne Schuld des Mieters in einen Zustand geraten ist, der sie zum vereinbarten Gebrauch untauglich macht. Hierunter versteht man insbesondere Fälle der Gesundheitsschädlichkeit einer Wohnung. Der Vermieter kann gemäß § 1118 ABGB im Wesentlichen dann die vorzeitige Aufhebung des Vertrages begehren, wenn der Mieter einen erheblich nachteiligen Gebrauch von der Wohnung macht oder trotz entsprechender Mahnung mit den Mietzinszahlungen säumig ist.
 
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Ablöse von A bis Z

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Wohnen Allgemeines: Einmalzahlungen anlässlich des Mietvertragsabschlusses werden auch „Ablösen“ genannt. Ob diese zulässig oder verboten sind, kann meist erst nach eingehender Überprüfung des jeweiligen Einzelfalles geklärt werden. Die umfassendste Regelung findet sich im § 27 des Mietrechtsgesetzes (MRG) und bezieht sich auf den Vollanwendungsbereich des MRG (Altbauten und geförderte Neubauten). Nachstehend wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick darüber geben.
 
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Wohnungseigentum von A bis Z

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Wohnen Abrechnung: Zu den Pflichten der von den Eigentümern bestellten Verwaltung gehört insbesondere die Legung der jährlichen Abrechnung, die auch an die Eigentümer zu übermitteln ist. Die Abrechnung ist spätestens 6 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode zu legen. Da die Abrechnungsperiode bei den meisten Häusern das Kalenderjahr ist, ist dies daher üblicherweise der 30.6. des Folgejahres. Eine vom Kalenderjahr abweichende Abrechnungsperiode bedarf einer schriftlichen Vereinbarung aller Eigentümer oder einer gerichtlichen Entscheidung. Betreffend der Legung der Abrechnung und ihrer Überprüfung besteht für einen Wohnungseigentümer auch die Möglichkeit eines Außerstreitantrages an das Bezirksgericht.
 
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Betriebskosten von A bis Z

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Wohnen Allgemeines: Als Betriebskosten gelten immer wiederkehrende Ausgaben für die Versorgung des Hauses mit Wasser, die Beleuchtung der allgemeinen Teile des Hauses, die vorgeschriebenen Kehrungen der Hausrauchfänge, eine angemessene Versicherung des Hauses, das Honorar für die Verwaltung des Hauses, die Kosten für die Hausreinigung, Kosten für die Entsorgung des Mülls und Kanalgebühren, die Kosten für die Eichung, Wartung und Ablesung von Messgeräten, die der Verbrauchsermittlung dienen, sowie die Grundsteuer. Nicht unter Betriebskosten zu verrechnen sind Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, Reparaturen und Beträge zum Instandhaltungsfonds.
 
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Mietzins von A bis Z

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Wohnen Anfechtung: Die vertragliche Mietzinsvereinbarung kann unter bestimmten Voraussetzungen bei Gericht oder bei der Mietzinsschlichtungsstelle überprüft und angefochten werden. Häufig wird mittels Gutachten überprüft, ob die Miete angemessen oder ob der vereinbarte Mietzins überhöht ist. Nach dem Mietrechtsgesetz unterscheidet man zwischen Richtwertmietzins und angemessenen Mietzins. Beim Richtwertmietzins geht der Gutachter von einem feststehende Ausgangswert (=Richtwert) aus, der durch Zu- und Abschläge variiert. Angemessener Mietzins - siehe Stichwort Denkmalschutz.
 
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Aktuelle Kategorie- und § 45- Sätze

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Wohnen Kategoriesätze je m ² ab 1. Oktober 2006 einhebbar gem. § 15a MRG:

Kategorie A 2,91 €
Kategorie B 2,19 €
Kategorie C 1,46 €
Kategorie D 0,73 €
Kategorie D brauchbar 1,46 € Anmietung nach 1.3.1994
Kategorie D unbrauchbar 0,73 € Anmietung nach 1.3.1994
 
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Neuerliche Mieterhöhung mit Oktober 2006

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Wohnen Das Justizministerium verordnet eine Erhöhung der Kategoriemietzinses und der Erhaltungsbeiträge um 5 Prozent. Abermals erfolgt eine gesetzliche Mieterhöhung bei Mietverträgen die vor 1994 abgeschlossen wurden.
 
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Öffentlicher Raum ist für alle da

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Wohnen Der Obdachlosenchor der Straßenzeitung Kupfermuckn sang am 31. Mai die Landeshymne beim Stelzhamerdenkmal im Linzer Volksgarten.
 
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Dossier EU-konforme Hausbriefkästen

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WohnenVom öffentlichen Gut Hausbriefkasten zum neoliberalen Spielball privater Profitinteressen!
Lehrbeispiel einer durch und durch verfaulten Gesellschaft

Die Deregulierungs- und Zerstörungswut gegenüber öffentlichrechtlicher Grundversorgung durch die EU spiegelt sich deutlich in der Richtlinie 2002/39/EG des Europäischen Parlaments, die zu einer weitergehenden Liberalisierung des Marktes der Postdienste führen soll. Entsprechend dieser Richtlinie wurde das öffentliche Postmonopol für Briefsendungen ab dem 1.1.2003 von 350 auf 100 Gramm gesenkt.
 
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Resolution Wohnungspolitik Linz

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WohnenWohnen ist laut UNO-Menschenrechtskonvention ein Menschenrecht, in der kapitalistischen Realität wird es jedoch im Widerspruch dazu von einem sozialen Anspruch zu einer Ware umfunktioniert. Nutznießer der nach wie vor bestehenden Probleme auf dem Wohnungssektor sind Mietshausbesitzer, Immobilienkonzerne, Bau- und Bodenspekulanten und vor allem die Banken. Im Interesse der Mietshausbesitzer wurde die Gesetzgebung immer undurchschaubarer gestaltet und ist für MieterInnen kaum mehr nachvollziehbar, anstatt an sozialen Kriterien orientierte klare und verständliche Regelungen zu schaffen.
 
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Positionspapier EU-Hausbriefkästen

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WohnenAls Folge der EU-weiten Liberalisierung der Postdienste mit sehr negativen Auswirkungen für die meisten Postkunden sollen bis 2009 Hausbriefkästen installiert werden, zu denen auch private Postdienste Zugang haben. In Österreich erfolgt dieser Austausch schon bis 1. Juli 2006. Minister Gorbach glaubt offenbar, mit seiner Verordnung die 1,7 Millionen Haushalte überrumpeln zu können.
 
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Positionspapier Energieausweis

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WohnenSeit 2003 ist die EU-Gebäuderichtlinie in Kraft und verpflichtet die 25 EU-Mitgliedsländer einen Energieausweis für jedes Gebäude in nationales Recht umzusetzen. Der Entwurf eines österreichischen Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAV-G) sieht vor, dass für neu errichtete Gebäude ab 2006 und für bestehende Objekte ab 2009 ein solcher Energieausweis zu erstellen ist.
 
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EU-Hausbriefkästen: Nein danke - zurück an den Absender!

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WohnenAls Folge der EU-weiten Liberalisierung der Postdienste mit sehr negativen Auswirkungen für die meisten Postkunden sollen bis 2009 Hausbriefkästen installiert werden, zu denen auch private Postdienste Zugang haben. In Österreich erfolgt dieser Austausch schon bis 1. Juli 2006. Minister Gorbach glaubt offenbar, mit seiner Verordnung die 1,7 Millionen Haushalte überrumpeln zu können.
 
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Standpunkt Gemeinnützigkeit

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WohnenLaut Parlamentsbeschluß vom 23. November 2000 soll die Gemeinnützigkeit der Wohnungsgesellschaften im Besitz von Bund (WAG, BUWOG, drei Eisenbahnerwohnungsgesellschaften mit 61.000 Wohnungen), Ländern und Gemeinden (fünf Wohnungsgesellschaften mit 46.000 Wohnungen) abgeschafft werden um einen Verkauf dieser Unternehmen zu ermöglichen. Bis 31. März 2001 können die betroffenen Gesellschaften für den Erhalt der Gemeinnützigkeit plädieren, ansonsten agieren sie ab 1. April 2001 als gewerbliche Bauträger. Bislang haben die Vogewosi (Vorarlberg), GWSB (Salzburg) und Neue Heimat (Tirol) für die Beibehaltung der Gemeinnützigkeit entschieden. Die betroffenen Wohnungen werden zunächst den MieterInnen zum Kauf angeboten, anschließend kommerziellen Investoren, inländische und ausländische Immobilienkonzerne.
 
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Argumente Bundeswohnungen

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WohnenEin Beschluß des Nationalrates vom 23. November 2000 im Rahmen der Budgetbegleitgesetze hat weitreichende Folgen für Wohnungspolitik. Mit einer überfallsartigen Regierungsvorlage von Finanzminister Grasser (FPÖ) wurden sogar die Wohnbausprecher der schwarzblauen Koalition zugunsten des zum Dogma erklärten Nulldefizit für eine Euro-konforme Budgetsanierung überfahren.
 
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Resolution Genossenschaftswohnungen

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WohnenDie Wohnungen der Bundeswohngenossenschaften (BUWOG), deren Verkauf bereits beschlossen ist, sollen nun für potente Investorengruppen attraktiver gemacht werden. Daher will die Bundesregierung das Wohnungsgemeinnützigkeits-Gesetz (WGG) ändern und die Mieten bei Übernahme des Vertrages durch Familienangehörige und bei Neuvermietungen kräftig erhöhen.
 
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Resolution Bundeswohnungen

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WohnenMit Parlamentsbeschluß vom 23. November 2000 wurde die Gemeinnützigkeit der fünf Wohnungsgesellschaften (WAG, BUWOG, EBS Linz, ESG Villach und WBG Wien) mit Wirkung vom 1. April 2001 abgeschafft, um einen Verkauf dieser Unternehmen zu ermöglichen. Die betroffenen 61.000 Wohnungen wurden alibihalber zunächst den MieterInnen zum Kauf angeboten, durch restriktive Bedingungen meldeten nur wenige hundert MieterInnen Interesse an einem Kauf an, sodaß nunmehr kommerzielle Investoren in Form in- oder ausländischer Banken, Versicherungen und Immobilienkonzerne als Interessenten auftreten.
 
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Fünf Punkte für ein soziales Wohnen

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WohnenRegulierung statt “freier Markt”
Die “Liberalisierung” des Mietrechts im Zuge des EU-Beitritts hat das Wohnungsproblem nicht gelöst, sondern im Gegenteil noch weiter verschärft. Sichtbarer Ausdruck dafür ist die drastische Verteuerung der Wohnungskosten weit über der Inflationsrate ebenso wie die sprunghaft steigende Zahl von Wohnungssuchenden, die sich die am “freien Markt” angebotenen Wohnungen nicht mehr leisten können. Dazu kommt nach Ablauf der Übergangsfrist die Anhebung der Mehrwertsteuer auf Mieten auf das Doppelte.
 
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Aktuelle wohnpolitische Vorschläge der KPÖ

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WohnenEinleitung

Wohnen ist für uns ein unverzichtbares Menschenrecht. Dies schließt die Anforderung an eine zeitgemäße und menschenwürdige Wohnung in einem ordentlichen Zustand mit ein. Entsprechend dem Mietrecht bedeutet zeitgemäß eine Wohnung im brauchbaren Zustand, deren Nutzfläche mindestens 30 Quadratmeter beträgt, die zumindest aus Zimmer, Küche, Vorraum, WC und Bad besteht und über eine gemeinsame Wärmeversorgungsanlage oder eine Etagenheizung und über eine Warmwasseraufbereitung verfügt, also eine sogenannte Kategorie-A-Wohnung. Heute muss es auch selbstverständlich sein, dass eine solche Wohnung über ausreichende Möglichkeiten der Kommunikationstechnologie verfügt.
 
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Resolution Wohnungspolitik

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WohnenWohnen ist laut UNO-Menschenrechtskonvention ein Menschenrecht, in der kapitalistischen Realität wird es jedoch im Widerspruch dazu von einem sozialen Anspruch zu einer Ware umfunktioniert. Nutznießer der nach wie vor bestehenden Probleme auf dem Wohnungssektor sind Mietshausbesitzer, Immobilienkonzerne, Bau- und Bodenspekulanten und vor allem die Banken.
 
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Wohnen ist Menschenrecht

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WohnenAlternativen für eine soziale Wohnungspolitik

Geschichtliche Entwicklung des Mietrechts

"Späte Gründerzeit"

Die Konzentration von Arbeitskräften in den industriellen Ballungszentren brachte eine dramatische Verschärfung der Wohnungsnot. Grundlage der rechtlichen Regelung ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB aus 1811). 1892 und 1902 wurden zwei Gesetze verabschiedet, mit denen der Staat versuchte, in den Bau von Arbeiterwohnungen einzugreifen. Er wurde von der Besteuerung befreit. Die vorgeschriebenen Mieten ließen allerdings keine Verzinsung des Kapitals zu und so wurde nach diesem "Programm" nur ein einziges Haus errichtet.
 
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Standpunkt Immobilienmarkt

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WohnenNachdem die von Politik, Wirtschaft und Medien jahrelang geschürten Erwartungen in Hinblick auf die Spekulation im High-Tech-Bereich wie Seifenblasen geplatzt sind, drängt nunmehr zunehmend überschüssiges Kapital in die Veranlagung in Immobilien, die von den Analysten als vergleichsweise sichere Wertanlage propagiert werden. Die schwarzblaue Regierung hat dem mit dem Entwurf eines Immobilienfondsgesetzes Rechnung getragen, das jedoch bedingt durch die vorzeitige Neuwahl nicht wie geplant per 1. Jänner 2003 in Kraft getreten ist.
 
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Ausverkauf der Bundeswohnungen an das schwarz-rote Finanzkapital

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Wohnen Auch wenn Finanzminister Karl-Heinz Grasser über den „professionell und transparent“ geführten Verkauf der fünf Bundeswohnungsgesellschaften mit 62.000 Wohnungen zuzüglich 5,1 Mio Quadratmeter unbebaute Grundstücke, 400 Gewerbeimmobilien und 23.000 Parkplätze jubelt und die MieterInnen beschwichtigt es werde keine Mieterhöhungen geben, bedeutet diese Privatisierung einen massiven Einschnitt in der österreichischen Wohnungspolitik, warnt die KPÖ-Oberösterreich.
 
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Resolution Mietrecht

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WohnenIn den letzten Jahren wurde das bestehende Mietrecht wiederholt zugunsten der HausbesitzerInnen und Immobilienkonzerne und damit zu Lasten der MieterInnen verändert. Im Jahr 2000 wurde der gesetzliche Kündigungsschutz für MieterInnen in Einfamilienhäusern abgeschafft; 2001 die Anwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes für Dachbodenwohnungen gestrichen und die Erhaltungsbeiträge in nicht verwendungspflichtige Hauptmietzinserhöhungen umgewandelt. Die letzte erhebliche Einschränkung des Mieterschutzgedankens zeigt sich im 2005 in Kraft tretenden wohnrechtlichen Außerstreitbegleitgesetz mit der mieterfeindlichen Einführung des Prozesskostenersatzes.
 
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Standpunkt Bundeswohnungen

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WohnenMit Parlamentsbeschluß vom 23. November 2000 wurde die Gemeinnützigkeit der fünf Wohnungsgesellschaften (WAG, BUWOG, ESG-Linz, ESG-Villach und WG der ÖBB Wien) mit Wirkung vom 1. April 2001 abgeschafft, um einen Verkauf dieser Unternehmen zu ermöglichen. Die betroffenen 61.000 Wohnungen wurden alibihalber zunächst den MieterInnen zum Kauf angeboten, durch restriktive Bedingungen meldeten nur wenige hundert MieterInnen Interesse an einem Kauf an, sodaß nunmehr kommerzielle Investoren in Form in- oder ausländischer Banken, Versicherungen und Immobilienkonzerne als Interessenten auftreten.
 
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