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Antrag Kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige

  • Donnerstag, 2. Juli 2020 @ 08:00
Linz Für die Gemeinderatssitzung am 2.7.2020 haben Grüne und KPÖ gemäß § 12 Abs. 1 StL 1992 einen gemeinsamen Antrag zum Thema Kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige eingebracht. Der Wortlaut des Antrages:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Stadt Linz räumt dem Thema Migration und Integration seit Jahren einen signifikanten Stellenwert ein, was sich durch die Institutionalisierung durch ein eigenes Ressort, aber auch die Implementierung des Integrationsbüros und des Migrations- und Integrationsbeirates ausdrückt.

Unverzichtbar für das Gelingen sind aber auch die vielen Menschen, die in Vereinen oder als aktive Einzelpersonen zum Zusammenleben Aller in Linz beitragen. Die im Jahr 2019 angestoßene Erarbeitung einer neuen Integrationsstrategie trägt den sich veränderten Rahmenbedingungen Rechnung und ist ein Baustein zur aktiven Herangehensweise der Stadt an das Themenfeld.

Die Linzer Integrationsstrategie deckt in erster Linie die politischen Handlungsfelder ab, die im eigenen Einflussbereich der Stadt stehen. Darüber hinaus existieren bekannterweise Hebel, die nicht in diesen Handlungsfeldern liegen, aber die Möglichkeiten für ZuwanderInnen, an der Gesellschaft teilzuhaben, beeinflussen und somit zu Chancengerechtigkeit beitragen können. Eines dieser Hebel ist das Wahlrecht, das wesentliches Element demokratischer Mitbestimmung und auch ein wichtiger Baustein zu Integration ist.

Das politische Geschehen in einer Gemeinde hat unmittelbaren Einfluss auf das Leben aller, die in der Gemeinde oder Stadt ihren Wohnsitz haben. In Linz waren Anfang dieses Jahres 30.877 Menschen mit Staatsbürgerschaft außerhalb der EU gemeldet, die auch auf kommunaler Ebene über kein demokratisches Mitbestimmungsrecht verfügen. Deshalb soll es ein demokratiepolitisches Gebot sein, allen Menschen, die in einer Gemeinde oder Stadt leben, die Mitgestaltung ihrer eigenen Lebensverhältnisse zu ermöglichen.

Seit dem EU-Beitritt Österreichs sind laut Verfassung Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Österreich auf kommunaler Ebene wahlberechtigt. Es gibt keine sachliche Rechtfertigung, andere Personengruppen, die in Österreich ihren Wohnsitz haben, vom kommunalen Wahlrecht auszuschließen.

Daher sollte Österreich wie andere europäische Staaten die Möglichkeit nutzen, das Wahlrecht im Sinne der Ermöglichung und Gleichbehandlung zu adaptieren: 15 von 27 Mitgliedsstaaten erlauben im Land lebenden Drittstaatsangehörigen die Teilnahme an kommunalen Wahlen unter Berücksichtigung von Faktoren wie Aufenthaltsdauer, Aufenthaltsstatus, Registrierung im WählerInnenverzeichnis und Gegenseitigkeit.

Im Zuge der Erarbeitung einer neuen Integrationsstrategie soll daher auch die Möglichkeit genutzt werden, als Stadt die Anpassung des Wahlrechts – beispielsweise als Wohnsitzwahlrecht kombiniert mit einer konkreten Aufenthaltsdauer - anzuregen, um allen MitbürgerInnen unabhängig von der Staatsbürgerschaft die Möglichkeit zu geben, gemeinsam Verantwortung in einer demokratischen Gesellschaft wahrzunehmen.

Die unterzeichneten GemeinderätInnen stellen daher gemäß § 12 Abs.1 StL folgenden Antrag

Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an die österreichische Bundesregierung: „Der Gemeinderat der Stadt Linz ersucht die österreichische Bundesregierung, die erforderlichen Schritte für eine Novelle der Österreichischen Bundesverfassung zur Schaffung eines kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige einzuleiten.“

Weiters wird beantragt, diesen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung am 2. Juli 2020 zu setzen. Berichterstatter: GR Helge Langer




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