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Drittstaatsangehörige sollen kommunales Wahlrecht erhalten

  • Donnerstag, 25. Juni 2020 @ 14:40
News Im Gegensatz zu vielen anderen EU-Ländern dürfen Drittstaatsangehörige in Österreich bei Kommunalwahlen nach wie vor nicht ihre Stimme abgeben. „Alle BürgerInnen, die eine gewisse Zeit bei uns leben, sollten die Möglichkeit haben, ihre unmittelbaren Lebensverhältnisse mitgestalten und demokratisch mitbestimmen zu können, egal woher sie kommen.

Voraussetzung dazu ist, dass sie auch an Gemeinderatswahlen teilnehmen dürfen“, ist Helge Langer, Klubobmann der Grünen Linz, überzeugt. Damit die Bundesverfassung entsprechend novelliert wird, stellen die Grünen gemeinsam mit der KPÖ eine Resolution in der kommenden Gemeinderatssitzung.

Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union dürfen laut Verfassung Staatsangehörige der anderen EU-Mitgliedsstaaten auf kommunaler Ebene zur Wahlurne gehen. „Die 30.877 Drittstaatsangehörigen, die in Linz zu Hause sind, haben jedoch kein demokratisches Mitbestimmungsrecht. Sie sind von den Auswirkungen der Stadtpolitik aber genauso unmittelbar betroffen, wie alle anderen StadtbewohnerInnen. Ein kommunales Wahlrecht für alle ist aus demokratiepolitischen Überlegungen also längst überfällig“, betont Gerlinde Grünn, Gemeinderätin der KPÖ. Diese Regelung im Sinne der Gleichstellung zu ändern, obliegt jedoch dem Bund und bedarf einer Änderung der Verfassung.

Zusätzlich bedeutet mehr Mitsprache auch das Gefühl gut angekommen und gleichwertiger Teil der Gesellschaft zu sein. „Somit würde die Ermöglichung eines kommunalen Wahlrechtes für Drittstaatsangehörige einen positiven Beitrag zum Miteinander leisten und wäre ein guter nächster Schritt zur nun vorliegenden Integrationsstrategie“, unterstreicht Langer. Bei der Anpassung der Wahlrechtsbestimmungen sollen auch Faktoren wie eine konkrete Aufenthaltsdauer und der jeweilige Aufenthaltsstatus eine Rolle spielen, um eine gute Regelung zu finden.

Wie eine Umsetzung funktionieren kann, zeigen die Beispiele von 15 EU-Mitgliedsstaaten, die Drittstaatsangehörigen bereits die Teilnahme an Kommunalwahlen erlauben. „Teilhabe am persönlichen Lebensumfeld sollte keine Frage der Herkunft sein. Das gilt insbesondere wenn es um die Frage der Teilnahme an Kommunalwahlen geht“, sind sich Langer und Grünn einig.

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