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Gehört allen, aber wenige bestimmen

  • Samstag, 18. April 2020 @ 08:00
Demokratie Christina Pree über Corona und der öffentliche Raum

Parks, Straßen, Plätze, Grünanalagen, Flussufer und dergleichen prägen das Bild einer Stadt. Sie sind Teil des öffentlichen Raumes und der räumlichen und sozialen Struktur einer Stadt.

Der öffentliche Raum prägt unsere Gesellschaft, sei es im täglichen Zusammenleben, in der baulichen Struktur oder als Ausdruck politischer Ausverhandlungsprozesse. Besonders sichtbar wird dessen Bedeutung während der aktuellen Corona-Pandemie.

Seit 16. März 2020 gilt eine, von der österreichischen Bundesregierung erlassene, Ausgangsbeschränkung, die das Betreten des öffentlichen Raumes nur für bestimmte Zwecke erlaubt (Erwerbsarbeit, Einkauf, Sport, Hilfe für Andere). Maßnahmen wie diese sollen die Verbreitung des COVID-19 Virus eindämmen und vor Ansteckungen schützen.

Mit dieser Beschränkung geht aber auch der Verlust diverser Grundrechte einher, wie beispielsweise das Recht auf Versammlungen. Die aktuelle Situation macht sichtbar, welche vielfältigen Funktionen öffentliche Räume für unsere Gesellschaft erfüllen. Aus diesem Grund wird an dieser Stelle eine Reflexion angeregt, bei der sich die Frage aufdrängt, wem der öffentliche Raum eigentlich gehört?

Im Gegensatz zu privaten oder halböffentlichen Räumen kennzeichnen sich öffentliche Räume durch den Grundsatz der allgemeinen und freien Zugänglichkeit, der auch in jeder wissenschaftlichen Definition das Kernstück bildet. Ein öffentlicher Park ist demnach eindeutig Teil des öffentlichen Raumes, weil alle Menschen auf den vorhandenen Parkbänken oder Wiesen sitzen dürfen und es niemanden gibt, der einem dieses Recht nehmen kann.

Reglementierungen von Verwaltungseinheiten wie Stadt, Land oder Bund, die als Eigentümerin auftreten, oder auch informelle Normen sind aber auch in diesen Räumen allgegenwärtig. Das heißt eine uneingeschränkte Öffentlichkeit im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Es gilt das Prinzip der Allgemeinheit und nicht, wie in halböffentlichen und privaten Räumen das Prinzip des Hausrechtes.

Öffentliche Räume sind Orte, an dem sich soziales Leben abspielt, wo Begegnungen stattfinden, Bedürfnisse befriedigt werden. Ganz allgemein gesprochen haben Menschen unterschiedliche Vorstellungen, wie diese Räume für sie auszusehen haben. Subjektive Empfindungen spielen genauso eine Rolle wie individuelle Bedeutungen (von Wohnzimmer bis Freizeitraum) und Nutzungsinteressen (beispielsweise Begegnung, Treffpunkt, Aufenthalt, Erholung, Konsum, Einkauf, Kultur, Veranstaltungen, Durchquerung, Mobilität) und viele mehr.

Klar wird dabei, wie unterschiedlich die Ansprüche an öffentliche Räume sind, dass sich diese Nutzungsinteressen gegenseitig ausschließen können und Konfliktpotential vorhanden ist. In öffentlichen Räumen zeigt sich Diversität und Vielfalt in all ihren Facetten und auch gesellschaftliche Dynamiken und Herausforderungen lassen sich daran ablesen.

Was sich während der letzten Wochen der Corona-Situation ablesen lässt, ist ein starkes Bedürfnis nach Kontrolle, Sicherheit und Ordnung. Das österreichische Militär wurde zur Überwachung der Ausgangsbeschränkungen herangezogen, ein Maskengebot wurde auferlegt, ein Sicherheitsabstand wird gefordert, bei Zuwiderhandeln kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.600 € ausgesprochen werden und die Polizeipräsenz wurde massiv erhöht.

Diese Dynamik erreicht uns alle, aber betrifft uns in ungleichem Ausmaß. Der öffentliche Raum ist für alle Menschen da, aber auf dessen Nutzung angewiesen sind sie zu ungleichen Teilen. Für ökonomisch benachteiligte Gruppen ist dies mehr der Fall, beispielsweise, wenn die Wohnmöglichkeiten beengt sind, Besuche in den eigenen 4-Wänden schwierig sind, ältere Menschen aufgrund ihrer oft eingeschränkten Mobilität oder auch marginalisierten Gruppen wie Wohnungslose oder Notreisende.

Andere können sich in ihr privates gutbürgerliches Umfeld mit allem Komfort zurückziehen. Während für die einen die Parkbank, welche ihre „Wohnzimmercouch“ darstellt, nun nur mit unter ständiger Polizeipräsenz benutzt werden kann, so fällt für die anderen lediglich der wöchentliche Stadtbummel aus.

Der Umgang mit dem öffentlichen Raum während der Corona-Situation zeigt dies in besonderem Maße auf und er macht deutlich, dass diese Räume ein wertvolles und unersetzbares Gut sind, die wichtige Funktionen erfüllen und dessen Existenz von essenzieller Bedeutung ist. Die Gestaltung öffentlicher Räume ist eine politische Aufgabe, schließlich können dadurch Teilhabechancen erhöht oder erheblich vermindert werden.

Durch die Ausgangsbeschränkung, die unser Leben in den letzten Wochen bestimmten, wurde die gesellschaftliche Teilhabe von uns allen in erheblichem Ausmaß reduziert und wir wurden in den privaten Raum zurückgedrängt. Konsequenzen hat das für Menschen jedoch unterschiedliche. Dynamiken des Verdrängens passieren aber auch in nicht Corona-Zeiten, in der scheinbaren Normalität, Tag für Tag, unbewusst, aber auch bewusst.

Kampagnen, die Stadtbewohner*innen auffordern, ihre Anliegen auf Online-Plattformen zu posten, mediale Schlagzeilen, die bestimmte NutzerInnen im öffentlichen Raum als problematisch skizzieren, das Aufstellen von Sitzgelegenheiten, ausgesprochene Platzordnungen, etc.

All dies greift in unseren Umgang und in die Gestaltung öffentlicher Räume ein und all diese Eingriffe sind von Herrschaftsstrukturen gekennzeichnet. Sie sind Ausdruck gesellschaftlicher Diskurse, bei denen Ausschlusstendenzen, Verunsicherungen und Wegweisungen in den letzten Jahren zugenommen haben.

Politischen Entscheidungsträger*innen, Mitarbeiter*innen der Verwaltungseinheiten, Journalist*innen – ihnen kommt in der Gestaltung öffentlicher Räume eine besondere Bedeutung zu. Sie können Teilhabechancen vergeben, partizipative Prozesse fördern, bauliche Strukturen verändern und ein gemeinsames Verständnis eines öffentlichen Raumes für alle entwickeln.

Auch die Bevölkerung hat eine Verantwortung im Hinblick auf die Gestaltung öffentlicher Räume. Sie kann Aktionen setzen, sich für bestimmte Nutzungen aussprechen, sich Räume erobern. Sie kann fehlendes politisches Bewusstsein einfordern, aber nicht ersetzen. Sie kann Teilhabechanchen einfordern, aber nicht vergeben. Sie kann Mitbestimmung einfordern, aber nicht ermöglichen.

Es braucht Sensibilität und Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit dem öffentlichen Raum und die Reflexion, dass dieser allen gehört aber wenige über ihn bestimmen.

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