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KUPF: Förderungen der KTM Motohall rechtswidrig

  • Montag, 17. Februar 2020 @ 14:58
Kultur Die Kulturplattform Oberösterreich hat im Sommer 2019 erstmals die Zuwendungen des Landes OÖ an die KTM Motohall publik gemacht und stark kritisiert. Ein nun der KUPF OÖ vorliegendes Gutachten zeigt, dass die Förderung der KTM Motohall klar als rechtswidrig einzustufen und damit rückzufordern ist.

Was bisher geschah

Im Zuge der Berichterstattung wurden mehr und mehr fragwürdige Details zur Förderung der KTM Motohall bekannt. Diese ließen nicht nur starke Zweifel an der inhaltlichen Begründung für die Förderung aufkommen, auch stellte sich rasch die Frage, ob bei der Förderung gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Die KUPF OÖ befand daher eine gründliche, unabhängige Prüfung der gewährten Förderungen für notwendig.

Neben der Einschaltung des Landesrechnungshofs hat die KUPF OÖ daher letztes Jahr beschlossen, ein eigenes Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. Dieses sollte die rechtliche Situation des Förderfalls fachlich fundiert erheben und die weiteren rechtlichen Möglichkeiten für die KUPF OÖ abklären. Dabei sollte die Förderung auf Einhaltung der sie berührenden Rechtsgrundlagen – wie das EU Wettbewerbsrecht, das Kulturfördergesetz OÖ oder das Haushaltsgesetz OÖ – geprüft werden. Beauftragt wurde die Wiener Kanzlei von Dr. Peter Thyri, der als eine international renommierte Koryphäe für das Kartell- und Wettbewerbsrecht gilt. Er wurde sowohl in europa- als auch weltweiten Rankings als Spitzenexperte dieses Rechtsgebiets ausgezeichnet.

Die Prüfung hat sich nach Absprache mit der KUPF primär auf das EU Wettbewerbs- und Beihilfenrecht konzentriert, da sich aus diesem die besten rechtlichen Handlungsmöglichkeiten ableiten lassen. Bei einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht kann die EU Kommission einseitig eine Rückzahlung von gewährten Förderungen veranlassen. Auch ist eine Klage vor nationalen Gerichten auf Grundlage dieser Rechtsmaterie möglich.


Das Ergebnis des Gutachtens
Das nun endlich vorliegende Gutachten von Dr. Peter Thyri kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Die vom Land OÖ als Kulturförderungen gewährten Beihilfen sind aus mehreren Gründen EU-wettbewerbsrechtswidrig:

Der Tatbestand des Beihilfenverbotes ist erfüllt. Dafür muss die Beihilfe sechs Kriterien erfüllen: Bestimmter Begünstigtenkreis, Wirtschaftlicher Vorteil, Bestimmtheit, Staatlichkeit der Mittel, Wettbewerbsverfälschung und Handelsbeeinträchtigung. Erfüllt die Beihilfe auch nur eine dieser Tatbestandsvoraussetzungen nicht, ist sie nicht verboten und unterliegt nicht der Anmeldepflicht. Laut dem Gutachten sind im Fall der Motohall alle sechs Punkte eindeutig erfüllt.

Damit ist entweder eine Anmeldepflicht der Beihilfe gegeben, was bedeutet, dass vor Gewährung der Förderung die Freigabe durch die EU Kommission einzuholen gewesen wäre. Oder die Beihilfe fällt unter die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), die unter anderem Ausnahmen für Kulturförderungen vorsieht.

Eine Einzelanmeldung wurde aber nachweislich und vom Land OÖ selbst bestätigt nicht vorgenommen. Das Land OÖ argumentiert, dass die Beihilfen an den KTM Konzern unter die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) fällt. Dieses Argument ist aber nicht tragfähig. Einerseits haben die Fördermaßnahmen keine Anreizeffekte, andererseits ist ihre Qualifikation als Kulturbeihilfe (ii) nach der AGVO mehr als fraglich.

Der fehlende Anreizeffekt ergibt sich durch den zeitlichen Verlauf: Der KTM Konzern hat bereits deutlich vor der Gewährung der ersten Förderung mit dem Bau der Motohall begonnen. Laut öffentlich einsehbaren Informationen wurde der Bau spätestens im Jahr 2016, eventuell aber bereits schon früher begonnen. Der Förderbeschluss der Landesregierung wurde allerdings erst im ersten Halbjahr 2018 getroffen, die Fördererklärung von KTM selbst datiert auf September 2018.

Der Brief von Landeshauptmann Pühringer an Pierer aus dem Jahr 2015, in dem eine Förderung „in Aussicht gestellt“ wurde, stellt laut eigenen Aussagen des Landes OÖ keine Förderzusage dar. Kein Wunder, denn ansonsten hätte der Landeshauptmann seine Kompetenzen überschritten. Denn mehrjährige Förderzusagen müssen laut dem Haushaltsgesetz OÖ zwingend vom Landtag getätigt werden. Gutachter Dr. Peter Thyri dazu: „Wenn Förderanträge deutlich nach dem Beginn von Projektarbeiten gestellt werden, ist das ein klarer Hinweis auf eine fehlende Anreizwirkung. Also darauf, dass eine Förderung nicht notwendig und daher unzulässig war.“

Schließlich ist davon auszugehen, dass mit der Beihilfe ebenfalls gegen das Kulturfördergesetz OÖ verstoßen wurde. Dieses sieht analog zum EU Wettbewerbsrecht ausdrücklich nur eine subsidiäre Förderung vor, gegen die aus den Verstößen gegen das EU Wettbewerbsrecht abgeleitet ebenso verstoßen wurde.

Dass die KTM Motohall nicht als Kultureinrichtung zu sehen ist und daher auch die inhaltliche Einordnung als Kulturbeihilfe falsch ist, haben bereits etliche MuseumsexpertInnen im öffentlichen Diskurs betont. Im Zuge einer Prüfung durch die EU Kommission liegt es jedenfalls am Land OÖ zu beweisen, dass die Beihilfe eine Kulturförderung gewesen sei. Dieser Beleg wird allerdings schwer zu bringen sein. Es ist davon auszugehen, dass sich auch die EU Kommission der Meinung der ExpertInnen anschließt und damit die Motohall nicht als Museum qualifiziert. Dazu äußert sich auch Gutachter Dr. Peter Thyri: „Das Beihilfenrecht gibt keine Antwort auf die Frage, was ein Museum ist, weil richtige Museen ohne öffentliche Mittel kaum betrieben werden können – genau das ist hier aber nicht der Fall!

Wie geht es weiter?

Wir sehen uns in unserer Position bestärkt. Wir sind von Anfang an dafür eingetreten, dass das Land OÖ die Förderungen an den milliardenschweren KTM Konzern zurückfordern muss. Dieses Geschenk aus Steuergeldern ist nicht nur inhaltlich falsch, sondern es wurde auch noch gegen geltendes Recht verstoßen. Das Land OÖ muss seine Fehler eingestehen. KTM wird das Geld zurückzahlen müssen, daran führt kaum ein Weg vorbei. Es wird Zeit, dass das Kulturbudget wieder den Kulturvereinen zu Gute kommt, die die Mittel auch wirklich brauchen. Wir erinnern daran, dass mehr als 5 Mio € an Budgetmitteln für die zeitgenössische Kunst und Kultur fehlen. Dieser Kürzungskurs muss ein Ende haben, das Geld ist ja offensichtlich da.

Wir werden das Gutachten nun sowohl dem Landesrechnungshof als auch der EU Kommission übermitteln. Abhängig von den Ergebnissen dieser Prüfungsprozesse behalten wir uns vor, weitere zivilrechtliche Schritte einzuleiten.

Quelle und Infos: www.kupf.at

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