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Stadtsenat hat KPÖ-Antrag für Kautionsfonds realisiert

  • Donnerstag, 12. Dezember 2019 @ 14:36
News Als ein schönes Weihnachtsgeschenk für wohnungssuchende Linzer_innen sieht KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn den am 12. Dezember 2019 erfolgten Beschluss des Stadtsenats zur Realisierung eines Kautionsfonds. Einen Antrag dafür hatte die KPÖ-Mandatarin bei der Gemeinderatssitzung am 26. Mai 2019 eingebracht, der mit klarer Mehrheit bei Stimmenthaltung der ÖVP beschlossen und dem Stadtsenat zur Umsetzung zugewiesen wurde.


Ab 2020 wird nunmehr im Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie ein vorläufig mit 50.000 Euro dotierter Kautionsfonds eingerichtet aus dem in sozialen Härtefällen zur Aufbringung einer Kaution bzw. Baukostenzuschusses bei der Anmietung einer Wohnung ein kostenloses Darlehen auf die Dauer von drei Jahren gewährt wird: „Ich hoffe jedoch, dass der Fonds bei Ausschöpfen der budgetierten Mittel in den Folgejahren erhöht wird“ so Grünn.

Die Höhe des Kautionsbeitrages als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch ist mit der Hälfte der vereinbarten Bruttokaution bemessen und beträgt maximal 1.500 Euro für Familien bzw. tausend Euro für Einzelpersonen. Anträge können Personen ab 18 Jahren stellen, die mindestens einem Jahr ihren Hauptwohnsitz in Linz. Asylwerber_innen sind allerdings ausgenommen. Als Einkommensgrenze gilt ein Nettoeinkommen von maximal 1.400 Euro für Einzelpersonen, 2.100 Euro für Paare sowie zuzüglich 200 Euro pro Kind.

Als angemessene Wohnnutzfläche gelten maximal 50 Quadratmeter für die erste Person und 15 Quadratmeter für jede weitere Person, wobei ein Mietvertrag oder sonstiger Nachweis über das Miet- und Benützungsverhältnis inklusive einer Aufstellung über die Wohnungskosten vorzulegen ist. Anträge sind persönlich bei der Fachstelle - Kompass Sozialberatung/Existenzsicherung einzubringen.

Der Kautionsbeitrag ist im Regelfall innerhalb von drei Jahren in kleinen und daher leistbaren Monatsraten zurückzuzahlen. Eine wiederholte Beantragung ist nur möglich, wenn ein früher gewährter Kautionsbeitrag bereits zurückbezahlt wurde. In besonderen Härtefällen kann das Darlehen teilweise oder zur Gänze in eine einmalige Beihilfe umgewandelt werden.

Allerdings ist der Linzer Kautionsfonds nur eine vorübergehende Lösung, da das Land an einer oberösterreichweiten Lösung für diese Problematik arbeitet. Nach Vorliegen der landesweiten Unterstützung soll die Notwendigkeit des Linzer Kautionsfonds überprüft werden. Aber trotzdem: „Gute Ideen setzten sich durch. Der Linzer Kautionsfond ist eine wichtige Starthilfe für Wohnungssuchende mit geringem Einkommen“, so Gerlinde Grünn.


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