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Anmerkungen zum Linzer Budget 2022/2023

  • Donnerstag, 16. Dezember 2021 @ 08:00
Linz
Notwendige Vorbemerkungen

2020 erfolgte eine Umstellung des Budgets von der Kameralistik zur Doppik. Damit sind Änderungen in Struktur und Gliederung verbunden und ist ein Vergleich mit früheren Budgets nur mehr bedingt möglich. Statt der bisherigen Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben in einem ordentlichen und außerordentlichen Haushalt gibt es nun einen Ergebnisvoranschlag (EVA) und einen Finanzierungsvoranschlag (FVA) sowie eine Vermögensrechnung. Mit der Doppik als klassische Buchführung von gewinnorientierten Unternehmen wird die Stadt verstärkt als Unternehmen und im Standortwettbewerb der Städte gesehen.

Bereits zum zweiten Mal wird außerdem ein Doppelbudget für die Jahre 2022 und 2023 erstellt. Hinter dem offiziellen Argument, damit „mehr Planungsspielraum“ zu ermöglichen, verbirgt sich jedoch ein Druckmittel gegen soziale Ansprüche sowie zur Ausschaltung einer Budgetdebatte.

Die Voranschläge für 2022 und 2023 sind durch die massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie ab 2020 auch auf die städtischen Finanzen geprägt. Verbunden mit der Steuerreform und Rückzahlung von Vorschüssen werden die Verluste bei den Einnahmen bis 2025 mit rund 100 Mio. Euro geschätzt.

Das Ergebnis der Gemeinderatswahl 2021 hat durch die starken Verluste der FPÖ das endgültige Aus der bis 2019 formellen und nach dem Ibiza-Skandal informellen rot-blauen Koalition gebracht. Die SPÖ kann sich nunmehr bei Bedarf wahlweise Mehrheiten mit ÖVP, Grünen oder FPÖ suchen.

Zum Linzer Budget

Der VA2022 umfasst Einnahmen in der operativen Gebarung von 750,98 Mio. Euro, in der investiven Gebarung von 25,35 Mio. Euro und durch Aufnahmen von Finanzschulden von 63,09 Mio. Euro, insgesamt also 839,42 Mio. Euro. Ausgabenseitig betragen die Werte 764,67 Mio. Euro bzw. 70,35 Mio. Euro und 56,85 Mio. Euro, insgesamt also 891,87 Mio. Euro, was einen Saldo von -52.46 Mio. Euro bedeutet.

Im VA2023 betragen diese Werte analog bei den Einnahmen 781,91 Mio. Euro, 24,63 Mio. Euro und 81,41 Mio. Euro, insgesamt also 887,95 Mio. Euro und bei den Ausgaben 785,07 Mio. Euro, 67,50 Euro und 74,02 Mio. Euro, insgesamt also 926,58 Mio. Euro, was einen Saldo von -38,63 Mio. Euro bedeutet,

Die Ertragsanteile liegen mit 301,85 (2022) bzw. 323,60 (2023) Mio. Euro, die Kommunalabgabe mit 167,34 (2022) bzw. 173,36 (2023) Mio. Euro über dem Vorjahreswert. Die Investitionen liegen mit 70,35 (2022) bzw. 67,50 (2023) Mio. Euro unter dem Vorjahreswert. Die Rücklagen stagnieren mit 16,43 (2022) bzw. 16,41 (2023) Mio. Euro.

Der Transfersaldo mit dem Land liegt mit 80,69 (2022) bzw. 85,99 (2023) Mio. Euro deutlich über dem Vorjahreswert. Dabei weisen vor allem die Landesumlage mit 29,05 (2022) bzw. 31,27 (2023) Mio. Euro und der Sprengelbeitrag mit 74,24 (2022) bzw. 77,21 (2023) Mio. Euro eine weiter steigende Tendenz auf. Bei einem Anteil von 13,8 Prozent an der Bevölkerung wird Linz beim Transfer mit 17 Prozent, bei der Landesumlage sogar mit 22,3 Prozent belastet.

Das Maastricht-Defizit liegt nach einer Null 2015 seither deutlich im Minus und beträgt -62,82 (2022) und -51,51 (2023) Mio. Euro und ist laut Mittelfristiger Finanzplanung (MFP) mit leicht rückläufiger Tendenz mit -25,23 Mio. Euro (2027) prognostiziert. Bedingt durch die Corona-Krise sind die Maastricht-Auflagen zwar de facto außer Kraft gesetzt. Der österreichische Stabilitätspakt sieht aber grundsätzlich weiterhin vor, dass die Gemeinden als Gesamtheit mit einem Maastricht-Ergebnis von null Prozent des BIP budgetieren.



Soziales kontra Wirtschaft

Belastet wird das Linzer Budget durch Beteiligungen an Projekten die eindeutig in Bundeskompetenz fallen. Etwa die nach oben nicht limitierte 5-Prozent-Mitfinanzierung am Westring (2022/23: 6,5 Mio. Euro) und der Autobahnabfahrt Auhof (2022/23: 1,2 Mio. Euro).

Einsparungspotenzial wäre weiters mit 1,76 (2022) bzw. 1,89 (2023) Mio. Euro für die Stadtwache vorhanden. Ebenso bei den Kosten für eine Weihnachtsbeleuchtung (ca. 0,3 Mio. Euro), die eigentlich die Wirtschaft selbst finanzieren müsste, sowie hohe Subventionen für Krone-Fest und City-Ring.

In der letzten Funktionsperiode des Gemeinderates versuchte die FPÖ wiederholt Verschlechterungen des von der SPÖ als Paradebeispiel für soziale Errungenschaften dargestellten 1989 eingeführten Aktivpasses durchzusetzen. Dass (abgesehen von einer Verteuerung des Monatstickets der Linz Linien) größere Verschlechterungen verhindert wurden, ist auch der 2016 gestarteten Kampagne der KPÖ „Aktivpass: Wichtiger denn je!“ zu verdenken.

Kein städtischer Wohnbau mehr

Mit der Auflassung des Wohnungsamtes und Übertragung der Wohnungsvergabe an die GWG im Jahre 1980, dem 1989 abgeschlossenen Fruchtgenussvertrag betreffend die städtischen Wohnungen und dem 2016 erfolgten Verkauf der städtischen Wohnungen an die GWG gibt es in Linz de facto keine Gemeindewohnungen mehr, wobei der Erlös aus der Übertragung vor allem der Budgetsanierung gedient haben. Eine Wiederaufnahme eines städtischen Wohnbaus wäre dringend notwendig.

Laut Statistik des Landes entfielen 2020 von den landesweiten 19.764 Vormerkungen von Wohnungssuchenden (Primärbedarf) allein 8.946 oder 45 Prozent auf Linz, hingegen entfielen 2017 von den landesweiten Förderungen für Wohnungsneubauten nur 532 oder 21 Prozent auf Linz.

Laut Statistikabteilung des Landes stehen in Oberösterreich etwa vier Prozent der Mietwohnungen und sieben Prozent der Eigentumswohnungen aus unterschiedlichen Gründen leer und bleiben somit dem Bedarf der Wohnungssuchenden entzogen. 1995 wiesen laut dem damaligen Wohnungsstadtrat Peter Sonnberger (ÖVP) 4.501 Wohnungen einen Stromverbrauch von weniger als 400 KWh auf und galten damit als unbewohnt. Initiativen der KPÖ für eine Erfassung und Nutzung des Leerstandes wurden jedoch bislang von einer Mehrheit des Gemeinderates abgelehnt.

Der Einfluss der Banken

Der Schuldenstand der Stadt (ohne ausgegliederte Gesellschaften) sinkt per Jahresende 2022 leicht auf 745,86, steigt jedoch per Jahresende 2023 auf 753,26 Mio. Euro. Mit einem Schuldenstand von 3.611 Euro pro Einwohner*in (2022) bzw. 3.647 Euro (2023) liegt Linz jedoch weiterhin an der Spitze der Landeshauptstädte.

Nutznießer der Verschuldung sind die Banken, die per Jahresende 2023 faktisch zu 100 Prozent Darlehensgeber sind und 13,39 (2022) bzw. 13,69 (2023) Mio. Euro Zinsen kassieren, was eine durchschnittliche Verzinsung von 1,80 bzw. 1,78 Prozent bedeutet.

Mit 18,25 Prozent ist der Raiffeisen-Sektor (Prognose 2023) nach den Auslandsbanken (in Summe 30,66 Prozent) weiterhin bei den aushaftenden Darlehen dominant, ihr Einfluss auf die Politik der Stadt ist seit Jahren enorm (Umfahrung Ebelsberg, Deal Donaustadion).

Wie die Budgets der Vorjahre ist auch der VA2022/2023 vor dem Hintergrund des Debakels mit dem juristisch noch immer nicht endgültig ausgestandenen Swap 4175 zu sehen, auch wenn sich das nicht direkt im Budget niederschlägt und in keiner Weise erwähnt wird. Bislang musste die Stadt für den Swap 24,2 Mio. Euro zahlen. Die BAWAG-PSK argumentiert mit einem Streitwert von 417,8 Mio. Euro, inklusive Zinsen sogar bis zu 617 Mio. Euro, ohne Beweise für ihre tatsächliche Leistung vorlegen zu können. Dazu kommen enorme Kosten für Klage und Mediation.

Restriktive Personalpolitik

Mit der Magistratsreform 2015 hat sich der Leistungsdruck auf das Personal weiter verstärkt, wie die Überlastung in zahlreichen Dienststellen beweist. Der finanzielle Druck schlägt sich also auch beim Personal nieder.

Der Personalstand steigt mit der nunmehr erfolgten Einrechnung des KJS leicht auf 3.227 (2022) bzw. 3.249 (2023) Vollzeitäquivalente, wobei zu berücksichtigen ist, dass wesentliche Teile (SZL, Museen usw.) schon lange aus dem eigentlichen Magistratsdienst ausgegliedert worden und mittlerweile Teil der Holding sind.

Auch im Magistrat Linz schreitet die Prekarisierung voran, wie der Anteil der Teilzeitarbeit beweist: Laut RA2020 standen im Kern-Magistrat (inklusive KJS) 3.673 Beschäftigten (Köpfen) nur 3.047 Vollbeschäftigungsäquivalente gegenüber. Inklusive Personal in Holding-Unternehmen (vor allem der SZL) das ursprünglich aus dem Magistratsdienst übernommen wurde liegt das Verhältnis sogar 4.603 Köpfe zu 3.839 VBÄ.

Der richtungsweisende KV-Abschluss der Metallindustrie für 2023 liegt bei 3,0 (KV) bzw. 3,55 (Ist) Prozent, im Handel bei 3,45 (KV) bzw. 2,80 (Ist) Prozent. Der Gehaltsabschluss für den Bundesdienst (225.000 Beschäftigte) und damit auch für den Landes- und Gemeindedienst (308.000 Beschäftigte) erfolgte mit 3,0 Prozent. Die Pensionen werden um 1,8 Prozent, für Niedrigpensionen um bis zu 3,3 Prozent erhöht. Die Erhöhung der Politikerbezüge für 2022 beträgt 1,6 Prozent.

Öffentliche Infrastruktur und Daseinsvorsorge

Nach Ausgliederungen wichtiger Bereiche aus der Budgethoheit des Gemeinderates in den vergangenen Jahrzehnten in Unternehmen laut Statut oder GmbH in die Unternehmensgruppe Linz (UGL) wurde 2018 die Linz Holding mit 10.800 Beschäftigten und einem Vermögen von 5,2 Mrd. Euro gebildet. Als Argumente für die Holding werden Effizenzsteigerung, Synergieeffekte und Steuervorteile (Gruppenbesteuerung) angeführt. In der Begründung wird eine Gleichwertigkeit von kommunalpolitischen und wirtschaftlichen Zielen betont, de facto haben letztere Vorrang.

Nach dem Aus im 150. Jahr des Bestehens wurde das städtische AKH 2015 in das Kepler Universitäts Klinikum integriert, 2020 erfolgte die endgültige Verabschiedung der Stadt Linz von einem eigenen Krankenhaus. Die Belastung durch die Spitalsfinanzierung mit einem horrenden Sprengelbeitrag an das Land bleibt trotzdem weiter bestehend.

Tarif- und Gebührenerhöhungen

Obwohl die Gemeinden kein Steuerfindungsrecht haben nutzen sie die die Möglichkeit Tarife und Gebühren zu gestalten und praktizieren dies kräftig zu Lasten der Bevölkerung:
- Durch eine Tarifautomatik etwa bei Kindereinrichtungen und Seniorenheimen.
- Von der städtischen Linz AG in den letzten Jahren durch Erhöhungen der Preise für Strom, Nahverkehr, Erdgas, Fernwärme, Müllabfuhr, Wasser und Bäder.
- Vom Gemeinderat selbst wurden die Marktgebühren, die Tarife für Musikschulen, Werkbeiträge in Kindergärten, Parkgebühren und Strafgelder, Eintrittsgelder in den Museen und für den Botanischen Garten laufend angehoben.


Die mit der Verdoppelung erwarteten Einnahmen aus Parkgebühren und Strafgeldern wurden deutlich verfehlt und sind daher mit 5,51 (2022) bzw. 5,71 (2023) Mio. Euro veranschlagt. Würden diese Einnahmen zur Gänze zweckgebunden zur Förderung des öffentlichen Verkehrs (etwa durch Verbilligung der Fahrkarten und Maßnahmen in Richtung Freifahrt) verwendet, wäre dies verkehrspolitisch sinnvoll, da dies nicht erfolgt handelt es sich um eine reine Maßnahme zum Stopfen von Budgetlöchern.

So wie schon der Gemeindebund für einen Belastungsstopp der Gemeinden durch das Aufbürden der Finanzierung für vom Bund oder Land beschlossene Aufgaben eintritt, fordert die KPÖ einen Tarif- und Gebührenstopp und kritisiert insbesondere die Automatik.

Kommunale Steuerpolitik

Linz ist zwar beim Pro-Kopf-Aufkommen der Kommunalsteuer mit 810 (2022) bzw. 839 (2023) Euro Spitzenreiter der Landeshauptstädte, trotzdem wird eine Umstellung der Bemessung von drei Prozent der reinen Lohnsumme auf die Berücksichtigung der gesamten Wertschöpfung immer dringender.

Laut Wertschöpfungsbarometer der oö Arbeiterkammer überstieg 2019 in den 1.740 untersuchten Unternehmen mit 718.333 Beschäftigten die durchschnittliche Pro-Kopf-Wertschöpfung mit 100,071 Euro den durchschnittlichen Pro-Kopf-Personalaufwand um 34.783 Euro, die Gewinnauszahlungen pro Beschäftigtem betrugen 15.490 Euro. Den AK-Daten zufolge stiegen von 2002 bis 2015 die Gewinnauszahlungen um 88 Prozent, der Personalaufwand hingegen nur um 35 Prozent.

Die Grundsteuer ist mit 22,40 (2022) bzw. 22,75 (2023) Mio. Euro veranschlagt. Die Bemessung dieser Steuer ist veraltet, sie basiert auf den 1973 festgelegten und nur einmal 1983 angepassten Einheitswerten statt auf den Verkehrswerten von Grundstücken und Immobilien. Bundesweit werden bei einem Grund- und Immobilienvermögen von 690 Mrd. für diese Gemeindesteuer lediglich 570 Mio. Euro erlöst und diese zudem auf die Betriebskosten und damit auf die Wohnkosten überwälzt.

Mehreinnahmen für die Stadt könnten folgende Maßnahmen bringen:
- Eine Zweitwohnsitzabgabe, wofür es eine vom Gemeinderat beschlossene Resolution gibt.
- Eine Leerstandsabgabe für Wohnungen, die etwa über die Stromrechnung eingehoben werden könnte, wenn der niedrige Stromverbrauch eine regelmäßige Nutzung ausschließt.
- Eine Nahverkehrsabgabe nach dem Muster der Wiener U-Bahn-Steuer.
- Eine Stellplatzabgabe der Einkaufszentren zugunsten des öffentlichen Verkehrs.
- Die Eintreibung der Außenstände bei der Kommunalabgabe in Millionenhöhe.
- Die Aufhebung der Befreiung der Religionsgemeinschaften von der Grundsteuer.

Zur Finanzlage der Gemeinden

Im Gegensatz zur ständig betonten Bürgernähe der Gemeinden geraten die Kommunen immer stärker in der Zwickmühle zwischen steigenden Anforderungen (auch durch Auflagen von EU, Bund und Land) auf der einen Seite und stagnierenden oder sinkenden finanziellen Mitteln auf der anderen Seite. Eine ausgabenseitige Sanierung der Gemeindefinanzen bedeutet wachsenden Druck auf die kommunale Infrastruktur, soziale Ansprüche und zielt auf Ausgliederung und Privatisierung. Notwendig ist eine einnahmenseitige Besserstellung der Gemeinden, die jedoch im eigenen Wirkungsbereich nur marginal möglich ist und die daher grundlegende Maßnahmen beim Finanzausgleich erfordert.

Bei der Aufteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben von 75,09 Mrd. Euro (2019) entfielen auf Gemeinden 13,75 (15 Prozent), Länder 26,69 (30 Prozent), Bund 48,39 (54 Prozent) und EU 1,0 Mrd. Euro (1 Prozent). Die Gemeinden kommen also eindeutig zu kurz, zumal sie 39 Prozent der öffentlichen Investitionen tätigen und daher ständig auf Bittgänge um Bedarfszuweisungen des Landes angewiesen sind. Dabei geht es aber nicht um eine Umschichtung zwischen großen und kleinen Gemeinden, sondern um eine kräftige Erhöhung des Anteils der Gemeinden und eine Vergrößerung des FAG-Topfes durch höhere Steuereinnahmen.

Kein geeignetes Mittel ist die von Wifo und KDZ vorgeschlagene erhöhte Steuerautonomie für Länder und Gemeinden, weil damit nur die Standortkonkurrenz deutlich verschärft würde. Die KPÖ plädiert für bundesweit einheitliche Regelungen auch bei kommunalen und Landesabgaben und einen aufgabenorientierten Finanzausgleich verbunden mit der Kompetenzentflechtung zwischen Bund, Land und Gemeinden.

Die Gemeinden erhalten ihren Anteil an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben nicht direkt, sondern über die Länder und diese können sich dabei über Vorwegabzüge bedienen und Bedarfszuweisungen an die Einhebung von Mindesttarifen abhängig machen. Auch bleiben massive Belastungen der Gemeinden durch Landesumlage, Spitalsfinanzierungsbeitrag und andere Umlagen zur Finanzierung von Ausgaben der Länder. Die vielfach geforderte Transferentflechtung verbunden mit einer klaren Festlegung der Aufgaben – etwa Spitäler und Pflege als Landeskompetenz, Kindereinrichtungen als Gemeindekompetenz – hat bislang nicht stattgefunden.

Zum wirtschaftspolitischen Hintergrund

Das Linzer Budget 2022/2023 ist vor dem Hintergrund der nachhaltigen Auswirkungen der Corona-Pandemie seit 2020 zu sehen. Dazu kommen Budgetauflagen wie der EU-Fiskalpakt von 2012 die darauf abzielen, ausgabenseitig in allen Gebietskörperschaften zu kürzen, die Steuerprivilegien für Profite und Millionenvermögen jedoch zu erhalten.

Die volkswirtschaftlichen Prognosen zeigen einen Rückgang des wirtschaftlichen Aufschwungs: Das reale Wachstum des BIP wird für 2022 mit 4,5-5, für 2023 mit 12,4-2,5 Prozent, der Verbraucherpreisindex für 2022 mit 2,3-3,1, für 2023 mit 2,2 Prozent, die Arbeitslosenrate für 2022 mit 7,2-7,3 für 2023 mit 6,8-7,8 Prozent (nationale Definition) angenommen.

Die Situation am Arbeitsmarkt hat sich mit der Corona-Pandemie seit März 2020 drastisch verschärft. So stieg die Zahl der offiziell im AMS-Bezirk Linz registrierten Arbeitslosen von 9.925 (Februar 2020) auf 14.240 (März 2020) und erst mit 8.049 (September 2021) wieder das Niveau von 2019. Dazu kommt eine hohe Zahl von in Kurzarbeit befindlichen Beschäftigten.

Die Staatsverschuldung ist nach der Primärverteilung (Lohn-Profit) und der Sekundärverteilung (Steuerpolitik) eine dritte Form der Umverteilung nach oben:
- Per 31.3.2021 betrugen die Staatsschulden laut Statistik Austria 326,9 Mrd. Euro bzw. 87,4 Prozent des BIP, davon entfielen 285,7 Mrd. auf den Bund, 22,8 Mrd. Euro auf die Länder, 27,9 Mrd. Euro auf die Gemeinden und 0,4 Mrd. Euro auf die Sozialversicherungen.
- Laut RA2020 zahlte der Bund für seine Schulden 3,99 Mrd. Euro Nominalzinsen, was im Schnitt eine durchschnittliche Verzinsung von 1,47 Prozent bedeutet, die als Profit der Banken und Dividende der Aktionär*innen zu sehen sind.

Verteilungsfrage ist entscheidend

Eine Hauptursache der Schuldenproblematik ist die zurückbleibende Besteuerung von Profiten und Millionenvermögen. Die Schuldenproblematik ist eine Verteilungskrise und erfordert daher neben der Vergesellschaftung der Banken eine andere Steuerpolitik. Der rasante Anstieg der Schulden ist nicht angeblich überbordenden Sozialausgaben (Stichwort Pensionen) geschuldet, sondern den milliardenschweren Rettungspaketen (Stichwort Hypo Alpe Adria).

Die Fakten zeigen das Potential für eine sozial gerechte Steuerpolitik:
- Laut World Wealth Report gab es 2020 in Österreich 163.300 Dollar-Millionär*innen, ein Plus von 8.200 bzw. 5,3 Prozent gegenüber 2019, deren Nettovermögen um 5,3 Prozent stieg.
- Die TOP10 der Reichsten in Österreich besitzen 2021 laut trend (26.6.2021) – die Corona-bedingten Verluste von 2020 wurden mehr als aufgeholt – 109,50 Mrd. Euro (2020: 85,76), die TOP50 besitzen 178,95 Mrd. Euro (2020: 146,76), die TOP100 besitzen 203,02 Mrd. Euro (2020: 169,75).
- Dazu kommen schätzungsweise 100 Milliarden steuerschonend in den 3.111 Privatstiftungen (Stand 2018) geparkte Vermögen.
- Laut Arbeiterkammer zahlen die größten Kapitalgesellschaften statt 25 im Durchschnitt nur 18 Prozent, die Banken gar nur sieben Prozent Körperschaftssteuer.
- Jährlich werden durch Umwidmung von Grünland in Bauland bundesweit rund 2,6 Mrd. Euro Spekulationsgewinne erzielt.
- Unternehmen schulden 1,7 Mrd. Euro Steuern und 0,96 Mrd. Euro Sozialabgaben.

Aus der Sicht der KPÖ gilt es die Krise mit ihren Auswirkungen grundsätzlich anzugehen, nämlich Kapitalverkehr kontrollieren, Finanzmärkte trockenlegen, das Diktat der Ratingagenturen und Börsen beseitigen, die Banken vergesellschaften und die Profite und Millionenvermögen angemessen besteuern.

Zur sozialen Lage

Laut der Armutsforscherin Christine Orthofer-Stelzer ist „auch jemand mit 1.100 Euro armutsgefährdet, wenn er eine sehr hohe Miete zu bezahlen hat“. Laut EU-SILC2020 gelten 1,529 Mio. Menschen in Österreich als ausgrenzungsgefährdet und 1,222 Mio. Menschen als armutsgefährdet, davon gelten 233.000 als „erheblich depriviert“ und 289.000 als „working poor“ trotz Vollzeitarbeit als armutsgefährdet. Auf Linz heruntergerechnet bedeutet das rund 35.000 ausgrenzungsgefährdete bzw. 28.000 armutsgefährdete, davon 5.000 als „erheblich depriviert“ und 7.000 als „working poor“.

Gleichzeitig sind laut EU-SILC 128.000 Personen von Energiearmut betroffen, weil sie Probleme haben Strom und Heizung zu bezahlen und sind laut Arbeiterkammer jährlich rund 60.000 Haushalte von Strom- und Gasabschaltungen betroffen. Auf Linz heruntergerechnet sind das rund 3.000 von Energiearmut und über 1.000 von Energieabschaltungen betroffene Menschen. Von rund 15.000 Heizkostenzuschussbezieher*innen in OÖ entfallen rund 4.000 auf Linz.

Mit der Zwangsfusion der Sozialversicherungen auf Bundesebene sowie der Umwandlung der bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) in die Sozialhilfe Neu und der Streichung der Wohnbeihilfe bei mangelnden Deutschkenntnissen auf Landesebene haben sich die Angriffe auf den Sozialstaat verschärft. Die Übernahme des Sozialressorts des Landes von der SPÖ durch den ÖVP-Scharfmacher Hattmannsdorfer lässt weitere Verschärfungen befürchten.

Budget und Demokratie

Die Budgeterstellung erfolgt nur durch die Stadtsenats-Fraktionen, die anderen Gemeinderatsparteien sind faktisch nicht einbezogen. Erinnerungen sind die einzige Möglichkeit von Bürger_innen auf das Budget Einfluss zu nehmen, was in der Praxis aber nur formal aufgefasst wird. Möglichkeiten partizipativer Budgetgestaltung etwa durch Bürger*innenversammlungen etc. fehlen. In den letzten Jahren hat sich daher die Kritik an der Budgetgestaltung nicht nur von Seiten der KPÖ verstärkt. Gefordert werden vor allem ein auch für Laien verständliches und lesbares Budget. Realisiert wurde mittlerweile die elektronische Verfügbarkeit im Internet.

Notwendig ist auch eine Hinterfragung des Budgets in Hinblick auf die von der VRV vorgegebenen Budgetgrundsätze (Klarheit, Wahrheit, Vollständigkeit usw.), da manche Titel sehr kryptisch formuliert und damit für Laien faktisch nicht auffindbar sind. Die seit 2020 geltenden veränderte Budgetvorschriften laut Novelle der VRV2015 haben die Verständlichkeit des Budgets weiter erschwert und zur Geheimwissenschaft gemacht.

Das Budget ist immer auch ein Maßstab wie weit die Stadt dem Anspruch grundlegender Menschenrechte auf Arbeit, Wohnen und soziale Sicherheit gerecht wird. Dabei geht es nicht um Jubelmeldungen die Linz zur „Sozialhauptstadt“ oder „Lebensstadt“ hochstilisieren, mittlerweile aber vom Anspruch einer „Innovationshauptstadt“ abgelöst wurden, sondern um konkrete Maßnahmen.




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