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Antiquierte Linzer Plakatierverordnung vom VfGH aufgehoben

  • Dienstag, 22. Oktober 2019 @ 11:50
News Die Linzer KPÖ begrüßt die Aufhebung des völlig antiquierten generellen Plakatierungsverbotes in Linz. Der Verfassungsgerichtshof hat diese 1983 erlassene Verordnung mit der Begründung aufgehoben, dass die Behörden verabsäumt haben, diese Verordnung regelmäßig zu überprüfen.



In der Beschwerdeführung wurde unter anderem angeführt, dass es derzeit im ganzen Linzer Stadtgebiet (96 Quadratkilometer) für Vereine, Bürgerinitiativen etc. nur vier legale Möglichkeiten zur Plakatierung auf stadteigenen Flächen gibt, die zudem völlig entlegen am Stadtrand und meist höchst unattraktiv in Fußgängerunterführungen situiert sind. Bei Erlass der Verordnung 1983 habe es hingegen immerhin noch rund dreißig öffentliche Plakatierflächen gegeben. Gleichzeitig wurde vom Magistrat in den letzten Jahren mit voller Schärfe gegen „wildes“ Plakatierung etwa auf Bauzäunen vorgegangen.

KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn nimmt jetzt die Aufhebung der Verordnung zum Anlass, die Forderung nach rascher Schaffung einer ausreichenden Zahl öffentlicher Plakatierflächen für Vereine, Bürgerinitiativen etc. durch die Stadt zu bekräftigen. Die KPÖ hat bereits in einer Anfrage am 3. Dezember 2015 dieses Anliegen thematisiert. Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) hatte dazu mitgeteilt, dass de facto die gesamte Werbung auf Anschlagstellen und Litfaßsäulen kommerzialisiert und dem Werbering übertragen wurde.

Ein gemeinsamer Antrag von Grünen und KPÖ wurde schließlich am 12. April 2018 mehrheitlich niedergestimmt, ein bewusstes Missverstehen des Anliegens der Initiative „Medien- und Plakatierfreiheit für Linz“ – zu welcher sich 40 Vereine, Initiativen und NGOs zusammengeschlossen haben. Die Initiative fordert daher von der Stadt, auf etwa 5.000 Einwohner_innen eine frei verfügbare Plakatstelle zur Verfügung zu stellen, was rund 40 solche Plakatstellen bedeuten würde.

Die zuständige SPÖ-Stadträtin Regina Fechter meinte nämlich, dass eine „Meinungsfreiheit 4.0“ im 21. Jahrhundert anderen Gesetzmäßigkeiten folgen und Plakatwände erübrigen würde. Ein Argument, das nicht der Realität entspricht. Ist doch Fakt, dass trotz Werbung in Fernsehen, Internet und Printmedien insbesondere die Wirtschaft, aber auch die politischen Parteien, nach wie vor massiv auch auf Plakatwerbung setzen.

Tatsache ist, dass nichtgewinnorientierte, zivilgesellschaftliche Initiativen kaum Platz finden, ihre Information in der Öffentlichkeit darzustellen. Das Grundrecht laut Paragraph 48 des Mediengesetzes Plakate an öffentlichen Orten ohne behördliche Bewilligung anzubringen wurde seit 1983 durch die rigide Plakatierverordnung faktisch aufgehoben. Gleichzeitig wurden nahezu alle öffentlichen Plakatflächen kommerzialisiert bzw. privatisiert worden und müssen Vereine oder NGOs hohe Gebühren bezahlen, wenn sie Plakatständer aufstellen wollen.

Gemeinderätin Grünn: „Die dem Kommerz unterworfene Plakatwerbung führt daher zur Verarmung des öffentlichen Raums und zu einer Entdemokratisierung. Eine lebendige Stadt braucht aber die Abbildung politischer und kultureller Vielfalt unabhängig von finanziellen Mitteln von Veranstaltern und Initiativen. Nichtkommerzielle Plakate bereichern das Stadtbild, informieren die StadtbewohnerInnen und tragen damit zu einer breiteren Meinungsbildung und Demokratisierung bei.“

Foto: Die Gemeinderätinnen Ursula Roschger (Grüne) und Gerlinde Grünn (KPÖ) bei der Präsentation des Antrages „Meinungsfreiheit braucht Plakatierfreiheit – auch in Linz!“ am 12.4.2018 (Foto: Buzas)

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