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Druck auf Gemeindefinanzen durch Land Oberösterreich

  • Donnerstag, 28. März 2019 @ 10:44
News Akuten Handlungsbedarf für eine Neuregelung der Gemeindefinanzen durch Bund und Land sieht KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner bei der aktuellen Debatte über die finanzielle Situation der Gemeinden. Selbst der oö Gemeindebund-Präsident Johann Hingsamer – der sich in einer Zwickmühle in seiner eigentlich unvereinbaren Doppelfunktion als Bürgermeister und ÖVP-Landtagsabgeordneter befindet – muss bei aller Schönfärberei eingestehen, dass die Lage der Gemeinden brisant ist. Immerhin müssen heuer 67 Gemeinden aus dem mit zehn Mio. Euro dotierten „Härteausgleichsfonds“ des Landes unterstützt werden.

Wenn laut Hingsamer das Land von den Gemeinden 360 Mio. Euro (Stand 2018) für die Spitalsfinanzierung kassiert, andererseits den Gemeinden nur 215 Mio. Euro zur Finanzierung der Kinderbetreuung gewährt ist die Schieflage eindeutig. Um endlich eine klare Kompetenzentflechtung – Zuständigkeit des Landes für Spitäler, Zuständigkeit der Gemeinden für Kinderbetreuung – zu erreichen müssen sich die Gemeinden geschlossen auf die Füße stellen und Druck machen und nicht herumlavieren wie Hingsamer, der sogar eingesteht „wir sollten etwas lautstärker werden“.

Die zentrale Frage ist und bleibt freilich eine grundlegende Reform des Finanzausgleichs. Dessen Grundproblem ist bekanntlich der viel zu niedrige Anteil der Gemeinden bei der Aufteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben von derzeit 81 Mrd. Euro (Gemeinden 11,9 Prozent, Länder 20,7 Prozent, Bund 67,4 Prozent). Damit wird die Abhängigkeit der vielfach finanzmaroden Gemeinden, die (ohne Wien) 53 Prozent der öffentlichen Investitionen tätigen prolongiert und sie sind daher ständig auf Bittgänge um Bedarfszuweisungen bei den jeweiligen Ländern angewiesen. Die meisten Leistungen zur Daseinsvorsorge wie Wasser, Abwasser, Müllentsorgung, Straßen, Güterwege, Beleuchtung, Soziales werden jedoch in den Gemeinden erbracht.

Zudem erhalten die Gemeinden ihren Anteil an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben nicht direkt, sondern über die Länder und diese bedienen sich über Vorwegabzüge und machen Bedarfszuweisungen an die Einhebung von Mindesttarifen abhängig. Auch bleiben massive Belastungen der Gemeinden durch die anachronistische Landesumlage, Spitalsfinanzierungsbeitrag und andere Umlagen zur Finanzierung von Ausgaben der Länder.

Negativ für die Gemeinden ist auch, dass keine zeitgemäße Anpassung der zwei wichtigsten eigenen Steuern erfolgt: So wäre es höchst an der Zeit, die Grundsteuer an den Verkehrswert von Grundstücken – ohne Überwälzung auf die Wohnungsmieten, aber mit Aufhebung der Grundsteuerbefreiung für die Religionsgemeinschaften – und keine Umstellung der Kommunalsteuer von drei Prozent der Lohnsumme auf die gesamte Wertschöpfung stattfindet. Schließlich wären, um die Finanzkraft der Gemeinden zu stärken, eine Leerstandsabgabe zugunsten des Wohnbaus, eine Nahverkehrsabgabe und eine Stellplatzabgabe der Einkaufszentren zugunsten des öffentlichen Verkehrs notwendig.

„Die zentrale Frage ist auch in Hinblick auf die Gemeindefinanzen die längst fällige Umverteilung von oben nach unten: Der Topf der gemeinschaftlichen Bundesabgaben muss durch eine entsprechende Besteuerung von Profiten und Millionenvermögen vergrößert werden“ so Furtlehner. Eine Umschichtung der Mittel zwischen großen und kleinen Gemeinden und Schüren des Gegensatzes zwischen den Kommunen lehnt die KPÖ entschieden ab.

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