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Parteienförderung ist viel zu hoch und ungerecht

  • Freitag, 1. März 2019 @ 14:40
News Dringenden und grundlegenden Reformbedarf bei der Parteienförderung des Bundes sieht KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner. Die jüngsten Maßnahmen der Regierung bedeuten freilich das genaue Gegenteil, das Problem dabei ist nicht einmal die jährliche Angleichung an die Inflation, sondern die grundsätzliche Struktur.


„Im internationalen Vergleich ist die österreichische Parteiförderung nämlich viel zu hoch und gleichzeitig ungerecht, weil nur auf die Parlamentsparteien fixiert, die aber ohnehin zusätzlich hohe Förderungen für Parlamentsklubs und politische Akademien erhalten“ so Furtlehner. Eine Verhöhnung der Steuerzahler_innen ist zudem, dass auch maßlose Überschreitungen der Wahlkostengrenze von sieben Millionen Euro faktisch ohne spürbare Sanktionen bleiben. Bei der NR-Wahl hat die ÖVP das Limit um 6,0 Mio. Euro, die FPÖ um 3,7 Mio. Euro und die SPÖ um 0,4 Mio. Euro überschritten.

Als „Konsequenz“ erhöht die schwarz-blaue Koalition das Limit für Wahlkosten auf 7,4 Mio. Euro, jenes für Großspenden auf 51.000 Euro, das für Kleinspenden auf 3.570 Euro und das Verbot für Barspenden auf 2.550 Euro und schüttet zudem zusätzlich eine Sonderförderung für die EU-Wahl aus, die freilich nur Parteien erhalten, die dann im EU-Parlament vertreten sind. Dass die enorm hohe Parteienförderung die Finanzierung von Parteien durch die Wirtschaft um sich damit politische Gefälligkeiten zu erkaufen nicht aufhebt demonstrierte die ÖVP mit der Wahlspende von KTM-Boss Pierer von 436.563 Euro sowie anderer Wirtschaftstreibender bei der NR-Wahl 2017.

Als Parteienförderung des Bundes sind 2019 satte 43,1 Mio. Euro vorgesehen, davon entfallen auf die ÖVP 9,90, die SPÖ 8,49, die FPÖ 8,21, die NEOS 1,85 und die Liste Jetzt 1,58 Mio. Euro sowie 13,08 als Sonderförderung für die EU-Wahl. Unter Einrechnung der Parteienförderung der Länder kassieren die Parteien insgesamt sogar 157,9 Mio. Euro, wobei Wien mit 23,7 Euro und Oberösterreich mit 20,6 Euro pro Wahlberechtigten Spitzenreiter sind.

„Wenn der immer wieder strapazierte Grundsatz, dass Demokratie auch etwas kosten muss, ernst genommen wird, müsste im Sinne der Chancengleichheit allen bei der jeweils letzten Nationalratswahl kandidierenden Parteien entsprechend ihrer Stimmenzahl Parteienförderung gewährt werden, zumal Parlamentsparteien ohnehin zusätzlich für Klub und Akademien finanziert werden“ so Furtlehner.

Dabei wäre es völlig angemessen, wenn die Parteien auf Bundesebene pro Stimme drei Euro erhalten würden, was eine Halbierung der derzeitigen Parteienförderung bedeutet und im Sinne einer lebendigen Demokratie auch den nicht im Parlament vertretenen Parteien zugutekommen würde.

Das Limit für Wahlkosten müsste ebenfalls halbiert werden und Überschreitungen mit der Kürzung der Parteienförderung in der nachfolgenden Periode um den Überschreitungsbetrag sanktioniert werden. Großspenden. wie etwa von der Industrie um Parteien für die Durchsetzung der politischen Wünsche der Spender_innen de facto zu kaufen, müssten generell verboten werden.


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