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Drangsalierung bei Ansuchen um Wohnbeihilfe umgehend beenden

  • Freitag, 1. März 2019 @ 14:30
News Die KPÖ-Oberösterreich fordert die oö Landesregierung auf, die Drangsalierung von Menschen, die zur Aufrechterhaltung des Menschenrechts auf leistbares Wohnen eine Wohnbeihilfe brauchen, umgehend zu beenden und Rechtskonformität herzustellen.

Seit der letzten Reform des oö Wohnbauförderungsgesetzes mit Wirkung zu Jahresbeginn 2018 häufen sich die Fälle, wo Drittstaatsangehörigen die meist schon seit Jahrzehnten in Oberösterreich leben mit Verweis auf zu geringe Zeiten von Erwerbstätigkeit, mangelnde Deutschkenntnisse oder zu geringes Einkommen Anträge auf Wohnbeihilfe ebenso abgelehnt werden wie Anträge auf die Förderung der Errichtung von Wohnraum.

Laut NGOs wie migrare oder OÖ Wohnungslosenhilfe sowie von Juristen verstößt diese auf Initiative des Wohnbaureferenten LHStv. Manfred Haimbuchner (FPÖ) eingeführte fremdenfeindliche Praxis gegen das Gleichbehandlungsgebot von Drittstaatsangehörigen und anerkannten Asylberechtigten laut geltendem EU-Recht und macht das Land nach dem oö Antidiskriminierungsrecht schadensersatzpflichtig.

Erste Urteile des Landesgerichts Linz bestätigen diese Auffassung, weitere 16 Fälle sind gerichtsanhängig um entgangene Wohnbeihilfe zuzüglich Schadensersatz als Ausgleich persönlicher Beeinträchtigung in Höhe von mindestens tausend Euro eingeklagt werden. Dafür haben verschiedene Organisationen, darunter auch die KPÖ, eine Ausfallshaftung als Unterstützung solcher Klagen übernommen.

„Es spricht für den schlechten politischen asozialen Stil der schwarz-blauen Landesregierung, dass sie infolge dieser Gerichtsurteile die diskriminierende Praxis nicht abgestellt hat, sondern hartnäckig weiterverfolgt und auch weiterhin Ansuchen um Wohnbeihilfe mit den fadenscheinigen Begründungen abweist“, meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner. Es widerspricht zudem den Anforderungen an einen bürger_innenfreundlichen Staat, wenn ohnehin mittellose Betroffene den mühsamen Weg solcher Klagen gehen müssen und gezielt in die Wohnungslosigkeit gedrängt werden.

Bereits vor 2018 galt bei Drittstaatsangehörigen als Voraussetzung für Wohnbeihilfe und Wohnbauförderung ein fünfjähriger Aufenthalt in Oberösterreich. Mit der Novelle wurde das dadurch verschärft, dass zusätzlich innerhalb dieser fünf Jahre viereinhalb Jahre Berufstätigkeit nachzuweisen ist. Dadurch sind vor allem Alleinerziehende, chronisch Kranke oder Menschen, die wegen Pflege Angehöriger die Berufstätigkeit unterbrechen mussten betroffen, wodurch auch die Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten konterkariert wird. Allein der Verein migrare hat 150 Fälle dokumentiert, in welchen Betroffenen die Wohnbeihilfe verweigert wurde.

Laut Statistik des Vereins OÖ Wohnungslosenhilfe, der im Vorjahr 1.054 Menschen betreute, gingen die Ausgaben des Landes für Wohnbeihilfe von 2010 bis 2018 um 34 Prozent von 85,1 auf 56,4 Mio. Euro zurück, analog die Zahl der Bezieher_innen um 23 Prozent von 36.139 auf 27.647 Personen. Ebenso sank die durchschnittlich bezogene Wohnbeihilfe pro Haushalt um acht Prozent von 2.227 auf 2.040 Euro pro Jahr.

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