Montag, 11. März 2019 @ 08:00
EU-Bürger*innen können bei der EU-Wahl am 26.5.2019 in Österreich wählen, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind – was aber nicht automatisch erfolgt. EU-Bürger*innen, die in Österreich wählen wollen, müssen vor dem 12.3.2019 eine Eintragung in das Wählerverzeichnis einfordern. Infos dazu gibt es in zahlreichen Sprachen es auf https://www.bmi.gv.at/412/Europawahle...innen.aspx[*1] Was ist zu tun?
Antrag schriftlich (auch per Mail möglich) oder persönlich einbringen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
+ Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular „Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz für Unionsbürger(innen) die innerhalb des Bundesgebietes ihren Hauptwohnsitz haben“
+ Ausgefülltes und unterschriebenes „Europa-Wähleranlageblatt“
+ Nachweis der Identität:
- Bei einem schriftlichem Antrag (E-Mail, Fax) ist dies die Kopie eines Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, …)
- Bei einem persönlichem Antrag: Vorlage eines Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, …)
Die zwei angeführten Formulare gibt es hier - https://www.bmi.gv.at/412/Europawahle...on-4_E.pdf[*2]
Beide Formulare ausfüllen und auf beiden Formularen unterschreiben!
Beide Formulare und den Identitätsnachweis bei der Wohnsitzgemeinde abgeben oder per Post bzw. Mail senden.
Bei noch offenen Fragen Mail an info@kpoe.at