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Förderung bei Wahlkampfkostenüberschreitung kürzen

  • Dienstag, 30. Oktober 2018 @ 10:11
News Laut Rechnungshof haben bei der Nationalratswahl 2017 ÖVP, FPÖ und SPÖ die ohnehin viel zu hohe Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro teilweise weit überschritten. Demnach haben die ÖVP 13 Mio. Euro, die FPÖ 10,7 Mio. Euro und die SPÖ 7,4 Mio. Euro in einer hemmungslosen Materialschlacht verpulvert. NEOS (1,8 Mio. Euro) und Liste Pilz (0,3 Mio. Euro) blieben hingegen laut RH-Bericht weit unter dem Limit.

Da die vorgesehenen Strafzahlungen im Ausmaß zwischen zehn und 20 Prozent des Überschreitungsbetrages – ÖVP einige hunderttausend bis maximal eine Mio. Euro, FPÖ mehrere hunderttausend Euro, SPÖ im mittleren fünfstelligen Bereich – unter die Kategorie „Jausengeld“ fallen und eine Verhöhnung der Steuerzahler_innen darstellen, verlangt die KPÖ die Kürzung der Parteienfinanzierung um den Überschreitungsbetrag, also ÖVP 6 Mio. Euro, FPÖ 3,7 Mio. Euro, SPÖ 0,4 Mio. Euro.

„Die Praxis zeigt, dass die Parteienförderung in Österreich im internationalen Vergleich viel zu hoch und zum Selbstbedienungsladen für die Parlamentsparteien verkommen ist“ kritisiert Furtlehner. Nicht nur, dass diese Parteien hemmungslos Millionen an Steuergeld verblasen, lassen sie sich zusätzlich noch millionenschwer von der Wirtschaft und den ihnen nahestehende Verbänden und Kammern sponsern, wie bei der Nationalratswahl die Causa Pierer mit einer Spende von 436.563 Euro an die ÖVP bewiesen hat.

2018 erhielten allein auf Bundesebene die ÖVP 9,7 Mio. Euro Parteienförderung, die SPÖ 8,3, die FPÖ 8,1, die NEOS 1,8 und die Liste Pilz 1,5, in Summe also 29,4 Mio. Euro. Dazu kommen Gelder für die Parlamentsklubs und die Parteiakademien und eine umfangreiche Förderung auf Landesebene.

„Eine Parteienförderung, die ihren Namen wirklich verdient, Impulse für eine lebendige Demokratie schafft und der Wahlmüdigkeit und Parteienfeindlichkeit entgegenwirkt, müsste allen bei einer Wahl antretenden Parteien eine einheitliche Förderung für die ganze Periode entsprechend ihrer Stimmenzahl gewähren, schließlich sind die Wähler_innen aller Parteien Steuerzahler_innen die für die Parteienförderung aufkommen müssen“ meint Furtlehner. Sinnvoll wäre es auch, die Parteienförderung an die Wahlbeteiligung zu koppeln um die Wähler_innenvertreibung durch die der neoliberalen Politik verpflichteten Parteien nicht durch eine unverändert hohe Parteienfinanzierung zu belohnen.

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