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Zentrale Frage ist finanzielle Stärkung der Gemeinden

  • Dienstag, 21. August 2018 @ 09:42
News Nicht die Länder, sondern die Gemeinden müssen finanziell gestärkt werden, stellt KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner zur aktuellen Debatte über eine Steuerautonomie der Bundesländer fest. Daher spricht sich die KPÖ entschieden gegen eine Verländerung der Steuergesetzgebung aus und weist die Vorstöße einiger ÖVP-Landeshäuptlinge – allen voran der Tiroler LH Günther Platter – sowie namhafter FPÖ-Politiker – wie dem oö LHStv. Manfred Haimbuchner – strikt zurück, wonach die Bundesländer selbst über die Höhe von Steuern entscheiden sollten.

Mit einer Steuerautonomie der Länder würde der föderalistische Popanz noch mehr aufgeblasen und gleichzeitig der Freibrief der Länder zur Ausplünderung der Gemeinden verstärkt. Denn schon jetzt setzen die Länder die Kommunen durch Vorwegabzug im Wege des Finanzausgleiches, Landesumlage und Spitalsfinanzierungsbeitrag massiv unter Druck und degradieren die bürgernächste Gebietskörperschaft zu Bittstellern um Bedarfszuweisungen zur Finanzierung wichtiger kommunaler Aufgaben: „Denn es darf nicht vergessen werden, dass die Finanzierung der wesentlichsten Infrastrukturaufgaben durch die Gemeinden erfolgt“ stellt Furtlehner klar.

Im Gegensatz zu den föderalistischen Modellen orientieren die steuerpolitischen Forderungen der KPÖ auf klare bundeseinheitliche Regelungen. Statt den Ländern eine Steuerhoheit zu übertragen sollten daher bestimmte kommunale Steuern und Abgaben an die faktische Entwicklung angepasst werden. Etwa die Bemessung der Grundsteuer nach dem tatsächlichen Verkehrswert anstatt einem völlig veralteten Einheitswert oder die Kommunalabgabe nach der gesamten Wertschöpfung anstatt nach der reinen Lohnsumme.

Für einen finanziellen Ausgleich und eine gerechte Finanzierung muss ein künftiger Finanzausgleich im Sinne einer Aufgabenorientierung (etwa Berücksichtigung zentralörtlicher Aufgaben im Nahverkehr etc.), eines Kompetenzabtausches (Spitäler als Landeskompetenz, Kindereinrichtungen als Gemeindekompetenz) und der Verringerung der Finanzströme (Abschaffung von Vorwegabzug, Landesumlage und Spitalsfinanzierungsbeitrag) vor allem zugunsten der Gemeinden reformiert werden.

Auch sieht die KPÖ in einer Steuerautonomie mit länderweisen unterschiedlichen Steuersätzen zusätzlich eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, weil nicht akzeptabel ist, dass etwa die Lohnsteuer in einem Bundesland höher ist als in einem anderen. Das neoliberale Konstrukt einer föderalen Steuerautonomie will Kapital und Vermögen noch stärker als bisher steuerlich entlasten und führt den Anspruch eines gerechten Finanzausgleichs zwischen reicheren und ärmeren Ländern und Gemeinden ad absurdum.

Dass eine Zersplitterung zu einem verschärften Steuerdumping führt zeigt auch das Fehlen einheitlicher Mindeststeuersätze auf EU-Ebene, womit die Konzerne die Länder gegeneinander ausspielen können und das Kapital dorthin flüchtet, wo die Steuern am niedrigsten sind, während die Finanzgrundlage der Gebietskörperschaften erodiert, die Unternehmen aber von deren Infrastruktur profitieren wollen. Die von ÖVP und FPÖ forcierte Steuerautonomie nützt daher eindeutig den wirtschaftlich starken Bundesländern auf Kosten der schwächeren und führt daher zu gravierenden ökonomischen und damit auch sozialen Verwerfungen. Denn wenn Haimbuchner meint, „eine Steuerautonomie der Bundesländer würden den Wettbewerb stärken“ so spricht aus ihm das direkte Interesse der Industrie, die mit einem solchen Modell die Länder gegeneinander ausspielen könnte. Auch würde eine solche Steuerautonomie nicht weniger, sondern mehr Bürokratie bedeuten, weil die Länder zusätzlich zu den Finanzämtern des Bundes mit der Steuereinhebung befasst würden.

Der schwarz-blaue Vorstoß für eine Steuerautonomie der Länder ist ein weiteres Beispiel wie einige egomane Landesfürsten zum Schaden der ganzen Republik handeln. Daher müsste der extreme Förderalismus sukzessive auf das ihm zustehende Maß zurechtgestutzt werden, anstatt ihn weiter aufzublasen: „Die Länder sollten überhaupt auf eine bloße Verwaltungsebene reduziert, also die neun Landesgesetzgebungen zugunsten einer einheitlichen Bundesgesetzgebung abgeschafft werden“, meint Furtlehner. Aus der Sicht der KPÖ muss – in Verbindung mit einer sozialen Steuerpolitik durch Entlastung der Lohnabhängigen und gerechter Besteuerung von Profiten, Millionenvermögen und großen Erbschaften – der Schwerpunkt auf die finanzielle und damit auch politische Stärkung der Gemeinden als bürgernächste Gebietskörperschaft gelegt werden.

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