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Podgorschek steht mit Demokratie und Recht auf Kriegsfuß

  • Mittwoch, 4. Juli 2018 @ 11:58
News Nicht nur mit der Demokratie steht FPÖ-Landesrat Elmar Podgorschek – ein stramm deutschnationaler Burschenschafter (Germania Ried) – auf Kriegsfuß, wie seine alarmierenden Aussagen bei einer Veranstaltung der rechtsextremen bundesdeutschen Allianz für Deutschland (AfD) in Thüringen bewiesen haben, sondern auch mit dem Rechtssystem, kritisiert KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

So kursieren derzeit in oberösterreichischen Gasthäusern Bierdeckel mit dem Konterfei des Landesrates und dem Text „Elmar Podgorschek – Landesrat – Prost!“ und auf der Kehrseite „Landesregierung Oberösterreich – Landesrat Elmar Podgorschek“. Das ganze versehen mit einer von der FPÖ mittlerweile schon bekannten höchst eigenwilligen Version des Landeswappens – nämlich in blau-weiß.

Laut § 3a des 2012 vom Nationalrat beschlossenen Medien-Kooperations- und Förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) hat jedoch Werbung von Bundesregierung und Landesregierungen „ausschließlich der Deckung eines konkreten Informationsbedürfnisses der Allgemeinheit zu dienen“ und ist Werbung die „ausschließlich oder teilweise lediglich der Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers dienen“ unzulässig: „Nach dem „Kopfverbot“ hat demnach Werbung von Bundes- und Landesregierungen als Information der Bevölkerung neutral, also ohne Selbstdarstellung von Regierungsmitgliedern, zu erfolgen“ stellt Furtlehner klar.

Podgorschek demonstriert mit seiner Bierdeckel-Aktion – die zumindest optisch den zwingenden Eindruck vermittelt, dass es sich um eine offizielle und damit aus Landes- und nicht aus Parteigeldern finanzierte Aktion des Landes Oberösterreich handelt – dass er damit bewusst das Gesetz missachtet. Das kann er insofern bequem, als das Gesetz ein Beispiel von juristischem Pfusch ist, weil es keine Sanktionen – etwa Rückerstattung der Kosten durch die jeweilige Partei – gibt.

Die KPÖ fordert daher den Landesrechnungshof neuerlich auf, die Missachtung des „Kopfverbote“ durch Landesregierungsmitglieder zu überprüfen. Und Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) soll Landesrat Podgorschek zu entlassen, weil dessen Verhalten für das Land Oberösterreich unerträglich ist und darüber hinaus die Koalition mit der FPÖ angesichts laufender „Einzelfälle“ grundsätzlich hinterfragen um Schaden vom Land abzuwenden.

Podgorschek ist freilich kein Einzelfall in der FPÖ. Wie es die selbsternannte „Law and Order“-Partei FPÖ mit dem Gesetz hält demonstriert sie zeitgleich auch mit einer sexistischen Plakatkampagne in Linz, bei welcher ein Busenwunder und ein Muskelprotz unter missbräuchlicher Verwendung des Linzer Stadtwappens und dem Text „Stolz auf Linz“ ohne jeden Hinweis, dass es sich um eine Werbung der FPÖ handelt den Eindruck vermitteln, dass es sich um eine offizielle Werbung der Stadt handelt und damit große Empörung auslöste. „Motiv dieser zweifelhaften Aktion dürfte sein, mit der damit ausgelösten Provokation von der asozialen und rechtsextremen Komponente der Politik der „Heimatpartei“, die sich mittlerweile durch Weglassen des Zusatzes „sozial“ immer offener als direkter Handlanger der Industriellenvereinigung demaskiert, abzulenken“ vermutet Furtlehner.

Vizebürgermeister Detlef Wimmer verlangte dazu nachstehende Klarstellung:

"Auf Ihrer Internetseite schreiben Sie im Artikel http://ooe.kpoe.at/article.php/20180704115855841 auszugsweise:
(...) Wie es die selbsternannte „Law and Order“-Partei FPÖ mit dem Gesetz hält demonstriert sie zeitgleich auch mit einer sexistischen Plakatkampagne in Linz, bei welcher ein Busenwunder und ein Muskelprotz unter missbräuchlicher Verwendung des Linzer Stadtwappens und dem Text „Stolz auf Linz“ ohne jeden Hinweis, dass es sich um eine Werbung der FPÖ handelt den Eindruck vermitteln, dass es sich um eine offizielle Werbung der Stadt handelt und damit große Empörung auslöste. (...)
Ihre diesbezüglichen Behauptungen sind abseits der darin enthaltenen Meinungsäußerungen von Ihrer Seite auch objektiv unwahr. So verfügt die FPÖ Linz einerseits über eine aufrechte Genehmigung zur Verwendung des Linzer Stadtwappens und enthält das Plakat andererseits auch ein Impressum, auf dem die Urheberschaft der FPÖ sofort nachgelesen werden kann (auch ohne die angegebene Internetseite abzurufen, auf der ebenfalls - ausführlich - die Urheberschaft des Plakats erkennbar ist)."

Anmerkung: Auch wenn die FPÖ die Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens hat müssen diese Plakate ohne gleichzeitige Verwendung des FPÖ-Parteilogos zwangsläufig den Eindruck erwecken, dass es sich um eine offizielle Aktion der Stadt Linz handelt. Daran ändert auch nichts, dass irgendwo auf dem Plakat ganz unscheinbar ein Alibi-Impressum angebracht ist oder ein Link auf die FPÖ verweist. Und das verstehen wir unter missbräuchlich.

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