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Bis 4.4.2018: Frauen*Volksbegehren unterschreiben!

  • Freitag, 30. März 2018 @ 08:00
Frauen Noch bis 4. April 2018 sammelt das Frauen*Volksbegehren Unterstützungserklärungen. Um das Volksbegehren offiziell einzureichen sind mindestens 8.401 Unterschriften erforderlich. Ist dieses Ziel erreicht wird vom Innenministerium die offizielle Eintragungswoche festgelegt. Wenn innerhalb dieser Woche mindestens 100.000 Wahlberechtigte dafür unterschreiben, muss das Volksbegehren vom Nationalrat behandelt werden. Bisher haben bereits mehr als 200.000 Menschen das FVB unterschrieben, je mehr aber schon vor der Eintragungswoche unterschreiben, umso stärker wird der Druck auf Regierung und Parlament.

Laut Wahlrechtsänderungsgesetz 2017 können Unterstützungserklärungen bei an jedem Gemeindeamt in Österreich – unabhängig vom Hauptwohnsitz – aber auch per Bürger*innenkarte bzw. Handysignatur – also auch von zuhause aus – abgegeben werden. Die Unterstützungserklärungen werden den Unterschriften der späteren Eintragungswoche angerechnet. Für das Volksbegehren unterschreiben können leider nur wahlberechtigte Österreicher*innen, das heißt Staatsbürger*innen ab dem 16. Lebensjahr.

Die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens

20 Jahre ist es her, dass sich fast 650.000 Menschen mit einer Unterschrift für die Gleichstellung von Frauen* in Österreich stark machten: passiert ist seither wenig bis nichts. Doch von nichts kommt nichts, daher ergreifen wir erneut unsere Stimmen und fordern Gleichstellung für eine fruchtbare Zukunft in Österreich.

Selbst bestimmen.

Mädchen* und Frauen* sollen aufgeklärt, unabhängig und frei von Zwängen über ihre Körper und ihre Sexualität bestimmen dürfen. Daher fordern wir:
- Die Verankerung und Finanzierung von zeitgemäßer Bildung zu den Themen Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft in Schulen und Bildungseinrichtungen
- Staatlich finanzierte, rechtlich abgesicherte, anonyme und kostenfreie Beratungsstellen in ausreichender Zahl zu Sexualität, Geschlechtsidentität, Verhütung und Schwangerschaftsabbruch
- Gratis in Beratungsstellen zur Verfügung gestellte Verhütungsmittel
- Die volle Kostenübernahme von Schwangerschaftstests, Verhütungsmitteln, die eine ärztliche Untersuchung und Beratung voraussetzen sowie von Schwangerschaftsabbrüchen durch Krankenkassen
- Angebot und Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in allen öffentlichen Krankenanstalten

Gewalt verhindern.

Jede fünfte Frau* über 15 ist in Österreich von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen, von sexueller Belästigung sogar nahezu drei Viertel aller Frauen*. Daher fordern wir:
- Den bundesweiten Ausbau von staatlich finanzierten und rechtlich abgesicherten, leicht zugänglichen, kostenfreien Einrichtungen für alle gewaltbetroffenen Frauen* und ihre Kinder
- Den Ausbau der Kooperation zwischen Behörden, Gerichten und Gewaltschutzzentren
- Verstärkte Sensibilisierungsprogramme in Schulen, der Justiz und der Polizei sowie Präventionsprogramme und Antigewalttrainings für Gefährdende

Schutz gewähren.

Auf der Flucht werden insbesondere Mädchen*, Frauen* und LGBTIQ-Personen Opfer von Menschenhandel und sexueller Gewalt. Sie sind besonders schutzwürdig. Daher fordern wir:
- Die gesetzliche Verankerung von frauen- und geschlechtsspezifischen Fluchtgründen, sowie eine geschlechtersensible Auslegung und Anwendung von Migrationsrecht (entsprechend internationalen Standards wie den UNHCR-Richtlinien, der UN-Frauenrechtskonvention und der Istanbul-Konvention)
- Verpflichtende Weiterbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Polizei, Dolmetschende sowie behördliche und gerichtliche Entscheidungsträger*innen
- Sowohl das Recht auf schnelle und sichere Familienzusammenführung wie auf einen eigenständigen und vom/von der Ehepartner*in unabhängigen Aufenthaltsstatus
- Die geschlechtergetrennte Unterbringung, spezielle Schutzräume sowie Zugang staatlich finanzierter, geschlechtsspezifischer, medizinischer und psychologischer Therapie und Beratung

Einkommensunterschiede beseitigen.

Österreich hat nach wie vor einen der höchsten Einkommensunterschiede der EU. Frauen* mit und ohne Lehrabschluss, als auch Akademikerinnen*, sind davon betroffen. Daher fordern wir:
- Volle Lohntransparenz durch eine detaillierte Aufgliederung aller betrieblichen Einkommensberichte in sämtliche Gehaltsbestandteile
- Die verpflichtende Erstellung konkreter Maßnahmenpläne zum Abbau von Einkommensunterschieden bei gleichwertiger Arbeit aller Unternehmen, deren Einkommensberichte geschlechterdiskriminierende Unterschiede aufweisen
- Sozial- und wirtschaftliche Maßnahmen, die eklatante Lohnunterschiede zwischen verschiedenen Arbeitsmarktsegmenten, Branchen und betrieblichen Hierarchien eindämmen und zu ausgewogenen Geschlechterverhältnissen in allen Branchen und auf allen Ebenen führen
- Pilotprojekte mit Vorbildwirkung im öffentlichen Dienst im Bereich der objektiven Bewertung von Arbeit
- Die Koppelung von öffentlicher Auftragsvergabe und Förderungen an Aktivitäten zur Gleichstellung im Betrieb

Arbeit verteilen.

Frauen* stemmen zwei Drittel aller unbezahlten Haus- und Sorgearbeit und werden daher oft in zeitlich befristete und niedrig entlohnte Teilzeitarbeit gedrängt. Daher fordern wir:
- Eine schrittweise Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden pro Woche bei Lohn- und Personalausgleich
- Die staatliche Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, um eventuelle Wettbewerbsnachteile auszugleichen

Wahlfreiheit ermöglichen.

Eltern - vor allem Frauen* - können nach der Geburt oft nicht wieder Vollzeit arbeiten, weil die Möglichkeiten zur Kinderbetreuung fehlen. Daher fordern wir:
- Den Rechtsanspruch auf kostenlose, qualitativ hochwertige Betreuung für jedes Kind bis zum 14. Lebensjahr unabhängig vom Alter und Wohnort des Kindes
- Die Vereinbarkeit der Betreuungseinrichtung mit einer Vollzeitberufstätigkeit der Eltern, also ganztägige und ganzjährige Öffnungszeiten sowie leichte Erreichbarkeit
- Vereinheitlichte bundesweite Qualitätsstandards für eine bedarfsorientierte Betreuung und eine individuelle (Früh-)Förderung

Macht teilen.

Mehr als die Hälfte der Bevölkerung sind Frauen*. Trotzdem nehmen sie an Entscheidungstischen in Wirtschaft und Politik nicht die Hälfte der Plätze ein. Daher fordern wir:
- Die Hälfte aller Plätze für Wahllisten und in Vertretungskörpern auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene
- Die Hälfte aller Plätze in politischen Interessensvertretungen und der Sozialpartnerschaft sowie in diversen öffentlichen Beiräten, Gremien, Kommissionen etc.
- Die Hälfte aller Plätze in Leitungs- und Kontrollgremien von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften unabhängig von der Größe der Gremien
- Wirksame Sanktionen, wenn die Quoten nicht erfüllt werden

Vielfalt leben.

Werbung, Spielzeug, Schulbücher: Die meisten Medien- und Kulturprodukte beschreiben Frauen* und Männer* nach wie vor klischeehaft oder sogar abwertend. Daher fordern wir:
- Das Verbot von Stereotypen und die Entfaltung beschränkenden Darstellungen in Text und Bild in Kinder- und Jugendmedien, insbesondere in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
- Gesetzliche Verankerung einer geschlechtersensiblen Ausbildung aller Pädagog*innen mit bundesweit einheitlichen Standards und Evaluationsmaßnahmen, sowie staatliche Finanzierung und gesetzliche Verankerung von Institutionen, die in diesem Bereich Schulungen, Aus- und Weiterbildung anbieten
- Das Verbot von Werbe-, Marketing- und anderen kommerziellen Medieninhalten, die Menschen in abwertender, klischeehafter oder sexistischer Weise darstellen Einen Presseförderungsbonus für alle Medien, die sich in der Blattlinie zu einer geschlechtersensiblen, klischeefreien Berichterstattung bekennen

Armut bekämpfen. Das ist gerecht!

300.000 Alleinerziehende - darunter über 90 % Frauen* - leben mit ihren Kindern in Österreich. Mehr als die Hälfte von ihnen sind armutsgefährdet. Daher fordern wir:
- Einen staatlich garantierten Anspruch auf Unterhaltsvorschuss solange Familienbeihilfe bezogen wird
- Die Anpassung des Betrags an angemessene Regelbedarfssätze
- Entkoppelung der Zahlung von der Leistungsfähigkeit des*der Unterhalts¬pflichtigen, gleichzeitige Beibehaltung der Verpflichtung zur Rückzahlung nach Leistungsfähigkeit

Verein Frauenvolksbegehren 2.0 • ZVR. 1503460277 • Kontakt c/o DAS PACKHAUS: 1030 Wien, Marxergasse 24 • office@frauenvolksbegehren.at http://frauenvolksbegehren.at Spendenkonto IBAN:AT402011183721460700 • BIC:GIBAATWWXXX

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