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Attac: EU-Kommission scheitert bei Demokratieabbau

  • Freitag, 19. Mai 2017 @ 17:29
Europa Urteil 1: Ablehnung der TTIP und CETA-BürgeInneninitiative war rechtswidrig!

Eine krachende Niederlage für die EU-Kommission brachte das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) am 10 Mai. Das Gericht hat der Klage hunderter europäischer Organisationen (darunter Attac) stattgegeben: Die Europäische BürgerInneninitiative (EBI) gegen TTIP und CETA hätte nicht abgelehnt werden dürfen.

Die Vorgeschichte: Am 15. Juli 2014 stellte das Bündnis „Stop TTIP“ (bestehend aus 500 europäischen Organisationen) einen Antrag auf Registrierung einer Europäischen Bürgerinitiative. Die Forderung: Das Verhandlungsmandat für TTIP aufzuheben und CETA nicht abzuschließen. Doch die Europäische Kommission verweigerte im September 2014 mit fadenscheinigen Argumenten die Zulassung. "Stop TTIP" klagte.

Die EBI hätte diese Ratifizierung zwar nicht direkt verhindern können. Sie hätte aber zumindest eine Anhörung im Europäischen Parlament zur Folge gehabt. Außerdem wäre die EU-Kommission gezwungen gewesen, sich für den Abschluss von CETA öffentlich zu rechtfertigen. Das Gericht gibt uns nun zwar Recht - aber zu spät. Denn mittlerweile ist CETA auf europäischer Ebene ausverhandelt und unterzeichnet.

Mit dem Urteil wird deutlich, dass die Kommission kein Interesse daran hat einen demokratischen Prozess zu organisieren. Sie hört lieber ausschließlich auf die Interessen von Konzernen. Dennoch war unser Einsatz nicht umsonst. 3,3 Millionen Europäerinnen und Europäer haben die selbstorganisierte EBI gegen TTIP und CETA unterzeichnet. Hunderttausende gingen auf die Straße. Der Widerstand gegen CETA geht jetzt in den einzelnen Ländern weiter!

Urteil 2: Nationale Parlamente müssen bei Konzernklagerechten
mitentscheiden können

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 17. Mai festgestellt, dass das Handelsabkommen zwischen der EU und Singapur nur von der EU und den Mitgliedsstaaten gemeinsam beschlossen werden kann. Das Gutachten gilt als richtungsweisend für die gesamte EU-Handelspolitik. Nationale Parlamente müssen künftig bei Abkommen beteiligt werden, wenn diese Konzernklagerechte enthalten.

Die EU-Kommission und das EU-Parlament wollten hingegen, dass die EU-Institutionen künftige Abkommen allein und über nationale Parlamente hinweg beschließen können. Der EuGh: „Eine Regelung, die Streitigkeiten der gerichtlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten entzieht, kann nämlich nicht ohne deren Einverständnis eingeführt werden.“

Das Gutachten des EuGH ist eine weitere klare Niederlage für die EU-Kommission. Ihr Versuch, ihre konzerngetriebene EU-Handelspolitik mit so wenig demokratischer Beteiligung wie möglich umzusetzen, ist somit innerhalb einer Woche zwei Mal gescheitert. Das Gutachten bestärkt uns in der Forderung, dass in der Handelspolitik nicht weniger, sondern mehr demokratische Mitsprache nötig ist.

Handels- und Investitionspolitik demokratisieren!

Die beiden Gerichtsurteile gegen die EU-Kommission sind erfreulich. Dennoch ist es dringend nötig die EU-Handelspolitik viel grundlegender zu demokratisieren. Wozu der aktuelle, undemokratische Prozess führt, haben wir bei CETA gesehen. Nachdem CETA ohne demokratische Beteiligung ausverhandelt war, durften die Regierungen Österreichs und der Wallonie praktisch nicht mehr dagegen stimmen, damit die EU „handlungsfähig“ bleibt. Zu so einer Vorgehensweise darf es nie wieder kommen.

Wir fordern, dass künftig alle Parlamente - jene der Mitgliedsländer und das EU-Parlament - bereits bei der Ausarbeitung von Verhandlungsmandaten involviert werden. Alle Dokumente sind zu veröffentlichen, Verhandlungen müssen von Anfang an transparent sein und unter parlamentarischer und zivilgesellschaftlicher Beteiligung geführt werden. Fehlentwicklungen müssen bereits während des Verhandlungsprozesses korrigiert werden können. Dies würde auch dem immer größer werdenden Einfluss von Konzernen auf die Politik entgegenwirken.

Info: www.attac.at

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