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Justiz hebt falsche Todeserklärung von NS-Mörderin auf
- Dienstag, 25. April 2017 @ 08:58

Doch Jahrzehnte später leugnete das damalige Kreisgericht Ried im Innkreis diese geschichtlichen Tatsachen: 1975 erklärte es Maria Mandl für tot – mit der Begründung, sie sei „1939 in ein deutsches KZ eingeliefert“ worden und habe den 31. Dezember 1944 nicht überlebt. Damit widmete die österreichische Justiz (die sich in der Todeserklärung auch auf Mitteilungen des Marktgemeindeamtes Münzkirchen berief) die NS-Massenmörderin zum bedauernswerten KZ-Opfer um.
Als das Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ) heuer von der zynischen Todeserklärung erfuhr, ging es an die Öffentlichkeit. „Es ist einfach nicht zu akzeptieren, dass die Justiz mit einem Rechtsakt eine Geschichtsfälschung stützt“, sagt Robert Eiter, Vorstandsmitglied des Mauthausen Komitees. „Die wirklichen KZ-Opfer, von denen ja manche noch leben, fühlen sich verhöhnt, wenn eine NS-Täterin als eine von ihnen dargestellt wird.“
Das Mauthausen Komitee wollte Justizminister Wolfgang Brandstetter ersuchen, die falsche Todeserklärung aufheben zu lassen. Das Landesgericht Ried reagierte aber schon vorher. Dessen Vizepräsident Walter Koller fragte bei Eiter an, ob Tag und Ort der Hinrichtung Mandls zu belegen seien. „Mit Hilfe des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes ist das rasch gelungen“, so Eiter. Daraufhin sorgte das Landesgericht für einen formellen Aufhebungsbeschluss.
Diese Vorgangsweise wird vom Mauthausen Komitee gewürdigt: „Die heutige Leitung des Landesgerichtes trägt natürlich keine Schuld daran, dass vor 42 Jahren ein schwerer Fehler begangen wurde“, stellt Eiter fest. „Aber sie hat ihre Verantwortung wahrgenommen, den Fehler aus der Welt zu schaffen. Das verdient Respekt.“