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Pläne des Justizministers zielen auf zivilgesellschaftliche Kritik

  • Dienstag, 21. März 2017 @ 11:53
News Keine Notwendigkeit für eine Verschärfung des Strafgesetzbuches wie von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) geplant sieht die KPÖ: „Es ist keine Frage, dass sich der Rechtsstaat gegen sogenannte Staatsverweigerer zur Wehr setzen muss. Dafür reicht allerdings der vorhandene Tatbestand vollkommen aus, wenn er entsprechend entschieden angewendet wird und wie aktuell verhandelte Fälle vor Gerichten auch hinreichend beweisen“ meint Leo Furtlehner, oö KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner und Mitglied des KPÖ-Bundesvorstandes.

Im Punkt 4.1 des Arbeitsprogramms der Regierungsparteien ist die Schaffung eines eigenen Straftatbestands gegen die Gründung von oder der führenden Betätigung in „Staatsfeindlichen Bewegungen“ vorgesehen die darauf ausgerichtet sind „die Hoheitsrechte der Republik Österreich, der Bundesländer oder der Gemeinden und ihrer Organe nicht anzuerkennen oder sich solche Hoheitsbefugnisse selbst anzumaßen“. Zur Bekämpfung solcher Umtriebe – laut Verfassungsschutz wird das Potenzial der Staatsverweigerer in Österreich auf rund 1.100 aktive und 22.000 Anhänger_innen geschätzt – wird allerdings mit den vorhandenen Straftatbeständen wie Nötigung oder Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie dem Paragraphen 246 (Staatsfeindliche Verbindungen) des Strafgesetzbuches bei konsequenter Anwendung das Auslangen gefunden.

„Einmal mehr besteht angesichts der herrschenden Sicherheitshysterie und der damit verbundenen Lizitationspolitik, bei welcher sich FPÖ, ÖVP und SPÖ ständig gegenseitig übertrumpfen wollen, nicht unberechtigt der Verdacht, dass ein neuer Straftatbestand weit über das offiziell angegebene Ziel hinaus gegen jeglichen Widerstand von Personen oder Organisationen gegen Sozial- und Demokratieabbau missbraucht wird, auch wenn es dann keineswegs um solche Staatsverweigerer geht“ befürchtet Furtlehner.

Berechtigterweise mehren sich jetzt auch jene Stimmen, die vor einer uferlosen Anlassgesetzgebung und dem Bestreben einer unverhältnismäßig kleinteiligen Regelung von möglichen Straftaten warnen. So warnen die Innsbrucker Strafrechtler Klaus Schwaighofer und Andreas Venier davor im Gesetz Unterschiede zu machen „indem es Formen der Spinnerei heraushebt und selbständig für strafbar erklärt“ und lehnen den geplanten Paragraphen 246a daher ab. Und der Strafrechtler Alexander Dipold erklärt zu Recht „Zehn Spinner rechtfertigen eine Straftat mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe nicht“.

Ähnlich warnt auch die Initiative epicenter.works davor, dass mit der geplanten Strafgesetznovelle von Justizminister Brandstetter zivilgesellschaftliche Kritik an Behörden oder Politikern mit zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht werden könnte und fordert die ersatzlose Streichung dieser Regelung. Der Jurist Alexander Czadilek warnt vor eine „Feindstrafrecht“, welches Gesinnungen unter Strafe stellt und vor „einem Übergang von einer Strafrechtgesetzgebung, die inkriminiertes Verhalten sanktioniert, hin zu einer Bekämpfungsgesetzgebung, welches angebliche Feinde schon im Vorfeld erkennen und ausschalten soll“.

Mit einem solchen Gesetz würden etwa Menschen, die aus Umweltschutzgründen mit friedlichem Protest versuchen ein geplantes Bauprojekt zu verhindern mit zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht und jemand zum Staatsfeind erklärt, der einen unliebsamen Bürgermeister kritisiert oder gegen politische Entscheidungen aktiv wird. Damit könnte künftig sogar jeder Protest als Gesinnungsstraftatbestand gewertet werden. Eine solche potenzielle Kriminalisierung von Bürger_innen, die ihr verfassungsmäßiges Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen, ist unakzeptabel.

„Eine Politik, die glaubt mit vorauseilendem Gehorsam die Forderungen der FPÖ erfüllen zu müssen und jeden Tag aufs Neue nach der Verschärfung von Gesetzen schreit wie es Innenminister Sobotka und Konsorten tun wird freilich letztlich nicht den rechtsextremen Populismus bekämpfen, sondern selbst zu einen solchen werden und wandelt auf den Spuren von Erdogan, Orban oder Putin. Auf der Strecke bleiben dabei Demokratie und Menschenrechte, Zivilgesellschaft und politisches Engagement, Solidarität und gesellschaftlicher Zusammenhalt“ warnt Furtlehner abschließend.

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