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Will die Landespolizeidirektion Ordner_innen als Hilfssheriffs?

  • Montag, 30. Januar 2017 @ 11:33
News Als einen Willkürakt, der auf die Einschränkung der Demonstrationsfreiheit zielt, bewertet KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner die Auflagen der Landespolizeidirektion für die Demonstration des Bündnisses „Linz gegen Rechts“ am 4. Februar 2017 als Protest gegen den deutschnationalen Burschenbundball im Linzer Vereinshaus.

Nachdem bereits der Sammelplatz für die Demo vom Bahnhofvorplatz in den Volksgarten verlegt werden musste, fordert die Polizei nunmehr ohne entsprechende Rechtsgrundlage für geschätzte tausend Teilnehmer_innen der Demonstration 50 Ordner_innen zu stellen und diese namentlich zu melden. Dies muss als Versuch gesehen werden, die Aktivist_innen des antifaschistischen Bündnisses auszuspähen. Würde diese Auflage bezüglich Ordner_innen auch anderweitig angelegt, müsste beispielsweise die Linzer SPÖ für ihren jährlichen Maiaufmarsch für die von ihr offiziell angegebenen 10.000 Teilnehmer_innen 500 Ordner_innen stellen, wobei offen ist, ob die SPÖ überhaupt Ordner_innen zu stellen hat, geschweige denn diese der Polizei melden muss.

Bezeichnend ist auch, dass sich die Landespolizeidirektion Oberösterreich bei ihrer Vorgangsweise auf einen richterlichen Beschluss im Zusammenhang mit einer Demonstration der neonazistischen PEGIDA von 2015 beruft, bei welcher man feststellen wollte, ob Neonazis und Rechtsextremisten an der Demonstration teilnehmen und diese daher wegen Wiederbetätigung untersagt werden könne. Es ist allerdings ungeheuerlich und ein Affront gegen das NS-Verbotsgesetz als eine der Grundlagen des antifaschistischen Verfassungsauftrages der 2. Republik, wenn nun versucht wird eine solche Praxis gegen Antifaschist_innen anzuwenden.

Wie auch vom Bündnis „Linz gegen Rechts“ völlig richtig festgestellt wird, haben Ordner_innen die Funktion eine Demo und ihre Teilnehmer_innen zu schützen, nicht aber von der Polizei als Hilfssheriffs eingesetzt und bei möglichen Verstößen haftbar gemacht oder gar gerichtlich belangt zu werden. Ganz davon abgesehen, dass das Verlangen der Polizei nach namentlicher Meldung von Ordner_innen de facto die Aufhebung des Datenschutzes bedeutet.

„Die Androhung der Polizei, widrigenfalls die antifaschistische Demo zu untersagen erinnert frappant an das gewaltsame und rechtlich nicht gedeckte Vorgehen der Exekutive gegen die Maidemonstration 2009, die infolge willkürlicher Personenfeststellungen verhindert wurde“ meint Furtlehner. Eigentlich wäre anzunehmen, dass die Exekutive aus diesem massiven Imageschaden gelernt hat. Wie die aktuelle Vorgangsweise zeigt, scheint das jedoch leider nicht der Fall zu sein. Die KPÖ fordert die Landespolizeidirektion daher auf, von solchen Auflagen Abstand zu nehmen.

„Da zeitgleich auch bei der Demonstration gegen den Akademikerball in Wien rigorose Auflagen verlangt werden liegt die Vermutung nahe, dass solche verschärften Auflagen auf Weisung von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) erfolgen, der damit offenbar der FPÖ einen Liebesdienst leistet, da die Burschenschaften als Veranstalter beider Bälle sowohl personell als auch ideologisch eng mit der FPÖ verfilzt sind“, so Furtlehner. Bekanntlich gilt der Hardliner Sobotka als Agent der Strache-Partei in der rot-schwarzen Koalitionsregierung und Verfechter eines Wechsels zu einer blau-schwarzen Regierung.


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