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Juristische Narrenfreiheit für die FPÖ?

  • Mittwoch, 25. Januar 2017 @ 10:13
News Einer zweifelhaften Zweiklassen-Rechtsauslegung bedient sich die oö Landesregierung in Hinblick auf die Verwendung des Landeswappens, wie aus einer der KPÖ zugegangenen Stellungnahme der Präsidialabteilung zur Verfremdung des Landeswappens durch die FPÖ-Regierungsmitglieder und den FPÖ-Landtagsklub hervorgeht.

Laut Rechtauslegung der Abteilung Präsidium bezieht sich die Auflage der „heraldisch richtigen Form“ nämlich nur auf das „behördlich verliehe Recht“ der Verwendung des Landeswappens durch Institutionen oder Firmen und „damit nicht auf die Führung durch Regierungsmitglieder und Landtagsklubs“. Diesen wird nämlich die Rechtsfreiheit zugestanden „auch dem Landeswappen ähnliche Darstellungen“ zu führen. Während die Regierungsmitglieder und Landtagsklubs von ÖVP, SPÖ und Grünen soweit überhaupt durchwegs das Landeswappen in der gesetzlich vorgesehenen Form verwenden, interpretiert dies die FPÖ sehr eigentümlich.

So verwendet die LHStv. Manfred Haimbuchner (FPÖ) unterstehende Wohnbauabteilung in ihren Publikationen (wie etwa im Wohnbaubericht 2015) sowie in Inseraten eine in den Farben blau-rot-weiß gestaltete, fallweise auch eine blau-weiße Version des Landeswappens. Ebenso wird auf der Website von Landesrat Steinkellner http://www.infrastrukturlandesrat.at und jener von Landesrat Podgorschek http://www.elmar-podgorschek.at sowie jener des FPÖ-Landtagsklubs http://www.fpoe-ltklub-ooe.at eine solche blau-rot-weiße Version des Wappens verwendet.

Aber auch wenn diese Form laut Rechtsauslegung der Landesjurist_innen zulässig ist, trifft das keineswegs für FPÖ-Vorfeldorganisationen zu, die bekanntlich keine Regierungsmitglieder oder Landtagsklubs sind. So inseriert auch der Ring Freiheitlicher Jugend (RFJ) mit einem solchen blau-rot-weißem Sujet (etwa in „heute“, 22.11.2016) und verwendet dies für seinen Facebook-Auftritt, ebenso die Freiheitlichen Arbeitnehmer (FA), was einen glatten Gesetzesverstoß darstellt: „Man darf gespannt sein, ob dieser Gesetzesverstoß von RFJ oder FA entsprechend sanktioniert wird“, fragt Furtlehner.

Auf der Website des Landes (http://www.land-oberoesterreich.gv.at/67409.htm) erfolgt eine eindeutige Festlegung für die Verwendung des Landeslogos inklusive des Wappens. Es müsste eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass dieses Logo einheitlich für Briefpapiere, Formulare, Websites etc. für alle Regierungsmitglieder, Abteilungen und Landtagsklubs verwendet wird. Völlig unverständlich ist daher, wenn dies von Regierungsmitgliedern und Landtagsklubs nach freiem Ermessen umgangen wird.

KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner hatte bereits im Juli 2016 und – nachdem keine Reaktion erfolgte – neuerlich im Dezember 2016 LH Josef Pühringer (ÖVP) aufgefordert, gegen die verfremdete Darstellung des Landeswappens durch die FPÖ Stellung zu nehmen und Maßnahmen dahingehend zu ergreifen, um eine gesetzeskonforme Verwendung des Landeswappens in allen Bereichen des Landes durchzusetzen. Die KPÖ wurde durch diesbezügliche Beschwerden von Bürger_innen aufmerksam gemacht, die Zusagen über Wohnbauförderungen oder Wohnbeihilfe aus der Wohnbauabteilung des Landes erhalten haben oder auch in Form von Inseraten damit konfrontiert wurden.

Laut Paragraph 3 des Landesgesetzes über die oberösterreichischen Landessymbole ist nämlich genau geregelt, in welcher Weise das Landeswappen gestaltet und zu verwenden ist: Das Landeswappen darf demgemäß nur in Farbe (nämlich in schwarz, rot, gold bzw. gelb und silber bzw. weiß) oder in schlichtem schwarz-weiß verwendet werden. Laut Paragraph 13 dieses Gesetzes ist jede andere Gestaltung des Landeswappens strafbar. Eine schwammige Landesgesetzgebung ermöglicht jedoch laut Stellungnahme der Abteilung Präsidium der FPÖ diese eindeutigen Bestimmungen zu umgehen: „Es ist bezeichnend, dass LH Pühringer offenbar aus Nibelungentreue zur FPÖ nicht selber zu der Causa Stellung genommen hat, sondern dazu die Präsidialabteilung vorgeschoben hat“, so Furtlehner abschließend.

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