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VfGH-Freibrief für Wahlkostenüberschreitung der Landes-ÖVP

  • Montag, 23. Januar 2017 @ 08:51
News Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), dass die Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro nur für den Bund, nicht aber für die Länder gilt bzw. diese dafür ausdrücklich eigene Regelungen beschließen müssen – wie das in drei Bundesländern bereits der Fall ist – zeigt einmal mehr, wie die schlampige Gesetzgebung des Bundes zum Schlupfloch für die Länder wird bzw. wohin der Extrem-Föderalismus „Made in Austria“ mit seiner neunfachen Gesetzgebung führt, stellt KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner fest.

Die Entscheidung des VfGH ist damit quasi ein Freispruch für die oö ÖVP, die wie jetzt bekannt wurde, im Landtagswahlkampf 2015 satte 7,3 Mio. Euro Steuergeld verblasen hat. Wobei offen bleibt, wieviel die ÖVP zusätzlich für die gleichzeitig stattfindenden Gemeinderats- und Bürgermeister_innenwahlen ausgegeben hat. Dass sie trotzdem eine massive Wahlniederlage erlitten hat ändert nichts an diesem Tatbestand.

Nun ist es ohnehin ein politischer Wahnsinn, wenn die für den Bund geltende Obergrenze von sieben Millionen Euro schematisch auf die Landesebene übertragen wird. Das Grundproblem liegt freilich darin, dass Oberösterreich mit 25,2 Euro pro Wahlberechtigten (in Summe 27,6 Mio. Euro) nach Wien (32, 0 Euro pro Wahlberechtigten bzw. in Summe 39,6 Mio. Euro) die höchste Parteienfinanzierung aufweist, sich also die Landtagsparteien an Steuergeldern regelrecht überfressen.

Nach Meinung der KPÖ dürfte für Landtagswahlen die Obergrenze maximal eine Millionen Euro betragen – in Kärnten wurde eine Begrenzung auf 0,5 Mio. Euro gesetzlich fixiert – und muss Parteien, welche solche Obergrenzen überschreiten die Parteienförderung um den Überziehungsbetrag für die gesamte Landtagsperiode rigoros gekürzt werden. Die derzeit geltende Geldbuße ist eine Verhöhnung der Steuerzahler_innen: So musste die ÖVP für eine Überschreitung der Wahlkampfkosten bei der Nationalratswahl 2013 um satte zwei Millionen Euro lächerliche 100.000 Euro einmalige Geldbuße leisten.

Das Parteiengesetz sowie das Parteienförderungsgesetz des Bundes bezeichnet Furtlehner als reparaturbedürftig, weil es keine wirksamen Sanktionen für den Gesetzesbruch im großen Stil vorsieht, dafür aber kleine Parteien mit hohen Kosten für Wirtschaftsprüfer und anderen Schikanen traktiert, auch wenn sie gar keine Parteienförderung erhalten.

„Überhaupt sollte die Parteienförderung nach dem Prinzip, dass jede Stimme gleich wert sein muss von der Wahlbeteiligung abhängig gemacht werden und alle kandidierenden Parteien pro für sie abgegebener Stimme für die jeweilige Funktionsperiode gefördert werden“, so Furtlehner abschließend.



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