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KPÖ kritisiert unerträgliche Attacke gegen NS-Verbotsgesetz

  • Mittwoch, 2. November 2016 @ 09:27
News Als ungeheuerlich bewertet KPÖ-Landessprecher und Mitglied des KPÖ-Bundesvorstandes Leo Furtlehner die Entscheidung des Weisungsrates beim Justizministerium, dass die Staatsanwaltschaft Wels eine erhobene Anklage wegen Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz gegen einen Welser Anwalt fallenlassen soll: „Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) soll die Entscheidung des Weisungsrates ignorieren und der Staatsanwaltschaft den Auftrag geben, die Anklage weiterzuverfolgen“, fordert Furtlehner.

Der Rechtsanwalt hatte als Pflichtverteidiger eines wegen Hasspostings angeklagten Klienten gemeint „Es ist strittig, ob in Mauthausen Vergasungen … stattgefunden haben. Was man in Mauthausen zu Gesicht bekommen hat, ist eine Gaskammer, die nachträglich eingebaut wurde.“ Sollte diese insbesondere für einen Juristen völlig unakzeptable Äußerung sanktionslos bleiben, wäre das ein bedenklicher Freibrief für alte und neue Nazis aller Couleur.

Konsequenzen muss freilich auch die Entscheidung des Weisungsrates haben: „Es ist mehr als bedenklich, wenn in diesem Gremium Leute vertreten sind, die mit dem antifaschistischen Verfassungsauftrag der 2. Republik, festgeschrieben im NS-Verbotsgesetz und im Staatsvertrag auf Kriegsfuß stehen und Leuten die dagegen offen verstoßen die Mauer machen“, fordert Furtlehner eine Neubesetzung mit Personen deren Gesetzestreue außer Zweifel steht.

Überhaupt zeigt das Rütteln am Verbotsgesetz eine besorgniserregende Entwicklung: Die KPÖ erinnert daran, dass etwa der 3. Nationalratspräsident Norbert Hofer (FPÖ) und jetzige Bundespräsidentschaftskandidat der FPÖ schon 2013 mit der krausen Argumentation, das Verbotsgesetz stünde im Widerspruch zu einer „liberalen Gesinnung“, die Nazipropaganda zur Leugnung von Gaskammern und Opferzahlen und Verhöhnung der Opfer des NS-Terrors zu legitimieren versucht hatte.

Hofer wollte mit seiner Botschaft zur Infragestellung des Paragraphen 3g des NS-Verbotsgesetzes offenbar der rechtsextremen Szene das Wohlwollen der FPÖ signalisieren, machte damit aber auch einmal mehr deutlich, dass die FPÖ außerhalb des Grundkonsenses der 2. Republik steht: „Aber zur sattsam bekannten Auffassung, das Verbotsgesetz stünde im Widerspruch zur freien Meinungsäußerung muss eindeutig klargestellt werden, dass Faschismus keine Meinung, sondern ein Verbrechen ist“, so Furtlehner.

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