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Faktenbox Mindestsicherung

  • Montag, 22. Februar 2016 @ 11:08
Sozial Im Jahr 2014 erhielten bundesweit 256.405 Personen zeitweise oder ganzjährig eine Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS), davon 141.574 Personen in Wien. Insgesamt wurden 2014 für die Mindestsicherung 673,03 Mio. Euro aufgewendet, davon 427,04 Mio. Euro in Wien. Im Durchschnitt betrug die Mindestsicherung demnach 2.625 Euro pro Person und Jahr oder 219 Euro pro Monat, die Höchstwerte verzeichnete Wien mit 3.016 Euro pro Jahr bzw. 251 Euro pro Monat.

Die durchschnittliche Bezugsdauer einer Mindestsicherung schwankte zwischen 5,8 Monaten in Kärnten und 9,8 Monaten im Burgenland, bei 20 Prozent der unterstützten Haushalte ist die Bezugsdauer kürzer als drei Monate. In Wien beziehen nur zehn Prozent die BMS ganzjährig. 2013 wurden in Wien ein Drittel der Anträge abgewiesen und 7.700 Personen die BMS gekürzt.

Um eine Mindestsicherung von mehr als 2.000 Euro zu erhalten brauchen Paar-Haushalte im Jahr 2014 mindestens vier, Haushalte von Alleinerzieher_innen mindestens sechs Kinder. Dafür kamen 2014 in OÖ nur zwischen 311 und höchstens 324 Haushalte grundsätzlich in Frage kamen, das sind weniger als drei Prozent aller BMS-unterstützten Haushalte.

Laut Armutskonferenz erhielten in Oberösterreich 2014 die für eine Mindestsicherung in Frage kommenden Haushalte nur 39 Prozent der Summe, die für ihre Haushaltskonstellation maximal möglich waren. Bei Paaren mit zwei Kindern betrug die Mindestsicherung 2014 nicht 1.660, sondern tatsächlich 743 Euro, mit vier Kindern nicht 2.048, sondern 783 Euro, bei Alleinerziehenden mit drei Kindern nicht 1.501, sondern tatsächlich 537 Euro, mit vier Kindern nicht 1.685, sondern 890 Euro.

Aktuell setzt sich die BMS aus einem Grundbetrag von 628,32 Euro und einem Wohnkostenanteil von 209,44 Euro zusammen, in Summe also 837,76 für Alleinstehende. Personen in Lebensgemeinschaften erhalten 1,5-fachen Betrag, also 1.256,64 Euro. Für Kinder gibt es jeweils 150,80 Euro, in manchen Bundesländern gibt es eine Anpassung dieser Leistung ab dem vierten Kind. Je nach Bundesland können höhere Beiträge sowie Ergänzungsleistungen ausgezahlt werden, etwa wenn die tatsächlichen Wohnkosten höher sind.

2013 entfielen 40 Prozent der Auszahlungen auf Frauen, 33 Prozent auf Männer, 27 Prozent auf Kinder. Rund ein Drittel der Bezieher_innen war alleinstehend.

Bevor eine BMS gewährt wird, muss das vorhandene Vermögen bis auf 4.188,80 Euro (2016) aufgebraucht werden. Ausnahmen sind die als Hauptwohnsitz genutzte Eigentums-Wohnung und die Wohnungseinrichtung. Wer ein Auto besitzt, muss dieses verkaufen, ausgenommen das Fahrzeug ist berufs- bzw. behinderungsbedingt notwendig.

Asylwerber_innen haben keinen Anspruch auf BMS, wohl aber anerkannte Flüchtlinge (Asylberechtigte) und subsidiär Schutzberechtigte (Personen ohne Asylstatuts, die aber nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können). In Niederösterreich (schwarz) und Vorarlberg (schwarz-grün) werden anerkannte Flüchtlinge gezwungen eine „Integrationsvereinbarung“ mit Verpflichtungen wie etwa den Besuch von „Wertekursen“ zu unterzeichnen, wenn sie BMS beantragen. Bei Weigerung droht eine Kürzung.

In Burgenland (rot-blau) werden subsidiär Schutzberechtigte von der BMS ausgeschlossen, wenn sie die Grundversorgung von 320 Euro monatlich erhalten. In Oberösterreich forciert die schwarz-blaue Koalition die Kürzung der Mindestsicherung für Asylberechtigte auf maximal 320 Euro.

Die ÖVP forciert auf Bundesebene die Deckelung der Mindestsicherung mit maximal 1.500 Euro mit dem Argument, dass bei höheren Leistungen der Anreiz eine Arbeit anzunehmen fehlen würde.

Die BMS steht überwiegend nicht in maximaler Höhe zu, weil ihre Höhe im Gegensatz zu anderen Sozialleistungen (Familienbeihilfe, Pflegegeld) nicht fix geregelt ist. Die BMS soll bereits vorhandene Einkommen im Haushalt (Erwerbseinkommen, AMS-Leistungen (Arbeitslosengeld und Notstandshilfe), Reha- und Umschulungsgeld bei vorübergehender Invalidität, Alimentations- und Unterhaltszahlungen, Kinderbetreuungsgeld) bis zu einer vorgegebenen Höhe (Mindeststandard) aufstocken. Ausgangsbasis für die Berechnung der BMS ist das Haushaltseinkommen, daher erhalten gleich zusammengesetzter Haushalte unterschiedlich hohe BMS-Leistungen.

Einen großen Anteil haben Personen, die eine Mindestsicherung beziehen, weil sie mit ihrem regulären Arbeitseinkommen durch Teilzeitarbeit oder andere prekäre Arbeitsverhältnisse, oft aber sogar trotz Vollzeitarbeit unter der gesetzlichen Armutsgrenze liegen. Damit wird deutlich, dass gesetzliche Mindestlöhne in der Höhe von etwa 1.700 Euro notwendig sind, um die Kluft zwischen Arbeitseinkommen und Mindestsicherung zu vergrößern, statt die BMS durch Kürzung oder Deckelung zu verschlechtern.

Die Mindestsicherung kann je nach Bundesland bei Bezirkshauptmannschaften, Gemeindeämtern oder Magistraten beantragt werden. Zusätzlich können Anträge auch bei den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice (AMS) abgegeben werden.

Quellen: Die Presse 2.8.2015, Die Presse 16.2.2016, Armutskonferenz 22.2.2016, Arbeiterkammer OÖ


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