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Neuer Finanzausgleich muss Gemeinden stärken

  • Mittwoch, 16. Dezember 2015 @ 12:06
News Es darf als unbestritten gelten, dass der extreme Föderalismus eines der größten Hemmnisse der österreichischen Politik ist. Doch die Rezepte der Industriellenvereinigung für den künftigen Finanzausgleich nehmen diesen Aspekt nur als Vorwand um die eigenen klassenegoistischen Ziele zu vernebeln, meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Richtig ist, dass eine sinnvolle Aufgabenverteilung – etwa Spitäler und Pflege als Landeskompetenz, Kindereinrichtungen als Gemeindekompetenz – notwendig ist und mehr Transparenz erforderlich ist um die immer undurchschaubareren Finanzströme zwischen den Gebietskörperschaften durchschaubar zu machen.

Hingegen sind die Forderungen der IV nach „Aufgabenorientierung“ und „Anreizstrukturen“ mit größtem Misstrauen zu sehen, lässt man doch dabei jede Konkretisierung vermissen, sodass sich dahinter nur das vorrangige Bestreben verbirgt, den Bedürfnissen des Kapitals nach Profitmaximierung nachzukommen. Das lässt sich auch mit der Forderung nach Verankerung eines „Einsparungspfades“ im Finanzausgleichsgesetz vermuten, sehen IV & Co. doch Einsparungen immer nur im Sozialbereich und beim Personal der öffentlichen Verwaltung, nicht aber wenn es um die Kapitalförderung geht, wie es IV-Präsident Georg Kapsch mit dem Sager „Wir brauchen einen schlanken, zeitgemäßen Staat als Basis für einen starken, wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort“ auf den Punkt bringt.

Abgelehnt wird von der KPÖ auch die mit dem Argument der „fehlenden Eigenverantwortung für die Mittelaufbringung“ legitimierte Forderung nach einer „Abgabenautonomie“, die von IV-Präsident Kapsch mit einer „vorherigen Bereinigung auf der Aufgabenseite“ und einer „Senkung der Abgabenquote“ junktimiert wird. Dies würde im Klartext auf eine Steuerhoheit der Länder hinauslaufen, wie sie auch von dem für seine Fließband-Studien bekannten Linzer Uni-Professor Friedrich Schneider wiederholt verlangt wurde.

Damit würde aber einem destruktiven Steuerwettbewerb Tür und Tor geöffnet und die Bürokratie bei der Steuereinhebung wesentlich vergrößert. Wenn etwa im Schneider-Konzept Lohn-, Einkommen- und Körperschaftssteuer von den Ländern in unterschiedlicher Höhe eingehoben würde, wäre das ein klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Vorstellungen der IV zielen also vorrangig darauf, Länder und Gemeinden gegeneinander auszuspielen um die eigenen Standort-Konzepte zugunsten der Profitmaximierung durchzusetzen.

„Einzig sinnvoll ist die bundesweit einheitliche Festlegung von Steuersätzen, auch wenn deren Verteilung dann zugunsten von Ländern oder Gemeinden erfolgt“ meint hingegen Furtlehner. Statt den Föderalismus durch eine Steuerhoheit noch mehr aufzuwerten und dessen Blockadewirkung für sinnvolle Entwicklungen für die ganze Republik sollen die neun Landesgesetzgebungen zugunsten einer einheitlichen Bundesgesetzgebung aufgehoben und die Länder auf eine Verwaltungsebene reduziert werden.

Als Eckpfeiler eines neuen Finanzausgleichs sieht die KPÖ eine bessere Mittelverteilung zugunsten der Gemeinden um das Missverhältnis, dass die Gemeinden (ohne Wien) derzeit nur zwölf Prozent der Mittel (Bund 67, Länder 21 Prozent) erhalten, aber 53 Prozent der öffentlichen Investitionen tätigen müssen und daher ständig auf Bittgänge um Bedarfszuweisungen bei den jeweiligen Ländern angewiesen sind. Zu ergänzen ist, dass die meisten Leistungen zur Daseinsvorsorge wie Wasser, Abwasser, Müllentsorgung, Straßen, Güterwege, Beleuchtung, Soziales, in den Gemeinden erbracht werden.

Notwendig ist eine Vergrößerung des Topfes der Gemeinschaftlichen Bundesabgaben durch eine entsprechende Besteuerung der Superprofite und der Millionenvermögen. Eine Umschichtung der Mittel zwischen großen und kleinen Gemeinden und Schüren des Gegensatzes lehnt die KPÖ entschieden ab.

Schließlich ist eine Anpassung der Grundsteuer an den Verkehrswert von Grundstücken und Immobilien ohne Überwälzung auf die Wohnungsmieten und Aufhebung der Grundsteuerbefreiung für die Religionsgemeinschaften sowie eine Umwandlung der Kommunalsteuer in eine Wertschöpfungsabgabe statt Bemessung nach der reinen Lohnsumme höchst an der Zeit. Um die Finanzkraft der Gemeinden zu stärken sind eine Leerstandsabgabe zugunsten des Wohnbaus, eine Nahverkehrsabgabe und eine Stellplatzabgabe der Einkaufszentren zugunsten des öffentlichen Verkehrs notwendig.

Zur Entlastung der Gemeinden und Stärkung deren Autonomie ist aber auch die Aufhebung der Landesumlage, des Sprengelbeitrages und des Vorwegabzuges im Wege des Finanzausgleichs notwendig.




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