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Die ÖVP entdeckt die exzessive Landesgesetzgebung

  • Dienstag, 18. August 2015 @ 10:11
News Es ist ein bemerkenswertes Eingeständnis dafür, dass der exzessive Föderalismus immer deutlicher in eine Sackgasse führt, wenn sich jetzt sogar ÖVP-Klubchef Thomas Stelzer für eine Durchforstung der Landesgesetzgebung aussprechen muss und Gesetze mit Ablaufdatum fordert, meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Auch LH Josef Pühringer sieht bei 175 Landesgesetzen Einsparungspotenzial und meint, dass 20 bis 25 Prozent der Paragrafen ersatzlos gestrichen werden können. Seit 1995 gab es in Oberösterreich zwar 532 Gesetzesänderungen, aber nur zehn Beschlüsse zur Aufhebung von Gesetzen.

Die KPÖ würde die jetzt von der ÖVP entdeckte Gesetzesflut wesentlich radikaler angehen, Furtlehner plädiert überhaupt für die Abschaffung der Landesgesetzgebung zugunsten einer effektiven Bundesgesetzgebung. Immerhin stehen den rund zehntausend Seiten Bundesgesetzen gleich 30.000 Seiten Landesgesetze gegenüber.

Wenn die ÖVP „Vordenken statt vorschreiben“ plakatiert und gegen die Gesetzesflut aus Brüssel und Wien wettert, muss sie sich bei der eigenen Nase nehmen. Immerhin kommen bereits 80 Prozent der gesetzlichen Vorgaben von der EU und der nationale Spielraum für sinnvolle Gesetze ist schon recht eng geworden ist: „Warum nicht ein gutes Bundesgesetz statt neun fragwürdige und unterschiedliche Landesgesetze, das wäre doch was zum „Vordenken“, meint Furtlehner in Richtung ÖVP.

Es ist widersinnig, wenn in einem vergleichsweise kleinen Land wie Österreich so wesentliche Bereiche wie Baurecht, Jugendschutz, Gemeindeordnungen, Landes- und Kommunalwahlrecht, Tierschutz, Naturschutz, Kinderbetreuung, Sozialhilfe, Heizungsanlagen, Krankenanstalten, Bodenreform usw. gleich neunfach unterschiedlich geregelt werden. Die KPÖ erinnert dazu auch an die Kapitulation des damals zuständigen Ministers und heutigen Vizekanzlers Reinhold Mitterlehner (ÖVP) vor einigen aufgeblasenen Landesfürsten bei den Bemühungen um ein bundesweit einheitliches Jugendschutzgesetz.

Auch die frühere Salzburger Landeshauptfrau Gabriele Burgstaller (SPÖ) hatte sich für die Abschaffung der Landesgesetzgebung ausgesprochen und gemeint „Wir dürfen nicht an einem einzementierten Föderalismus festhalten. Neun verschiedene Landesgesetze sind nicht nachvollziehbar, ich bin für eine einheitliche Gesetzgebung“ (News 32/2012). Und der Politologe Hubert Sickinger hat dazu gemeint „Die Landtage sind als Gesetzgebungsorgane leicht durch Feierabendparlamente zu ersetzen. In Wirklichkeit sind sie hauptberufliche Parteipolitiker“ (Salzburger Fenster, 21/2005).

„Den Länderfürsten genügt es jedoch offensichtlich nicht, anstelle bundesweit einheitlicher Regelungen eine überbordende Landesgesetzgebung zu forcieren und notwendige Veränderungen zu blockieren, sie möchten mit immer wiederkehrenden Vorstößen für eine Aufwertung des Bundesrates, einer noch stärkeren Mitsprache, einer eigenen Steuerhoheit und einem Vetorecht bei Bundesgesetzen die Bundespolitik endgültig in Geiselhaft nehmen“, so Furtlehner.

Die KPÖ tritt daher dafür ein, die Gesetzgebung beim Bund zu konzentrieren und die Kompetenz der Länder auf die Vollziehung zu beschränken. In Folge könnten die Landtage auf den ihnen zustehenden Stellenwert verbunden mit einer deutlichen Reduzierung der überhöhten Bezüge der Abgeordneten zurechtgestutzt werden und ihrerseits durch Resolutionen oder ein Begutachtungsrecht ähnlich den Kammern Mitsprache bei der Bundesgesetzgebung erhalten. Gleichzeitig wären natürlich auch die Abschaffung des antiquierten Proporzsystems in allen Landesregierungen und deren Halbierung sowie die Abschaffung des Bundesrates als hochbezahltes Ausgedinge für ausgemusterte PolitikerInnen notwendig.

De facto dienen die riesigen Politapparate der Länder ebenso wie der Bundesrat ausschließlich dem Erhalt parteipolitischer Pfründe, wie auch die enorme Parteienfinanzierung – für 2014 laut dem Politikexperten Hubert Sickinger 142,8 Millionen Euro in den neun Bundesländern gegenüber 61,7 Millionen Euro beim Bund - verdeutlicht.

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