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Missbrauch von Steuergeldern für SPÖ-Parteiwerbung

  • Montag, 13. April 2015 @ 09:55
News Die Nichteinhaltung des „Kopfverbotes“ durch die Landesregierungsmitglieder der SPÖ entsprechend den Bestimmungen des 2012 vom Nationalrat beschlossenen Medien-Kooperations- und Förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG) kritisiert KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Konkreter Anlass dafür sind Inserate der Jugend- und Kinderhilfe des Landes Oberösterreich mit dem Konterfei von Soziallandesrätin Gertraud Jahn sowie des Landesverkehrsreferats für den öffentlichen Verkehr mit dem Konterfei von LHStv. Reinhold Entholzer in der Ausgabe 1/2015 der Zeitschrift „gfk“ der SPÖ-nahen Gesellschaft für Kulturpolitik.

Laut § 3a des MedKF-TG hat die Werbung von Bundesregierung und Landesregierungen „ausschließlich der Deckung eines konkreten Informationsbedürfnisses der Allgemeinheit zu dienen“ und ist Werbung die „ausschließlich oder teilweise lediglich der Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers dienen“ unzulässig. Vor allem geht es bei der Auslegung dieser Bestimmungen um das sogenannte „Kopfverbot“, demzufolge Inserate von Bundes- und Landesregierungen als Information der Bevölkerung neutral, also ohne Selbstdarstellung von Regierungsmitgliedern, erfolgen müssen.

Da es sich bei dieser Missachtung des Medientransparenzgesetzes de facto um einen Missbrauch von Steuergeldern für Parteiwerbung handelt, fordert die KPÖ die SPÖ zur Schadenersatzleistung an das Land auf. Weiters fordert die KPÖ den Landesrechnungshof auf eine generelle Überprüfung einer strikten Einhaltung des Medientransparenzgesetzes in Hinblick auf einen Missbrauch von Landeswerbung für Parteizwecke durch Missachtung des „Kopfverbotes“ zu unterbinden, da die Landtagsparteien ohnehin enorme Summen als Parteienförderung (laut Förderbericht 2013: ÖVP 9,72, SPÖ 4,86, FPÖ 3,13, Grüne 1,74 Mio. Euro) erhalten, mit welchen sie ihre Parteiwerbung mehr als ausreichend finanzieren können.

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