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Wahlkostenlimit als Lizenz zur Vernichtung von Steuergeldern

  • Donnerstag, 29. Januar 2015 @ 10:46
News Als Lizenz zur gnadenlosen Vernichtung von Steuergeldern im großen Stil bezeichnet KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner die geltenden Regelungen für Wahlkostenobergrenzen. Allein schon der Landtagsantrag der SPÖ, dass das bundesweit geltende Limit von sieben Millionen pro Partei für die im September stattfindenden Wahlen in Oberösterreich für Landtags- und Gemeinderatswahlen zusammengenommen gelten soll und die Forderung der Grünen das Limit auf drei Millionen Euro zu senken, zeigt wie abgehoben die etablierten Parteien agieren.


Nach Meinung der KPÖ dürfte ein Wahlkostenlimit das seinen Namen verdient und die von den Parteien permanent gepredigte Sparpolitik einigermaßen ernst nimmt nicht mehr als einen Euro pro Wahlberechtigten betragen. Das wären für die oö Landtags- und Gemeinderatswahlen nach dem Stand der Europaparlamentswahl 2014 aktuell rund 1,1 Mio. Euro pro Partei, also nur ein Siebentel des geltenden Limits. Und Überschreitungen müssten in voller Konsequenz mit der Kürzung der Parteienförderung in Höhe des Überschreitungsbetrages der Wahlkosten verbunden sein.

Hinter der Debatte über das Wahlkostenlimit steckt die Hemmungslosigkeit sich mit Steuergeld zu bedienen. So kassierten die Parlaments- bzw. Landtagsparteien 2014 bundesweit 204,5 Mio. Euro an Parteien- und Klubförderung, davon entfielen 61,7 Mio. Euro auf den Bund und 142,8 Mio. Euro auf die neun Bundesländer (Oberösterreich 23,7 Mio. Euro). Damit ist Österreich laut einer Studie des deutschen Politologen Karl-Heinz Naßmacher von der Uni Oldenburg nach Japan Vizeweltmeister bei der Parteienförderung.

Oberösterreich lag 2014 mit einer Parteien- und Klubförderung von 20,7 Euro pro Wahlberechtigten nach Wien (28,3) und Kärnten (24,1) an dritter Stelle, während auf Bundesebene die Parteien vergleichsweise bescheidene 11,7 Euro pro Wahlberechtigten kassierten. Erschwerend kommt dazu, dass diese Parteien nicht nur hemmungslos Millionen an Steuergeld verblasen, sondern sich zusätzlich millionenschwer von der Wirtschaft und ihnen nahestehende Verbände und Kammern sponsern lassen.

„Die Geldverschleuderung zeigt, dass das neue Parteiengesetz ein ausgesprochener Pfusch und ein Selbstbedienungsladen für die Parlamentsparteien ist“ kritisiert Furtlehner. Eine Parteienförderung die ihren Namen verdient müsste zudem allen bei einer Wahl antretenden Parteien eine Förderung für die ganze Periode entsprechend ihrer Stimmenzahl gewähren, wenn die Sonntagsreden von Demokratie und Pluralismus ernst genommen würden. Denn für Klubs und Akademien erhalten die Parlaments- und Landtagsparteien ohnehin eigene Mittel in großer Höhe.

Mit der Reform des Parteiengesetzes müssen ab 2013 alle Parteien ihre Einnahmen und Ausgaben beim Rechnungshof offenlegen, was durchaus zu begrüßen ist. Allerdings sind dabei neben einem enormen bürokratischen Aufwand für die Prüfung teure Honorare für Wirtschaftsprüfer (für welche mit dem Gesetz offensichtlich ein neues Geschäftsfeld eröffnet wurde) zu leisten und zwar auch dann, wenn Parteien nicht im Parlament oder Landtag vertreten sind und bestenfalls bei Erreichen eines bestimmten Limits eine einmalige Förderung für das Wahljahr oder wenn darunter liegend überhaupt keine Förderung erhalten.


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