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Westring: Eine Kundmachung ist kein Bescheid

  • Montag, 22. Dezember 2014 @ 07:32
Verkehr Das Bundesministerium für Verkehr hat verkündet, dass das Verfahren wegen der Westringautobahn „entscheidungsreif“ sei. Entgegen anderen Meldungen heißt das noch nicht, dass in Kürze ein Bescheid ergehen wird.

„Ganz im Gegenteil“ meint Dr. Alfred Jaeger, Sprecher der Plattform der Bürgerinitiativen gegen die Westringautobahn mitten durch Linz, die ungefähr 23.000 Mitglieder vertritt: „Ein gut begründeter Bescheid dauert Monate.“

Die Bürgerinitiativen haben in den letzten Monaten 18 Gutachten vorgelegt, die zu den unterschiedlichsten Themen Stellung beziehen. Alle diese Gutachten sind negativ. Alle diese Gutachten wurden auf gleicher fachlicher Ebene wie die Gutachten der Asfinag und die Gutachten des Verkehrsministeriums eingeholt.

Sie sind daher im Verfahren zu berücksichtigen und zu behandeln. Die letzte Vorlage eines Gutachtens stammt erst vom 3.12.2014. Zuvor wurden Ende November 10 Gutachten gleichzeitig bei der Behörde vorgelegt.

„Es ist also unmöglich, dass alle diese Themenbereiche zum jetzigen Zeitpunkt schon behandelt und ausreichend berücksichtigt sind. Schließlich muss die Behörde ja ebenfalls wieder Gutachter beiziehen, denn kein Sachbearbeiter kann diese komplexen Themen wirklich aus eigenem Wissen beantworten und beurteilen“, sagt Jaeger. Es gehe dabei um so wichtige Themen wie Luftverschmutzung (Linz ist Luftsanierungsgebiet und die Westringautobahn verschlechtert die Luftsituation), Fragen der Stauforschung, die immense Lärmbelastung und schwerwiegende Naturschutzfragen.

Vor allem entlastet die Westringautobahn die Pendler nicht, denn die wollen ja in die Stadt und diese wäre durch den Bau der Westringautobahn nur noch mehr verstopft als bisher - das zeigen alle vorgelegten Verkehrs-Gutachten. „Sollte der Bescheid tatsächlich ohne weitere Berücksichtigung der vorgelegten Gutachten erlassen werden, so wäre dies ein Fall für die Korruptions-Staatsanwaltschaft, denn dann würde das Ministerium im Zusammenwirken mit dem Land Oberösterreich bewusst Verfahrensvorschriften verletzen. Das Ministerium wird sich aber hüten, so etwas zu tun“, meint Jaeger weiter.

Zum anderen gebe es ja auch negative Bescheide, daher sei es also nicht gesagt, dass tatsächlich ein positiver Bescheid erlassen wird.
Die Bürgerinitiativen werden jedenfalls gegen einen positiven Bescheid Berufung einlegen. Auch ein Verfahren bei der EU-Kommission ist anhängig. „Ein Bescheid, der inhaltlich begründet ist, geht sich vor März 2015 keinesfalls aus“ meint Jaeger abschließend.

Infos: http://www.westring.info

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