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Pensionserhöhung laut Verbraucherpreisindex ist unzureichend

  • Donnerstag, 14. August 2014 @ 10:56
News Als Schützenhilfe für die Regierung bewertet KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner die Aussage von Pensionistenverbands-Präsident Karl Blecha (SPÖ), er habe bei seinen Parteifreunden Bundeskanzler Werner Faymann und Sozialminister Rudolf Hundstorfer durchgesetzt, dass die Pensionserhöhung 2015 in Höhe des Verbraucherpreisindex (VPI) erfolgen wird. In dem dafür vorgesehenen Durchrechnungszeitraum von August 2013 bis Juli 2014 betrug die Teuerung laut VPI 1,7 Prozent.

Gleichzeitig muss Blecha selbst einräumen, dass auch im Juli 2014 die Kostensteigerung beim täglichen Einkauf mit 3,3 Prozent wieder fast doppelt so hoch war wie die allgemeine Teuerung mit 1,8 Prozent und diese Differenz ist schon seit Jahren feststellbar. Für Menschen mit geringem Einkommen – und das betrifft vor allem einen Großteil der Pensionist_innen – bedeutet das eine besondere Belastung, weil sie einen überproportionalen Anteil ihres Einkommens für Nahrung, Wohnen und Energie ausgeben müssen. Bekanntlich steigen die Wohnkosten seit mindestens zehn Jahren regelmäßig etwa doppelt so stark wie der VPI.

„Blechas vorgebrachte Forderung nach einer raschen Entlastung bei der Lohnsteuer und Maßnahmen für „strenge Preiskontrollen und vor allem harte Strafen für Preissünder sind gut und schön, angesichts der bisherigen Regierungspolitik können sich die Pensionist_innen da freilich kaum baldige wirksame Maßnahmen erwarten“ kritisiert Furtlehner. Bekanntlich möchte die Regierung eine Steuerentlastung am liebsten bis 2018 hinausschieben und lehnt eine amtliche Preisregelung ebenso ab wie die Einführung wirksamer Mietenobergrenzen.

Die KPÖ tritt dafür ein, dass die Pensionserhöhung zumindest für alle kleinen und mittleren Pensionen statt nach dem allgemeinen Verbraucherpreisindex entsprechend der Entwicklung der Preise für Güter des täglichen Einkaufs bzw. nach dem Preisindex für Pensionistenhaushalte (PIPH) erfolgt. Eine stärkere Anhebung kleiner und mittlerer Pensionen wird unmittelbar für den Konsum wirksam, bedeutet damit eine Stärkung der Kaufkraft und ist damit auch ein Impuls für die Belebung der Wirtschaft.

„Bei der Pensionserhöhung ist auch zu berücksichtigen, dass der Bundeszuschuss für die Pensionen der ASVG-Versicherten 2013 laut Arbeiterkammer Oberösterreich mit nur 17,8 Prozent weit von der seinerzeit im ASVG vereinbarten Drittelfinanzierung entfernt ist. Hingegen beträgt der aus den Steuern der Lohnabhängigen finanzierte Bundeszuschuss für die Pensionen der Selbständigen 35,4 Prozent und für jene der Bauern sogar 84,3 Prozent“, so Furtlehner abschließend.

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