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Dringender Handlungsbedarf in der Wohnungspolitik

  • Dienstag, 17. Juni 2014 @ 11:39
News Auch im Mai 2014 bestätigte der Anstieg der Wohnkosten um 3,6 Prozent bei einer Erhöhung des Verbraucherpreisindex um 1,8 Prozent den nunmehr seit Jahren anhaltenden Trend. So sind bereits von 2005 bis 2012 die Mieten jährlich im Schnitt um 4,2 Prozent gestiegen, doppelt so hoch wie die Inflationsrate von 2,1 Prozent: „Das zeigt dringenden Handlungsbedarf in der Wohnungspolitik“ meint daher KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Von diesem Trend betroffen sind vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, die überdurchschnittlich viel davon für das Grundbedürfnis Wohnen ausgeben müssen. Verschärft wird dies dadurch, dass der „Mikrowarenkorb“ für Güter des täglichen Einkaufs, das sind vor allem Lebensmittel, mit 3,8 Prozent sogar noch stärker gestiegen ist.

Ein Hintergrund für die seit Jahren weit über dem VPI liegende explosive Entwicklung der Wohnkosten ist der Immobilienboom, weil insbesondere am „freien“ Wohnungsmarkt die Mieten exorbitant steigen. Ein Aspekt davon ist die staatlich geförderte Forcierung von „Vorsorgewohnungen“ zur Pensionsfinanzierung, weil dies mit entsprechenden Rendite-Erwartungen der Eigentümer_innen verbunden ist, die sich zwangsläufig in überhöhten Mieten niederschlagen: „Das seit 1994 geltende Richtwertesystem mit fast jährlichen Erhöhungen, zuletzt per 1. April 2014, erweist sich nicht als Bremse, sondern als Turbo für die Wohnkosten“ kritisiert KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Um dem Menschenrecht auf ein leistbares Wohnen gerecht zu werden sieht die KPÖ eine rasche Mietrechtsreform als notwendig, bei welcher einheitliche, am Baualter und Ausstattungsgrad orientierte Kategoriemieten ohne ein undurchschaubares Zu- und Abschlagsystem wie bei den jetzigen Richtwerten und unabhängig davon, ob sie im Eigentum von Genossenschaften, Gemeinden, Immobilienfirmen oder Privaten stehen geschaffen werden. Weiters muss die Wohnbeihilfe den sozialen Bedürfnissen angepasst und erhöht und müssen die erfolgten Kürzungen zurückgenommen werden.

Die sofortige Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderungsbeiträge für den sozialen Wohnbau und die Kofinanzierung der Länder bei dem mit 276 Millionen Euro dotierten Konjunkturpakets Wohnen des Bundes, das jedoch mittlerweile bis 2018 gestreckt wurde, sieht die KPÖ-Oberösterreich ebenfalls als wichtige Maßnahme um leistbares Wohnen zu ermöglichen.

Strikt abgelehnt werden von der KPÖ hingegen Bestrebungen zur Streichung des Wohnbauförderungsbeitrages als Teil der Lohnnebenkosten. Die dabei jährlich anfallenden 800 Millionen Euro werden jeweils zur Hälfte von Dienstnehmer_innen und Dienstgeber_innen als Lohnbestandteil aufgebracht. So verlangte die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) mit der Behauptung von Überschüssen eine Senkung und der Wiener AK-Präsident Rudolf Kaske schlug ganz verhaltensoriginell vor, die Wohnbauförderung zu streichen, wenn die Länder die Kofinanzierung verweigern: „Dabei muss eigentlich allen klar sein, dass mit solchen Maßnahmen der soziale Wohnbau noch stärker ausgehungert würde“ kritisiert Furtlehner.

Nach der Verlagerung der Wohnbauförderung vom Bund auf die Länder Ende der 1980er Jahre erwirkten 2008 im Zuge des Finanzausgleichs die Länder die Aufhebung der Zweckbindung der Wohnbauförderung. Als Folge davon können die Länder die von den Lohnabhängigen erarbeiteten und eigentlich für den sozialen Wohnbau gedachten Beiträge zum Stopfen von Budgetlöchern verwenden. Dies erweist sich ebenso als Tiefschlag für die Wohnungspolitik wie der Verkauf aushaftender Wohnbaudarlehen an die Banken, wie in den meisten Bundesländern mittlerweile erfolgt.

Absoluten Vorrang in der Wohnungspolitik muss die Schaffung sozial leistbarer Mietwohnungen haben. Daher muss die gesamte Wohnbauförderung darauf konzentriert werden und die Förderung von Eigentum im Sinne einer Mittelstandsförderung zurückgedrängt werden.


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