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Narrenfreiheit für Parlamentsparteien

  • Montag, 18. November 2013 @ 08:40
Linz Höchst aufschlussreich ist die jetzt noch vom früheren Bürgermeister Franz Dobusch erfolgte Beantwortung einer Anfrage von KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn bei der Gemeinderatssitzung am 17. September 2013 zum Wildwuchs mobiler Großflächenplakatständer in öffentlichen Grünflächen im Nationalratswahlkampf 2013.

In einer bislang in Linz nicht gekannten Art und Weise wurden im letzten Wahlkampf von ortsfremden Firmen im Auftrag von Parlamentsparteien die Grünflächen an einzelnen Kreuzungen mit Großflächenplakatständern regelrecht zugemüllt. So wurden beispielweise im Bereich der Waldegg-Spinne, in der Neuen Welt und am Bulgariplatz jeweils sieben Großflächenständer aufgestellt.

Dobusch bestätigt in der Anfragebeantwortung, dass „im Wahlwerbungsübereinkommen für die Nationalratswahl 2013 ursprünglich der Passus enthalten war, dass sich die VertreterInnen der wahlwerbenden Personen bzw. Parteien/Gruppierungen verpflichten, keine mobilen 16- und mehr Bogenplakatständer auf öffentlichem Gut und auf privaten Grundflächen der Stadt Linz aufzustellen, wovon nur bereits vorhandene anmietbare feste Werbeeinrichtungen (Plakatwände etc.) im Stadtgebiet von Linz, die von Werbefirmen betrieben werden, ausgenommen waren“.

Dieser Passus wurde jedoch laut Dobusch aus dem Wahlwerbungsübereinkommen wieder gestrichen, „da die Großflächenplakate trotz gegenteiliger Formulierung zum Zeitpunkt des Erstellens des Wahlwerbungsübereinkommens 2013 bereits aufgestellt waren und nicht beabsichtigt war, in bereits laufende Wahlvorbereitungen einzugreifen“.

Das ist schon bemerkenswert, scheut sich die Stadt doch in anderen Fällen keineswegs „einzugreifen“ und beruft sich dabei zu Recht auf geltende Regelungen. Dass „die einschlägigen Bestimmungen der StVO (Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen, Sichtbehinderungen insbesondere in Kreuzungsbereichen usw.) bei der Aufstellung von Plakatständern auch ohne den in Rede stehenden Passus eingehalten werden“ müssen ändert daran auch nichts.

Nicht verwunderlich ist, dass Dobusch nicht mitteilen kann „wie viele mobile Plakatständer im Format 8-Bogen oder größer im Stadtgebiet aufgestellt wurden“. Dies sei „unbekannt, da von den Parteien bzw. deren Werbefirmen im Vorfeld der Nationalratswahl 2013 keine diesbezüglichen Ansuchen für die Benützung des öffentlichen Gutes eingebracht wurden“.

Weiters werde „davon ausgegangen, dass sich kein Standort auf öffentlichem Gut, sondern in den angrenzenden Grünflächen befand, wofür keine Bewilligung nach § 82 StVO (=Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken) notwendig ist“. Betont wird in der Anfragebeantwortung weiters, „Wahlwerbung unterliegt auch keiner baubehördlichen Anzeige- oder Bewilligungspflicht. Plakatständer für Wahlwerbungen werden sogar explizit nach § 27 Abs. 4 Oö. BauO von der sonst gegebenen Anzeigepflicht ausgenommen, weshalb auch die Baubehörde mangels Anzeige- und Bewilligungspflicht keine Kenntnis von diversen Standorten erhält.“

Narrenfreiheit für die Großparteien, Schikanen für die Kleinparteien: Auf diesen Nenner sind diese Aussagen zwangsläufig zu bringen. Laut Wahlwerbeabkommen dürfen die Parteien nämlich maximal 100 Dreieck- oder A-Plakatständer im Stadtgebiet aufstellen, wobei die Kernzone zwischen Donaulände, Gruberstraße, Blumauerstraße und Westtangente davon ausdrücklich ausgenommen ist. Nach dieser Bestimmung wurden beispielsweise der KPÖ zehn Standorte am Rande der Kernzone vom Tiefbauamt verweigert. Dass von mehreren Parlamentsparteien ausgerechnet genau in diesem Bereich am Rande und teilweise sogar innerhalb der Kernzone monströse Mobilplakatständer im Format von 16- oder sogar 24-Bogen aufgestellt wurden, war demnach legitim und ist ein Hohn auf jedes rechtsstaatliche Empfinden.

Dobuschs Aussage „Standortlisten wurden dem Tiefbau Linz für A- bzw. Dreieckständer übermittelt, großflächige Plakatständer waren ursprünglich nicht vorgesehen“ bestätigen diese eklatante Ungleichbehandlung schwarz auf weiß und zeigen gleichzeitig, dass das Wahlwerbeabkommen faktisch zum Krenreiben ist.

Dass die Parteien für die derart aufgestellten Mobilplakatständer keine Gebühren geleistet haben, weil „nach der geltenden Tarifordnung (Tarife für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Gutes der Stadt Linz), politische Parteien und wahlwerbende Gruppen im Zusammenhang mit der Wahlwerbung für Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern sowie zum Bundespräsidenten und zum Bürgermeister von den diesbezüglichen Entgelten befreit sind“ ist nur noch eine Draufgabe für die eklatante Zweckentfremdung öffentlicher Grünflächen. Ebenso, dass „im Vorfeld der Nationalratswahl 2013 keine Plakatständer entfernt wurden, da diese laut Wahlwerbungsübereinkommen nur dann entfernt werden, wenn sie nicht verkehrssicher aufgestellt sind“.

Eine besonders pikante Note erhielt dieses Thema, als bei der Gemeinderatssitzung am 17. Oktober 2013 ausgerechnet die SPÖ-Fraktion eine Resolution an den eigenen Bürgermeister beantragte, künftig diese Grünflächen-Verschandelung durch Mobilplakatständer grundsätzlich zu unterbinden, was offensichtlich dem auch der SPÖ zugetragenen großen Unmut in der Bevölkerung geschuldet war. Damit zeigte die KPÖ-Anfrage vom September eine unerwartete Wirkung.

Dobusch kritisierte in der Debatte, dass die KPÖ das Wahlwerbeabkommen nicht unterzeichnet hatte weil darin die Großflächenplakatwerbung nicht einbezogen war und von der Stadt im Gegensatz zu einer früher üblichen Praxis keine öffentlichen Plakatflächen für wahlwerbende Parteien zur Verfügung stellte. Der Altbürgermeister verschwieg freilich, dass sich die KPÖ wie auch bei vergangenen Wahlen stillschweigend an die Bestimmungen des Abkommens gehalten hat, während die Großparteien dem Plakatwildwuchs Tür und Tor geöffnet haben. ÖVP und FPÖ verteidigten bei dieser Sitzung die Verschandelung öffentlicher Grünflächen. Die Resolution wurde dann bei Stimmenthaltung von ÖVP und FPÖ mehrheitlich beschlossen.

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