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Schützende Hand der FPÖ für Neonaziszene

  • Mittwoch, 6. November 2013 @ 10:14
News Als ungeheuerlich bewertet KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner das Rütteln des 3. Nationalratspräsidenten Norbert Hofer (FPÖ) am NS-Verbotsgesetz. Hofer zeigt damit, dass er keineswegs der harmlose „Cockerspaniel“ der FPÖ ist wie er sich selbst definieren möchte, sondern als deutschnationaler Burschenschafter voll in der Tradition seines Vorgängers Martin Graf als „Bitbull“ steht.

Mit der krausen Argumentation, das Verbotsgesetz stünde im Widerspruch zu einer „liberalen Gesinnung“, legitimiert Hofer die Nazipropaganda, unterstützt die Leugnung von Gaskammern und Opferzahlen, verhöhnt die Opfer des NS-Terrors, versucht die alten und neuen Nazis im Umfeld der FPÖ salonfähig zu machen und verlässt damit den Grundkonsens der 2. Republik: „Zur sattsam bekannten Auffassung, das Verbotsgesetz stünde im Widerspruch zur freien Meinungsäußerung muss eindeutig klargestellt werden, dass Faschismus keine Meinung, sondern ein Verbrechen ist“, so Furtlehner.

Einmal mehr zeigt sich, dass FPÖ-Politiker als Parlamentspräsidenten eine Schande für das Parlament sind. Hofer wurde von 118 der 183 Abgeordneten gewählt, somit jedenfalls auch vom Großteil der Abgeordneten der SPÖ und ÖVP, die 2008 auch seinen Vorgänger Graf in dieses Amt gehievt haben: „Einmal mehr trägt die Blauäugigkeit der Abgeordneten der Regierungsparteien dazu bei die FPÖ salonfähig zu machen“, kritisiert Furtlehner.

Kein Zufall ist es wohl auch, dass Hofers Vorstoß gegen das Verbotsgesetz genau zum Zeitpunkt der (noch nicht rechtskräftigen) Verurteilung von sieben Neonazis wegen NS-Wiederbetätigung im Zusammenhang mit den Aktivitäten um den Verein „Objekt 21“ in Desselbrunn (Bezirk Vöcklabruck) erfolgt. Das Urteil im Welser Neonazi-Prozess ist ein wichtiges und klares Zeichen gegen Wiederbetätigung, Hofer will hingegen mit seiner Botschaft zur Infragestellung des Paragraphen 3g des NS-Verbotsgesetzes offenbar der rechtsextremen Szene das Wohlwollen der FPÖ signalisieren.

Wie wiederwillig Exekutive, Verfassungsschutz und Justiz ohnehin gegen rechtsextreme Aktivitäten vorgehen zeigt, dass „Objekt 21“ mit einem Umfeld von bis zu 200 Personen schon 2009 bei einer Polizeikontrolle aufgeflogen ist und Nazi-Devotionalien und verbotenen Waffen gefunden wurden, es dann mehr als vier Jahre dauerte, bis ein Urteil erfolgt ist. Die KPÖ als eine der mittlerweile 68 Mitgliedsorganisationen des OÖ Netzwerkes gegen Rassismus und Rechtsextremismus hatte in den letzten Jahren immer wieder die Untätigkeit der Behörden bei der Erfüllung des antifaschistischen Verfassungsauftrages der 2. Republik kritisiert.

Der Fall „Objekt 21“ ist allerdings auch eine kräftige politische Ohrfeige für LH Josef Pühringer und seine seit Jahren betriebene Bagatellisierung von Rechtsextremismus und Neonazismus in Oberösterreich, die insbesondere auch im Agieren des mittlerweile aufgelösten Landessicherheitsrates deutlich wurde: „Es ist zu hoffen, dass das Welser Urteil Anlass nicht nur für weitere Ermittlungen im Umfeld von „Objekt 21“, sondern auch für eine engagiertere Vorgangsweise gegen alle rechtsextremen und neonazistischen Aktivitäten ist“, meint Furtlehner abschließend.



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