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Wahlrecht: Jede Stimme muss gleich viel wert sein

  • Montag, 12. August 2013 @ 10:50
News Als Zementierung der Ausgrenzung und Ungleichheit bezeichnet KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner das geltende Wahlrecht. Der Grundsatz, dass jede Stimme gleich viel wert sein muss, wird mit den aktuellen Wahlgesetzen für Nationalrat und Landtagen mit Füßen getreten. Derzeit erhalten nur Parteien eine Parlamentsvertretung, die entweder ein Grundmandat (ca. 26.000 Stimmen in einem der 39 Regionalwahlkreise) oder bundesweit mehr als vier Prozent der Stimmen erhalten.

Ohne diese Hürden wäre die Zusammensetzung des Nationalrates nach dem Ergebnis von 2008 (SPÖ 57, ÖVP 51, FPÖ 34, BZÖ 21, Grüne 20 Mandate) durch die Vertretung von fünf weiteren Parteien deutlich bunter gewesen (SPÖ 55, ÖVP 48, FPÖ 32, BZÖ 20, Grüne 19, LIF und FRITZ jeweils drei, KPÖ, RETTÖ und DC jeweils ein Mandat). Durch die Wahlrechtshürden gingen bereits 2008 über sechs Prozent der Stimmen faktisch verloren und machten die Mandate der Parlamentsparteien billiger. 2013 könnten es nach den aktuellen Umfragen sogar bis zu zehn Prozent sein.

Für weitgehend wirkungslos und nur als Mittel um unzufriedene Wähler_innen an die etablierten Parteien zu binden hält die KPÖ das System der Vorzugsstimmen. Solche Vorzugsstimmen sind nach der letzten Wahlrechtsreform nicht nur auf der Ebene der Regionalwahlkreise und Ländern, sondern auch auf Bundesebene möglich. Es ist eine Verhöhnung der Wähler_innen, wenn Kandidat_innen mit einem sicheren Listenplatz um Vorzugsstimmen werben. Außerdem begünstigt die damit verbundene Personalisierung Kandidat_innen, die über entsprechende finanzielle Mittel oder Sponsoren verfügen um einen aufwendigen Vorzugsstimmenwahlkampf zu betreiben.

Als eklatanten Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und gezielte Ausgrenzung kleiner bzw. neuer Parteien durch bürokratische Hürden bezeichnet Furtlehner auch die Regelung, dass für Parlamentsparteien die Unterschrift von drei Abgeordneten die Unterstützung von 2.600 Bürger_innen – die zudem beim Wohnsitzgemeindeamt vorstellig werden müssen – ersetzt. Die Notwendigkeit des persönlichen Erscheinens von Unterstützungswilligen beim Wohnsitzgemeindeamt oder Magistrat muss abgeschafft werden, fordert die KPÖ. Auch darf die für die Kandidatur bei einer Landtagswahl erforderliche Zahl von Unterstützungserklärungen nicht höher sein als jene für eine Nationalratswahl.

Weiters fordert die KPÖ ein Wahlrecht für alle die in Österreich leben, arbeiten sowie Steuern und Abgaben zahlen, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Die KPÖ tritt auch für ein bundesweit einheitliches Landtagswahlrecht mit einheitlichen Funktionsperioden, Wahlkreisen analog der Nationalratswahl und Aufhebung der Sperrklauseln und die Mandatsvergabe nach dem d´Hondtschen System, also nach einem strikten Verhältniswahlrecht ein, bei welchem jede Stimme gleich viel wert ist.


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