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Unsere Pensionen sind finanzierbar!

  • Donnerstag, 31. Januar 2013 @ 23:00
Sozial Positionspapier der KPÖ zur Pensionsfinanzierung

Seit Jahren wollen uns PolitikerInnen, Unternehmervertretungen, Medien und Experten unter Berufung auf gestiegene Lebenserwartung und geringere Geburtenraten einreden, dass die Pensionen nach dem jahrzehntelang bewährten Umlageverfahren nicht mehr finanzierbar seien. Daher müsste das Pensionsalter angehoben, die Pensionen gekürzt, der Staatszuschuss reduziert und vor allem aber privat vorgesorgt werden.

Der frühere deutsche CDU-Generalsekretär Heiner Geissler hat dies mit der Aussage „Die Diskussion über die Rente ist nichts anderes als der gigantische Versuch der Lebensversicherungen an das Geld der Leute heranzukommen“ auf den Punkt gebracht. Und sogar ÖVP-Pensionistenchef Andreas Khol bezeichnete diese Orientierung als „Raubtierkapitalismus der übelsten Sorte“.

Hinter der Propagierung verstärkter Eigenvorsorge und den Umstieg zur Finanzierung über den Kapitalmarkt steckt die Absicht, auch die Pensionsfinanzierung zu einem lukrativen Sektor für das Finanzkapital auf Kosten sozialer Ansprüche zu machen. Bei jährlich 32 Milliarden Euro Pensionsleistungen für 2,2 Millionen PensionsbezieherInnen handelt es sich schließlich um einen höchst lukrativen „Markt“, der für Profitinteressen genutzt werden soll.

Die Bilanz bisheriger Reformen

Bedeutete in den 1970er Jahren der Begriff „Reform“ noch Hoffnung und soziale Verbesserung, so ist Reform unter neoliberalen Bedingungen zur gefährlichen Drohung verkommen. Das trifft insbesondere in der Pensionsdebatte zu. Die „Pensionsreformen“ der verschiedenen Regierungen bedeuten seit den 1990er Jahren gravierende Einschnitte auf Kosten des Lebensstandards der jetzigen und künftigen PensionistInnen

Damit wird eine wachsende Altersarmut vorprogrammiert, wie sie in Deutschland als Ergebnis der als Riester-Rente staatlich geförderten Privatvorsorge bei gleichzeitigem Abbau der staatlichen Pension mit einer Rente von nur mehr 39 Prozent des Aktiveinkommens schon Realität ist. Davon betroffen sind mangels Versicherungszeiten und geringer Aktiveinkommen bedingt durch Teilzeitarbeit insbesondere Frauen.

Unter dem Titel „Harmonisierung der Pensionen“ versuchten die Regierungen früher und auch heute Verschlechterungen durchzudrücken. Aber hinter dieser Vereinheitlichung der unterschiedlichen Pensionsregelungen auf immer niedrigerem Niveau verbergen sich vor allem Verluste für ASVG-Versicherte.

Eine systematische Absenkung des Lebensstandards der PensionistInnen erfolgt durch die schon in den 1990er Jahren mit der Nettoanpassung eingeleitete Entwicklung der Pensionen. Wenn nämlich die Pensionsanpassung bestenfalls in Höhe des VPI erfolgt der deutlich unter dem Pensionistenindex liegt kann von einer Pensionserhöhung schon lange keine Rede mehr sein. Im Ergebnis liegen die Pensionsanpassungen weit hinter dem VPI. Laut Belastungspaket 2012 sind für 2013 und 2014 Abschlüsse unter der Inflationsrate vorgesehen.

Die größten Einschnitte brachte die schwarzblaue Pensionsreform von 2003: Ausweitung des Durchrechnungszeitraumes, Erhöhung der Abschläge bei früherem Pensionsantritt, ab 2005 Umstieg vom ASVG in das Allgemeine Pensionsgesetz (APG), Einführung eines Pensionskontos, Beschluss über die Angleichung des Frauenpensionsalters bis 2033, Orientierung auf das Drei-Säulen-Modell (Pension aus Versicherungsleistung mit staatlichen Zuschüssen, Betriebspension bzw. Abfertigung Neu, private Vorsorge), steuerliche Förderung der Privatvorsorge, Verteuerung des Nachkaufs von Studienzeiten.

Der massive Protest gegen diese Maßnahmen blieb jedoch auf halber Strecke stecken, nachdem der ÖGB mit seinem Pensionspapier 65-45-80 weitgehend die Regierungspläne akzeptierte. Sowohl die SPÖ als auch die Grünen haben die Verschlechterungen letztlich zur Kenntnis genommen.

Ungeachtet des von ihr initiierten und von 627.559 Menschen unterstützten Pensionsvolksbegehrens war die SPÖ nach ihrer Rückkehr in die Regierung ab 2006 nicht bereit Maßnahmen zur Rücknahme der „Pensionsreform“ von 2003 zu setzen. Im Gegenteil wurde diese Linie fortgesetzt, zuletzt durch die Ersetzung der Invaliditätspension durch eine vom AMS finanzierte Rehabilitation, mit welcher der Berufsschutz faktisch aufgehoben wird.

Nicht Demographie, sondern Produktivität ist entscheidend

Österreich ist gemessen an der Wirtschaftskraft das drittreichste Land der EU und eines der reichsten Länder. Es ist daher völlig unlogisch, wenn die Regierung behauptet, dass die Pensionen vor einigen Jahrzehnten bei einer wesentlich geringeren Wirtschaftsleistung finanzierbar waren, bei der heute viel höheren Produktivität angeblich nicht mehr.

Denn für die Pensionsfinanzierung sind nicht eine gestiegene Lebenserwartung oder eine rückläufige Geburtenrate verantwortlich, sondern die Produktivität. Eine hohe Beschäftigung und angemessene Einkommen vorausgesetzt sind die Pensionen auf der Basis des Umlageverfahrens auch in Zukunft finanzierbar. Dafür ist auch nicht allein das Verhältnis von aktiv Beschäftigten zu PensionsbezieherInnen sondern eine hohe Beschäftigung und damit der Summe aller Beiträge ausschlaggebend.

Was die Pensionsfinanzierung in Frage stellt sind wachsende Arbeitslosigkeit, immer mehr Teilzeit, zunehmende Prekarisierung und damit zwangsläufig verbundene sinkende Reallöhne. Denn damit wird die Beitragsgrundlage der Sozialversicherung ausgehöhlt und die Pensionsfinanzierung ausgedünnt. Um der enormen Rationalisierung Rechnung zu tragen ist allerdings eine Umstellung der Unternehmerbeiträge von der reinen Lohnsumme auf die gesamte Wertschöpfung (neben Lohn auch Zinsen, Mieten, Gewinn, Abschreibungen), also eine Wertschöpfungsabgabe, notwendig.

Kampf um soziale Errungenschaften

Pensionen sind kein Geschenk der Regierung und kein Almosen der Unternehmen, sondern von den Versicherten in der Zeit ihrer Berufstätigkeit erarbeitete Lohnbestandteile in Form von Beiträgen. Das gilt auch für die Lohnnebenkosten, die ein indirekter Lohnbestandteil sind und wichtige Sozialleistungen darstellen, worauf bei den laufend erhobenen Forderungen nach Senkung dieser Lohnnebenkosten hingewiesen werden muss.

Mit dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) von 1956, dessen Bestandteil die Pensionsversicherung ist, kam als Ergebnis jahrzehntelanger Kämpfe der ArbeiterInnenbewebung eine der größten Errungenschaften des Sozialstaates in Österreich zustande. Das ASVG wurde bis etwa 1985 ständig verbessert, mit Eingriffen unter dem Titel „Budgetsanierung“ begann eine Phase der Verschlechterung.

Der Sozialstaat beruht vor allem auf sozialen Rechten, auf Vertrauen, Solidarität und dem Generationenvertrag. Diese Werte wurden und werden erschüttert, die Versicherten immer mehr verunsichert, junge gegen alte Menschen ausgespielt und die neoliberale Entsolidarisierung forciert. Dass laut „Jugendmonitor“ nur mehr 14 Prozent der Jugendlichen glauben, dass das Pensionssystem langfristig gesichert sei, ist ein Ergebnis der unsozialen Regierungspolitik.

PensionsbezieherInnen sind keineswegs nur „Nehmer“ sondern auch „Geber“, nämlich durch Beiträge zur Krankenversicherung, teilweilse durch Pensionssicherungsbeiträge und durch Steuerleistungen in Form von Lohnsteuer, Mehrwertsteuer usw. Nicht zu vergessen dabei ist, dass laut Angaben der PVA die PensionistInnenhaushalte jährlich im Durchschnitt 258 Euro, in Summe 3,5 Mrd. Euro für den Lebensstandad von Kindern und Enkeln leisten.

Hinzuweisen ist auch auf den Zusammenhang zwischen den durchschnittlich um 24,3 Prozent (Stand 2009) niedrigeren Fraueneinkommen und der Pension. Ein ÖVP-Modell sieht die frühere Angleichung der Lebensarbeitszeit von Frauen an jene der Männer als 2033 nach dem Prinzip „Länger arbeiten ist mehr Geld“ vor. Dies ändert allerdings nichts an der enormen Einkommensschere zwischen Männern und Frauen.

Neoliberale Feindbilder

Eine besondere Zielscheibe der neoliberalen Offensive sind Invaliditätspensionen und Frühpensionierungen. Durchschnittliche I-Pensionen betragen nur rund tausend Euro, die BezieherInnen werden auf Grund krankmachender Arbeitsbedingungen zwar im Schnitt um neun Jahre früher pensioniert, haben aber auch eine um neun Jahre geringere Lebenserwartung. Somit kann eine I-Pension keineswegs besonders attraktiv sein.

Dass zwischen dem Ende der Erwerbsarbeit und dem Pensionsantritt im Schnitt 1,2 Jahre liegen zeigt auch, dass viele Menschen in die Pension gedrängt werden und vor Pensionsantritt eine Phase von Arbeitslosigkeit oder Krankheit überbrücken müssen. Statt ständig eine Hinaufsetzung des Pensionsalters zu fordern sollte daher alles dafür getan werden, die Arbeit so zu gestalten, dass Menschen gesund das normale Pensionsalter erreichen können.

Entgegen landläufigen Meinungen gibt es in Österreich keine Mindestpension. PensionsbezieherInnen haben dann Anspruch auf die 14mal jährlich gewährte Ausgleichszulage, wenn ihr monatliches Gesamteinkommen einen gesetzlich festgelegten Betrag – den sogenannten Richtsatz – nicht erreicht. Dieser beträgt 2013 837,63 Euro für Einzelpersonen und 1.255,93 Euro für Ehepaare. Das heißt, man bekommt nur den Differenzbetrag zwischen tatsächlicher Pension und dem genannten Richtsatz. Das betrifft derzeit rund 239.000 PensionsbezieherInnen. Das ist ein Ersatz für die frühere Sozialhilfe und jetzige jedoch nur 12mal gewährte Mindestsicherung, wobei jedoch Unterhaltsansprüche oder Ausgedinge abgezogen werden, auch wenn diese nur fiktiv sind.

Sowohl Ausgleichszulage als auch Mindestsicherung liegen unter der offiziellen Armutsgrenze die mit 60 Prozent des Medianeinkommens festgelegt wird (derzeit 1.031 Euro). Derzeit haben 1,2 Millionen Menschen eine Pension unter der Armutsgrenze. Wenn der vollständige Umstieg vom ASVG auf das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) erfolgt ist wird mit einem Anstieg der AusgleichszulagenbezieherInnen von derzeit zehn auf 35 bis 40 Prozent gerechnet.

Pensionen als Ursache wachsender Schulden?

Regierung und Experten verunsichern mit Horrorzahlen über die Pensionskosten und interpretieren diese als Ursache für den Anstieg der Schulden. Tatsächlich ist die Ursache wachsender Schulden neben der Bankenrettung mit Steuergeldern eine falsche Steuerpolitik durch systematische Entlastung von Kapital und Vermögen.

Fakt ist, dass sich die Pensionsausgaben zwischen 2001 und 2011 relativ konstant zwischen 1,93 und 2,54 Prozent des BIP bewegt haben. Bei den Prognosen für die Pensionszahlungen der nächsten Jahre wird zudem unterschlagen, dass zwar die Kosten für ASVG-Pensionen wachsen, hingegen jene für Beamtenpensionen stark zurückgehen, weil im öffentlichen Dienst immer mehr Bedienstete in das ASVG-System abgeschoben werden.

Ausgeblendet wird beim Wehklagen über die angebliche Unfinanzierbarkeit der Pensionen vor allem auch, dass der Bundesbeitrag zu den Pensionen höchst ungleich ist: Während für ASVG-Versicherte 16,4 Prozent geleistet werden, sind es für Gewerbetreibende 39,4 Prozent und für Bauern sogar 83,1 Prozent. Zusätzlich werden bei der Pensionsfinanzierung aus dem Budget neben den Beamtenpensionen auch die Dienstgeberbeiträge des Bundes eingerechnet.

Grundlagen einer sicheren Pensionsfinanzierung

Die Politik der Regierung läuft seit langem darauf hinaus, die Grundlage für langfristig gesicherte Pensionen, nämlich die Umlagenfinanzierung und den Generationenvertrag, zu zerstören. Damit soll die riskante Kapitalmarktfinanzierung ebenso verankert werden wie der systematische Rückzug des Staates aus seiner Mitverantwortung für die Pensionsfinanzierung, wie sie mit der Drittelfinanzierung (je ein Drittel Versicherte, Dienstgeber und Staat) im ASVG 1956 vereinbart wurde. Wobei das Drittel des Bundes als Ersatzleistung für nicht durch Beiträge gedeckte Pensionsleistungen für Karenz, Witwen, Waisen, Invalidität etc. gedacht war. Mittlerweile wurde diese Drittelfinanzierung in eine Ausfallshaftung umgewandelt was als Rückzug des Bundes aus der Pensionsfinanzierung zu werten ist.

Hauptgrund für die gestiegene Staatsverschuldung ist neben der Bankenrettung vor allem, dass die großen Kapitalgesellschaften und die BesitzerInnen von Millionen- und Milliardenvermögen immer weniger zu den Staatseinnahmen beitragen. Dies wurde von Finanzministern der SPÖ, FPÖ und ÖVP durch Abschaffung von Vermögens- und Erbschaftssteuer, Einrichtung steuerschonender Privatstiftungen, Senkung der Körperschaftssteuer und Einführung der Gruppenbesteuerung ermöglicht.

Private Vorsorge zerstört Sozialsystem

Die Praxis zeigt, dass die von Grasser zur Belebung der Wiener Börse eingeführte steuerlich begünstigte private Vorsorge vor allem Menschen mit hohen Einkommen nützt. Denn vorsorgen kann nur wer genug Geld dafür hat. Zu bedenken ist auch, dass bei privater Vorsorge der Dienstgeberbeitrag entfällt.

Die Regierung orientiert auf eine Pension als Grundsicherung und will darüber hinaus Eigenvorsorge erzwingen. Laut Wifo hat diese private Vorsorge einen Umfang von drei Milliarden Euro erreicht und wird zusätzlich mit 1,3 Mrd. Euro steuerlich gefördert, in Summe ist das die gleiche Summe die der Staat für ASVG-Pensionen zuschießt. Zu einem längerfristigen Problem wird die Flucht in Vorsorgewohnungen als Alterssicherung mit welchen eine Immobilienblase aufgebaut und die Mieten hochgetrieben werden.

Auf die Spitze treiben will die Strategie privater Vorsorge die „Expertengruppe“ Holzmann, Marin und Schuh, propagandistisch unterstützt vom sozialdemokratischen Industriellen Hannes Androsch. Sie wollen nach schwedischem Vorbild ein rein leistungsbezogenes Pensionskonto durchsetzen, von dem die Pension ausschließlich nach einbezahlten Beiträgen gewährt wird. In Schweden kann man zwar theoretisch mit 60 in Pension gehen, das faktische Pensionsalter liegt jedoch bei 70 Jahren und Ministerpräsident Reinfeldt will EU-weit sogar 72 Jahre durchsetzen, was mittlerweile durch ein Weißbuch der EU-Kommission sanktioniert wurde. Das Schuh-Konzept will das Umlagensystem schwächen und den Staat bei der Mitverantwortung für die Pensionsfinanzierung entlasten. Weil dieses Konzept eine Reduzierung durchschnittlicher Pensionen um 35 Prozent bedeutet hätte, musste bei dem ab 2014 geltenden Pensionskonto eine Deckelung eingezogen werden.

Die Bilanz der Pensionskassen und Pensionsfonds zeigt hinreichend, dass Vorsorgeprodukte immer riskant sind. Private Vorsorge ist von der Profitentwicklung abhängig und zerstört den Generationenvertrag. Denn Versicherte kommen bei der Vorsorge über Pensionsfonds in einen tiefen Zwiespalt. Zwangsläufig sind sie an einer möglichst hohen Rendite interessiert um ihre Pension zu sichern, das bedeutet aber gleichzeitig massiven Druck auf die Beschäftigten jener Unternehmen deren Aktien von den Fonds gehalten werden.

Damit wird einmal mehr die Entsolidarisierung als Kern neoliberaler Politik anschaulich bestätigt. Ganz davon abgesehen, dass sich die Pensionsfonds durch die Masse der von ihnen spekulativ veranlagten Gelder als Turbo für die Finanzkrise von 2008 erwiesen haben. Private Vorsorge ist daher als Instrument für eine nachhaltige und solidarische Pensionsfinanzierung ungeeignet.

Arbeitsmarkt entscheidend

Die wesentlichste Ursache der Problematik der Pensionsfinanzierung liegt am Arbeitsmarkt. Die Stagnation der Löhne findet Ausdruck in einer seit Ende der 1970er Jahre sinkenden Lohnquote infolge zu geringer Abschlüsse durch eine defensive, der Standortlogik des Kapitals untergeordneten Lohnpolitik des ÖGB. Das bedeutet eine Auszehrung der Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung.

Der Extraprofit als Ergebnis nicht abgegoltener Produktivität wurde nicht in die Unternehmen investiert, sondern am Kapitalmarkt verjuxt. Seit Ende der 1970er Jahre geht die Schere zwischen Produktivität und Reallohn weltweit immer weiter auseinander, die Löhne wurden also von der Produktivität abgehängt, was in weiterer Folge entsprechende Auswirkungen auf die Pensionen hat.

Entscheidende Maßstäbe für die nachhaltige Gestaltung der Pensionsfinanzierung sind daher eine offensive Beschäftigungspolitik, die Zurückdrängung der Prekarisierung, eine aktive Lohnpolitik die nicht nur die Inflation sondern auch einen möglichst hohen Anteil am Produktivitätszuwachs abdeckt, eine angemessene Besteuerung von Profiten und Millionenvermögen sowie eine Wertschöpfungsabgabe.

Wie ÖGB und AK in ihrem Positionspapier vom 20. Jänner 2012 zur Schuldenbremse feststellen, ist der Anstieg der Staatsschulden in Österreich und auch in der EU die direkte Folge der von Banken und Finanzmärkten ausgelösten Krise und nicht etwa auf eine unfinanzierbare Ausweitung des Sozialstaates oder der Verwaltung zurückzuführen. Mit ihrer Zustimmung zum Belastungspaket der Regierung (das durch Pensionsanpassungen unter der Inflationsrate, Umstieg von I-Pensionen auf Rehab etc. vor allem PensionistInnen trifft) und zum EU-Fiskalpakt haben die SpitzengewerkschafterInnen im Parlament allerdings diese Haltung konterkariert und die eigene Kritik unglaubwürdig gemacht.

300.000 Erwerbsarbeitslose, 300.000 prekär Beschäftigte und eine unterdurchschnittliche Frauenbeschäftigung bedeuten unterm Strich den Verlust von drei bis vier Milliarden Euro allein für die Pensionsversicherung. Eine gute Pension kann also weder durch Computersimulationen noch durch Versicherungsmathematik gesichert werden, sondern nur durch politische Entscheidungen, insbesondere in der Beschäftigungs- und Steuerpolitik.

Notwendige Maßnahmen

Zusammenfassend sind aus der Sicht der KPÖ daher für eine nachhaltige Pensionsfinanzierung folgende Maßnahmen notwendig:
- eine möglichst hohe Beschäftigung gefördert durch staatliche Impulse
- eine aktive Lohnpolitik mit Abgeltung von Inflation und Produktivitätswachstum zur Ausweitung der Beitragsgrundlage
- die Umstellung der Dienstgeberbeiträge von der reinen Lohnsumme auf die gesamte Wertschöpfung
- die Anhebung der Frauenbeschäftigung verbunden mit dem Ausbau der Kinderbetreuung
- eine anhaltende Zuwanderung verbunden mit wirksamen Maßnahmen zur Integration
- die Zurückdrängung der Prekarisierung verbunden mit einer allgemeinen Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnverlust
- die Einstellung steuerlicher Förderung privater Vorsorge und dafür Ausweitung der freiwilligen Höherversicherung im gesetzlichen System
- umfassende Investitionen in das Bildungssystem evt. auch mit der Ausweitung der Schulpflicht um ein Jahr
- Maßnahmen für gute Arbeit um die Beschäftigung älterer Menschen bis zum gesetzlichen Pensionsalter sicherzustellen
- Vereinheitlichung der Pensionssysteme
- jährliche Pensionsanpassung bis zur Höchstbemessungsgrundlage entsprechend dem PensionistInnenindex
- Einführung einer gesetzlichen Mindestpension für alle jene die auf Grund fehlender Versicherungszeiten oder geringer Aktiveinkommen eine Pension unter der Armutsgrenze erhalten
- Erhaltung und Weiterentwicklung des bewährten Umlagesystems als Solidarprinzip mit dem Generationenvertrag und der Drittelfinanzierung

KPÖ-Bundesausschuss 31.1.2013

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