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Geschäfte für Ziviltechnik-Büros auf Kosten der MieterInnen

  • Mittwoch, 21. November 2012 @ 15:02
News Als Auswuchs des Bürokratismus und Fleißaufgabe in punkto vorauseilendem EU-Gehorsam sieht die KPÖ die Verschärfung des seit 2009 geltenden Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAV-G). Der einzige Sinn der spezifisch österreichischen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (2010/31/EU) scheint zu sein, den ZiviltechnikerInnen satte Geschäfte zuschanzen, meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Weil offenbar die Bereitschaft der Haus- und Wohnungseigentümer zur Ausstellung teurer Energieausweise denkbar gering ist wird das Gesetz ab 1. Dezember 2012 verschärft und bei Verstoß gegen die Energieausweis-Vorlagepflicht oder die fehlende Angabe von Energiekennzahlen im Immobilieninserat mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 1.450 Euro gedroht.

Wie fragwürdig diese Regelung ist, wird dadurch deutlich, dass Aussteller des Energieausweises für allfällige Fehler bei der Erstellung des Ausweises nicht haftbar gemacht werden können. Auch ist zu hinterfragen, was Wohnungssuchende mit kryptischen Aussagen wie beispielsweise "HWB 22, fGEE 0,73" in Inseraten anfangen sollen.

Die 2003 in Kraft getretene EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet die 27 EU-Mitgliedsländer einen Energieausweis für jedes Gebäude in nationales Recht umzusetzen. Das österreichische verlangt für neu errichtete Gebäude ab 2008 und für bestehende Objekte ab 2009 einen solchen Energieausweis zu erstellen, der maximal zehn Jahre gültig ist. Während die EU-Richtlinie einen solchen Energieausweis nur für Neubauten ab einer Fläche von tausend Quadratmeter vorsieht, ist in Österreich jedes Einfamilienhaus und jede Mietwohnung betroffen.

So kritisierte der Haus- und Grundbesitzerbund die hohen Kosten für ein solches von ZiviltechnikerInnen zu erstellendes Gutachten von etwa ein Euro pro Quadratmeter. In Deutschland hingegen genügt ein „Energieausweis light“ der aus dem Energieverbrauch der letzten drei Jahre errechnet wird und ganze 30 Euro kostet.

Die Kosten für einen solchen Energieausweis sind ein weiterer Teuerungsschub für die Wohnkosten, da nach marktwirtschaftlicher Logik die HauseigentümerInnen diese Kosten auf die MieterInnen überwälzen werden. Die KPÖ hat daher dieses weltfremde Gesetz kritisiert und verlangt es zumindest im Sinne eines „Energieausweis light“ wie in Deutschland zu reformieren.

Furtlehner erinnert daran, dass die Regierung in der Causa Energieausweise einmal mehr einer bestimmten Lobby ein gutes Geschäft auf Kosten der MieterInnen zuschanzt. Ähnlich war dies bekanntlich mit der voreiligen Verordnung bis 30. Juni 2006 EU-konforme Hausbriefkästen als Liebesdienst für private Postdienste zu installieren der Fall. Diese Verordnung wurde im Mai 2006 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, geblieben ist davon nur eine völlig überflüssige Zusatzbelastung für zigtausende Haus- und WohnungseigentümerInnen und MieterInnen, denen die Kosten für die bereits installierten Hausbriefkästen aufgeladen wurden.


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