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Mieten von Inflation entkoppeln, Richtwerte nicht anheben

  • Donnerstag, 15. März 2012 @ 23:00
Wohnen Die Ausplünderung der Bevölkerung nimmt zusätzlichen zu den sogenannten „Sparpaketen“ weiter zu. Eine kleine Minderheit bereichert sich auf Kosten der großen Mehrheit und auch zum Schaden der Wirtschaft mit Unterstützung des Gesetzgebers auf unakzeptierbare Weise.

Die KPÖ hat immer wieder die Entkoppelung der Mieten von der Inflation gefordert, aber eine kleine Minderheit von Besitzenden findet offenbar beim Gesetzgeber mehr Gehör als die übergroße Mehrheit der Bevölkerung.

Daher protestieren wir gegen die jetzt per 1. April 2012 anstehende Erhöhung der Richtwertmieten um 5,18 Prozent und fordern, dass die Bindung der Mieten an den Index beendet wird. Damit könnte zumindest vorübergehend ein Mietzinsstopp bei den Richtwertmieten eingeführt werden. Diese Indexregelung bedeutet nämlich, dass eine kleine besitzende Minderheit ständig die volle Inflationsrate abgegolten bekommt, während dies bei Lohnabschlüssen und Pensionsanpassungen durchaus nicht immer der Fall ist.

Entsprechend dem Richtwertgesetz steigen die Richtwertmieten bei Neuvermietungen ab April, bei bestehenden Verträgen wirksam ab 1. Mai. Die VermieterInnen bzw. Hausverwaltungen müssen diese Indexerhöhung spätestens 14 Tage vor Wirksamwerden, also spätestens um den 15. April, schriftlich mit genauen Berechnungen bekanntgeben.

Das bedeutet für eine durchschnittliche Miete von 700 Euro eine Erhöhung um 35,70 Euro, wobei im Oktober 2011 bereits aufgrund der Erhöhung der Kategoriemieten um fünf Prozent auch die Verwaltungspauschale für alle Wohnungen, also auch der Richtwert-Wohnungen, von 3,08 auf 3,25 Euro pro qm angehoben wurde. Richtwertmieten sind für alle Mietverträge nach 1994 gültig, sofern es sich um keinen Neubau handelt, für diese gilt freier Mietzins, wenn Gebäude nach 1953 und Eigentumswohnungen nach 1945 errichtet wurden.

Nach dem bis 2008 geltenden Richtwertgesetz wurde immer die Inflationsrate vom Dezember für die Erhöhung der Richtwerte ab April des nachfolgenden Jahres herangezogen. Anlassbezogen wurde durch das Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (MILG) das Richtwertgesetz dahingehend geändert, dass für die Anpassung ab April 2008 der Jahresdurchschnitt der Inflation herangezogen wurde.

Durch eine ebenfalls anlassbezogene Änderung des Richtwertgesetzes wurde die Erhöhung für 2009 ausgesetzt und bestimmt, dass ab 2010 die Richtwerte nur jedes zweite Jahr angehoben werden dürfen. Diese nach wie vor gültige neue Regelung bedeutet allerdings, dass die Richtwertmieten ab April 2012 nun um mehr als fünf Prozent angehoben werden, was einen neuerlichen und zusätzlichen Belastungsschub vor allem für einkommensschwache Haushalte bedeutet und das Wohnen noch teurer macht.

KPÖ-Bundesausschuss 15.3.2012

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