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Vor allem eine Frage der Demokratie

  • Donnerstag, 13. Oktober 2011 @ 23:00
Linz KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn bei der Gemeinderatssitzung am 13.10.2011 zu den SWAP-Geschäften 4175 und 57196

Im vorliegenden Antrag wird in Punkt 1 bis 3 ein gangbarer Weg zur Überwindung der SWAP Krise aufgezeigt. Die Causa SWAP verdeutlicht jedenfalls wie stark der Einfluss der Banken auf die Politik und deren Abhängigkeit von der Finanzwelt mittlerweile geworden ist, wenn sich die Stadt Linz wehrt ist daher ein Teil des Widerstandes gegen diese Abhängigkeit und dafür das Primat der Politik wiederzuerringen.

Im Übrigen bin ich als Schlussfolgerung aus der Finanzkrise der Meinung, dass die Banken in gesellschaftliches Eigentum überführt werden müssen.

Die politische Verantwortung ist aus unserer Sicht klar. Auch wenn der Finanzreferent Mayr laut seinen Angaben nichts von den konkreten Abschlüssen gewusst hat, er hätte zumindest als Führungskraft wissen müssen, was der ihm unterstellte Apparat so treibt.

Für uns stellt sich das SWAP-Debakel vor allem als Frage der kommunalen Demokratie. Bekanntlich liegt ja das Urübel in der Selbstentmächtigung des Gemeinderats durch Kompetenzübertragung für das Debt-Management an die Finanzverwaltung im Jahre 2004. Dies erfolgte mit Zustimmung der SPÖ, der Grünen und der FPÖ.

Es ist bedauerlich, dass mein Antrag die Kompetenzen wieder dem Gemeinderat zurückzugeben in der Juli-Sitzung abgelehnt wurde, der nunmehr für solche Geschäfte zuständige Stadtsenat tagt bekanntlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Konsequenterweise kann ich daher den Punkt 4 des vorliegenden Antrages, der ja wiederum nur die im Stadtsenat vertretenen Parteien mit Informationen über den Fortgang der SWAP Geschichte informiert, nicht akzeptieren. In diesem Zusammenhang muss ich erstaunt feststellen, dass es offensichtlich den Grünen und der FPÖ, die sich gerne im Namen der kommunalen Demokratie positionieren, kein Problem ist antidemokratische Ausschlüssen mitzuverhandeln bzw. mitzubeschließen, wenn es dem eigenen Vorteil dienlich ist.

Ich stelle daher den Abänderungsantrag zu Punkt 4, der wie folgt lautet: Der Punkt 4 des Antrages wird wie folgt geändert: „Um die gemeinsame Vorgangsweise und die interne Transparenz sicher zu stellen, wird der Gemeinderat regelmäßig über den Fortgang der gerichtlichen Auseinandersetzung informiert. Dies umfasst sämtliche Schriftsätze, Beweisurkunden, Protokolle, Beschlüsse, Sachverständigengutachten sowie Urteile aus dem Gerichtsakt, vorausgesetzt, dass die Vertraulichkeit gewahrt wird.“


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