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Anklage gegen NVP mit zwei Jahren Verspätung

  • Donnerstag, 25. August 2011 @ 09:37
News Es ist bezeichnend für die Haltung der Justiz, dass erst zwei Jahre nach der Nichtzulassung der rechtsextremen Nationalen Volkspartei (NVP) zur Wahl von der Staatsanwaltschaft Linz Anklage gegen die NVP, konkret gegen deren Landeschef Robert Faller und Jugendleiter Stephan Ruprechtsberger, erhoben wird.

Die NVP war im August 2009 wegen Verdacht auf NS-Wiederbetätigung nicht zur Landtagswahl in Oberösterreich und zur Gemeinderatswahl in Enns zugelassen worden, ebenso wurde die mit der NVP verfilzten Kandidatur der Liste „Die Bunten“ des Rechtsextremisten Ludwig Reinthaler zur Gemeinderatswahl in Wels abgewiesen. Wahlanfechtungen waren vom Verfassungsgerichtshof abgewiesen worden.

Die Landeswahlbehörde hat zeitgleich mit der Nichtzulassung auch Anzeige wegen Verdacht auf Verstöße gegen das NS-Verbotsgesetz Anzeige erstattet. Eine solche Anzeige hatte die KPÖ bereits im März 2009 erstattet und im September die Wiederaufnahme verlangt. Die Staatsanwaltschaft Wien fand jedoch „keine Veranlassung, aufgrund des nunmehrigen Vorbringend die Fortführung des Verfahrens anzuordnen“, so eine Mitteilung vom 26. Jänner 2010.

„Obwohl alle wesentlichen Fakten schon 2009 bekannt waren stellte die Justiz durch ihre Säumigkeit NVP und Bunten faktisch einen Persilschein zur Fortsetzung ihrer einschlägigen Aktivitäten aus, was eine Ermunterung für rechtsextreme und neonazistische Betätigung bedeutet hat“, kritisiert KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner. Ohne den ständigen Druck der antifaschistischen Bewegung wäre wohl überhaupt keine Anklage erfolgt.

Laut Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) ist die NVP eine „offen rechtsextreme Partei mit zahlreichen Berührungspunkten zum Neonazismus“. Darauf bezugnehmend wurden auch Aufmärsche der NVP am 18. April in Braunau und am 1. Mai 2009 in Linz behördlich untersagt. Teile des NVP-Parteiprogramms sind wörtlich aus einem Leitfaden der Nazi-SS abgeschrieben, das Parteilogo jenem der Deutschen Arbeitsfront der NSDAP entlehnt. Die Programmatik erinnert vielfach an jene der NSDAP, die handelnden Personen sind einschlägig politisch aufgefallen.

Die KPÖ fordert wie auch das OÖ Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus und andere Gruppierungen seit längerem ein Verbot dieser rechtsextremen Partei: „Die Behörden müssen den antifaschistischen Verfassungsauftrag der 2. Republik – festgeschrieben im NS-Verbotsgesetz und im Staatsvertrag – ernst nehmen“, so Furtlehner.

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