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Rechtsextreme erfinden Straftaten zur Kriminalisierung von Antifaschisten

  • Mittwoch, 22. Juni 2011 @ 09:48
Antifa Mit bedingten (nicht rechtskräftigen) Haftstrafen für Stefan M. und Günther A. endete ein Gerichtsverfahren wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage am 21. Juni 2011 beim Landesgericht Steyr.

Am 16. Oktober 2010 fand im Gasthof Lauber in Offenhausen ein Treffen der neonazistischen Partei „Arbeitsgemeinschaft für demokratische Politik“ statt. Auch der Welser Antifaschist Markus Rachbauer fand sich an diesem Tag vor Ort ein, um das braune Treiben fotografisch zu dokumentieren. Nachdem sich vor Ort keinerlei Polizeibeamte befanden und Offenhausen zu einer Art „nationalbefreiten Zone“ mutiert war, fühlten sich die Teilnehmer der Veranstaltung offenbar besonders sicher und traten auch gegenüber Rachbauer äußerst aggressiv auf.

So wurde mehrmals versucht, ihn an der Weiterfahrt mit seinem Auto zu hindern. Diese Versuche gipfelten darin, dass sich ein 16jähriger Teilnehmer (Stefan M.) der Veranstaltung auf die Motorhaube von Rachbauers Fahrzeugs, dessen Motor zu diesem Zeitpunkt abgestellt war, fallen ließ, um so einen Verkehrsunfall zu simulieren und Rachbauer kriminalisieren zu können.

Zwei umstehende „Kameraden“ (einer davon Günther A.) und eine „Kameradin“ traten als „ZeugInnen“ des „Unfalls“ auf. Der 16jährige behauptete, Rachbauer habe ihm eine Verletzung im Genitalbereich zugefügt und zeigte ihn wegen Körperverletzung und Imstichlassen eines Verletzten bei der Polizei in Gunskirchen an.

Drei Tage nach dem Vorfall tischte auch die bekannte Neonazi-Homepage „Alpen-Donau.info“ unter dem Titel „Markus Rachbauer gibt Gas“ die Lügengeschichte auf und nannte dessen vermeintliche Wohnadresse, die aber „nur für Post vom Anwalt“ verwendet werden solle.

Als Reaktion auf das gegen ihn eingeleitete Strafverfahren beantragte Rachbauer die Einsetzung eines Unfallsachverständigen. Dieser hegt in seinem Gutachten Zweifel an der Darstellung des vermeintlichen „Unfallopfers“, da etwa die angeblichen Verletzungen nicht mit dessen Schilderung des Unfallhergangs zusammen passten. Die Staatsanwaltschaft Wels stellte daraufhin das Strafverfahren gegen Rachbauer am 4. April 2011 ein.
Diese Geschichte zeigt auf, dass Rechtsextreme mittlerweile nicht einmal mehr davor zurückschrecken, Straftaten zu inszenieren, um unliebsame KritikerInnen zu verleumden und zu kriminalisieren.

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