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Resolutionen des 35. Parteitages der KPÖ

  • Sonntag, 27. Februar 2011 @ 16:00
Partei Resolution Nr. 1
Antragsteller: Ursula Lang und Stefan Krenn
Thema: Freilassung der Miami Five
Abstimmung: einstimmig pro

Seit mehr als zwölf Jahren sitzen die fünf kubanischen Staatsbürger Gerardo Hernández Nordelo, Ramón Labanino Salazar, René Gonzáles Sehwerert, Fernando Gonzáles Llort und Antonio Guerrero Rodriguez in US-Hochsicherheitsgefängnissen in Einzelhaft. Die Frauen von René und Gerardo erhalten wegen angeblicher Spionagetätigkeit weder Visa noch Besuchserlaubnis.

Ihre „Straftaten“ bestanden darin, dass sie gegen Kuba gerichtete Attentatspläne von terroristischen exilkubanischen Gruppen in Miami aufdeckten. Sie wurden von einem antikubanisch beeinflussten Gericht der USA wegen angeblicher Spionagetätigkeit zu lebenslänglichen bzw. langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Trotz Kritik von Menschenrechtsorganisation, darunter auch von Amnesty International, an dem unfair geführten Prozess und den daraus resultierenden Urteilen ist die US Behörde nicht bereit die fünf freizulassen.

Der 35. Parteitag der KPÖ fordert die österreichische Bundesregierung, insbesondere den Außenminister, auf
- die österreichische Öffentlichkeit über den Fall der fünf zu informieren
- von US-Präsident Obama die sofortige Enthaftung der fünf zu fordern
- sich dafür einzusetzen, dass bis zu der Freilassung der fünf alle Angehörigen Visa erhalten, damit sie von ihren Ehefrauen , Kindern oder Eltern besucht werden können


Resolution Nr. 2
Antragsteller: Bezirksorganisation Wien-Leopoldstadt
Thema: Förderung RFJ
Abstimmung: Mehrheit pro, 13 gegen, 11 Enthaltungen

Mit Bestürzung mussten wir erfahren, dass die Landtagsfraktion der KPÖ Steiermark einer Wiederauszahlung der Jugendförderung an den steirischen „Ring Freiheitlicher Jugend” zugestimmt hat. Für uns ist dies nicht nachvollziehbar.

Der RFJ und seine Mitglieder stehen für das absolute Gegenteil dessen, wofür wir als KommunistInnen kämpfen. Jegliche Zustimmung zu finanziellen Förderungen für diese Organisation, aus deren Reihen unbestritten Querverbindungen zum Netzwerk aktiver Neonazis und zu den rechtsextremen und deutschnationalen Burschenschaften bestehen, ist für uns unvorstellbar.

Der RFJ mit seinen personellen wie ideologischen Verstrickungen muss auf allen Ebenen bekämpft werden. Es ist daher von den Mitgliedern der Bezirksorganisation Leopoldstadt folgender Antrag an den Parteitag beschlossen worden:

Der 35. Parteitag hält fest, dass die finanzielle Unterstützung des RFJ/RFS/Jungvolk und anderer rechter Organisationen mit kommunistischen Grundsätzen unvereinbar ist und wir auf allen Ebenen und mit allen politischen Mitteln gegen die Ausschüttung öffentlicher Gelder an solche Organisationen auftreten sowie die politische Anerkennung solcher Organisationen ausnahmslos bekämpfen. Unser Antifaschismus ist nicht verhandelbar!

Resolution Nr. 3
Antragsteller: Bezirksmitgliederversammlung Linz und Mühlviertel am 21.1.2011
Thema: Gegen Repression und Überwachung
Abstimmung: einstimmig pro

Die soziale Realität in den Städten hat sich seit den achtziger Jahren grundlegend geändert. Der Durchbruch des Neoliberalismus und die Unterminierung des sozialstaatlichen Klassenkompromisses führen zu einer Neukonstitution gesellschaftlicher Territorialverhältnisse.

Während das Projekt des Fordismus eine Homogenisierung des Raums anstrebte, lässt sich der Postfordismus als ein ‚Regime der Differenz‘ auffassen, bei dem die Unterschiedlichkeit von Territorien und die Einzigartigkeit von Orten betont werden. Mit der verstärkten Ausrichtung der Städte zu Konsumtionslandschaften intensiviert sich auch die ordnungspolitische Administration zentraler Orte und Plätze, die sich vor allem gegen die Anwesenheit marginaler Gruppen richtet.

Die Debatten um Sicherheit und Kriminalität sind just zu einem Zeitpunkt in Gang gekommen, in dem die Dogmen des Neoliberalismus sich vollends durchgesetzt haben, der Staat seine Handlungsfähigkeit im Sozialen selbst über Bord geworfen hat. Die SP-Sparpakete der neunziger Jahre, der soziale Kahlschlag von Schwarzblau, die Privatisierung und Individualisierung sämtlicher Lebensrisiken, Deregulierung der Wirtschaft und der sozialen Sicherungssysteme aber auch Flexibilisierung und Prekarität in allen Feldern der Arbeits- und Lebenswelten sind der Boden auf dem der Sicherheitsdiskurs gedeiht.

„Das Recht auf Sicherheit“, das allerorts proklamiert wird, hat nichts mit sozialer Sicherheit zu tun, vielmehr mit der Disziplinierung und Unterwerfung jener, die unter den Zumutungen, welche die Politik und die Wirtschaft bereithält, am meisten zu leiden haben. Hier wird deutlich, dass der allgemeine Sicherheitsdiskurs nichts anderes ist, als eine Kriminalisierung der sozialen Unsicherheit.

Das politische Paradigma der Herrschenden lautet daher: Der „Sicherheit“ müsse im öffentlichen Handeln oberste Priorität eingeräumt werden. Aufrüstung des Polizeiapparats, Beschleunigung der Gerichtsverfahren, härtere Strafen, Ausweitung der Inhaftierungen Überwachung von öffentlichen Orten, Erfassung von biometrischen Daten, dauernde Inhaftierung von Wiederholungstätern. Hinzu kommt, dass in zahlreichen österreichischen Städten Stadtwachen oder ähnliche Ordnungsapparate installiert wurden oder installiert werden sollen.

Diese Apparate bedeuten nicht nur eine Militarisierung des öffentlichen Raums, sie verschlingen auch Mittel, die im Sozialen so dringend benötigt würden. Begleitet werden diese neuen Repressionsapparate durch legistische Maßnahmen wie Bettelverbote und verschärften Polizeistrafgesetzen, die wiederum darauf abzielen, jene aus dem öffentlichen Raum zu vertreiben, die diesen zum nackten Überleben benötigen. An die Stelle der Bekämpfung von Armut wird auf die Bekämpfung und die Vertreibung der Armen gesetzt.

Die KPÖ spricht sich daher gegen jegliche Repressionsapparate wie Stadtwachen und ähnlichem, wie immer sie auch heißen, aus. Dort wo diese bereits installiert worden sind, sollen diese Einheiten aufgelöst werden. Weiters spricht sich die KPÖ gegen die Verschärfung der Polizeistrafgesetze und gegen Bettelverbote aus.

Resolution Nr. 4
Antragsteller: Bezirksmitgliederversammlung Linz und Mühlviertel am 21.1.2011
Thema: Für einen aktiven Antifaschismus
Abstimmung: einstimmig pro

Seit der Abspaltung des BZÖ übernahmen wieder verstärkt Burschenschafter die Schlüsselstellungen in der FPÖ. Unter der Führung von Strache profiliert sich diese Partei mit einem Mix aus Österreich-Patriotismus („Österreich zuerst“) und extremer Fremdenfeindlichkeit und Populismus als rechtslastige „soziale Heimatpartei“. Auf EU-Ebene betreibt die FPÖ die Sammlung der Rechtsaußen-Parteien (Front National, Lega Nord, Vlaams Blok, Jobbik, NPD usw.).

Gleichzeitig werden DemokratInnen, die den antifaschistischen Grundauftrag der 2. Republik ernst nehmen, von den Rechtsextremen in- und außerhalb der FPÖ attackiert. Dabei zeigt sich eine heillose politische und personelle Verfilzung der FPÖ mit dem offenen Rechtsextremismus und Neofaschismus, etwa zwischen dem Ring Freiheitlicher Jugend und dem neonazistischen Bund Freier Jugend oder über die Internetplattform Alpen-Donau-Info.

Den Nährboden für die populistische Demagogie der Rechtsextremen schafft das Versagen der Regierungsparteien bei der Lösung der zunehmenden sozialen Probleme, ebenso dass sich SPÖ wie ÖVP seit gut zwei Jahrzehnten bei der ständigen Verschärfung der Asyl- und Migrationspolitik und einem reaktionärem Sicherheitsdiskurs von der FPÖ vor sich hertreiben lassen und gleichzeitig rechtsextreme Exponenten wie Graf zum 3. Parlamentspräsidenten wählen. Massive soziale Verunsicherung durch Sozialabbau, Arbeitslosigkeit, Bildungsmisere und der vorhandene Alltagsrassismus tun das ihre dazu.

Aus der Sicht aller AntifaschistInnen ist angesichts dieser Entwicklung die Wahrnehmung des 1945 von den drei Gründerparteien ÖVP, SPÖ und KPÖ deklarierten antifaschistischen Grundauftrages der 2. Republik besonders wichtig. Die KPÖ kann auf einen großen Anteil am antifaschistischen Widerstandskampf in den Jahren 1934 bis 1945 verweisen und sich daher mit Fug und Recht als ein Gewissen des Antifaschismus betrachten.

Die Verbrechen des Faschismus, von der flächendeckenden Errichtung von Konzentrationslagern, dem 2. Weltkrieg mit 50 Millionen Toten, der Vernichtung von sechs Millionen Jüdinnen und Juden sowie Roma und Sinti bis zur Versklavung von Millionen ZwangsarbeiterInnen dürfen nicht in Vergessenheit geraten und erst recht nicht verleugnet oder verharmlost werden. Die Erinnerung an die Verbrechen des Faschismus ist Mahnung und Auftrag, uns den aktuellen faschistischen Tendenzen wie auch jeglicher Kriegsgefahr und Alltagsrassismus entgegen zu stellen.

Ein Grundproblem der österreichischen Geschichte liegt darin, dass sich nach 1945 viel zu lange die Täter als Opfer darstellen und ihre Mitverantwortung an den Verbrechen des Faschismus leugnen konnten, während die wirklichen Opfer und WiderstandskämpferInnen diskriminiert wurden.

Bei Anerkennung der bisher stattgefundenen Würdigung der Opfer des Faschismus und des Widerstandskampfes gilt es weiterhin dies fortzusetzen und gleichzeitig allen Tendenzen zur Bagatellisierung des alten und neuen Faschismus, Rechtsextremismus und Rassismus entschlossen und geschlossen entgegenzutreten. Die politischen Verantwortlichen werden nur insofern handeln, als sie durch den auf sie ausgeübten Druck dazu gezwungen werden.

Mit dem NS-Verbotsgesetz verfügt Österreich über ein wirksames Instrument um aufkeimenden Neofaschismus zu bekämpfen. Wie im Falle der Burger-Partei NDP und des Vereins Dichterstein Offenhausen muss daher auch solchen rechtsextremen Gruppen wie Bund Freier Jugend (BFJ), Aktionsgemeinschaft für Demokratische Politik (AFP) oder Nationale Volkspartei (NVP) wegen Verstoß gegen das Verbotsgesetz die Basis für ein legales Agieren entzogen werden.

Den rechtsextremen Umtrieben halten wir entgegen: Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen! Den Rechtsextremen muss entschieden entgegengetreten werden, im öffentlichen Raum ebenso wie in den Medien und in parlamentarischen Gremien.

Daher fordert der 35. Parteitag der KPÖ:
- Strikte Einhaltung und Anwendung des Verbotsgesetzes gegen rechtsextreme Gruppierungen (NVP…), wobei eine konsequente Haltung von Exekutive und Justiz wichtig ist
- Keine Koalitionen oder Kooperationen mit der FPÖ, dazu auch Abschaffung des Proporzsystems in Landesregierungen und Gemeindevorständen
- Ausforschung der Betreiber neonazistischer Websites (Donau-Alpen-Info…), wenn nicht anders möglich Sperren solcher Domains durch die Provider
- Beseitigung „brauner Flecken“ (nach Vor- und Mitläufern des NS-Faschismus wie Jahn, Kernstock usw. benannte Straßen, Denkmäler, öffentliche Gebäude, Ehrenbürgerschaften…) in den Gemeinden
- Keine Subventionen für mit dem Rechtsextremismus verfilzte Organisationen (Turnerbund, RFJ, Burschenschaften…)
- Ausschließung von Beschickern von Flohmärkten, die NS-Relikte anbieten
- Würdigung des antifaschistischen Widerstandes und der Opfer des NS-Regimes

Resolution Nr. 5
Antragsteller: Grundorganisationen Wien 6/7/8/9 und GO GenossInnen
Thema: Ja zur Gießkanne, Nein zu Bedarfsprüfungen, Regress und anderen asozialen Maßnahmen
Abstimmung: Mehrheit pro, 5 Enthaltungen

Österreich ist das viertreichste Land in der EU. Doch unter dem Vorwand eines angeblich untragbaren Budgetdefizits und unter Verweis auf den Standortwettbewerb werden immer wieder aufs neue soziale Errungenschaften in Frage gestellt. Nicht selten sprechen Wirtschaftsforscher, Journalisten und die etablierte Politik von notwendiger Effizienzsteigerung und von der Treffsicherheit, die zu gewährleisten sei - doch tatsächlich geht es zumeist um den Abbau sozialer Rechte.

Wir Kommunisten und Kommunistinnen sagen „Es ist genug für alle da“. In diesem Sinne entwickeln wir Ideen und Forderungen für den Umbau des Sozial- und Steuersystems.

Wir KommunistInnen sagen, Wohnen, Gesundheit, Bildung, Kultur, Kommunikation und Mobilität sind Grundvoraussetzungen für ein Leben in Würde, welches angesichts der Prekarisierung der Gesellschaft für hunderttausende Menschen auch in Österreich immer schwieriger wird.

Es braucht, so unsere Überzeugung, den Ausbau sozialer Leistungen und Grundrechte, die unabhängig davon ob der/die Betroffene selbst, dessen Vater, Mutter, Großvater, Ehemann, die Ehefrau, der Sohn oder die Tochter „Millionär“ ist oder nicht in Anspruch genommen werden können. Wir sagen „Ja zur Gießkanne“. Soziale Leistungen für alle Menschen - unabhängig vom Einkommen und Vermögen - bringen enorme Einsparungen im Verwaltungsapparat von Kommunen, Ländern und Bund, da unnötige und aufwendige bürokratische Überprüfungsformalitäten entfallen. Zudem entfällt die Stigmatisierung, bei welcher Anspruchsberechtigte sehr oft zu Bittstellern um ein Almosen degradiert werden.

Wir sagen: Weg mit den Selbstbehalten im Gesundheitssystem! Leistungen wie kostenlose öffentliche Verkehrsmittel, kostenloser Zugang zu Kultureinrichtungen, kostenlose Kinderkrippen und Kindergärten, kostenlose Bildungs- und Weiterbildungsangebote für alle Menschen sind die Zukunft. Vieles existiert ja zudem schon in Ansätzen - seien es verbilligte Seniorentarife im Bereich der Mobilität oder der verbilligte Zugang zur Kultur für Kinder, Jugendliche & SeniorInnen, seien es staatlich oder gewerkschaftlich geförderte Weiterbildungsangebote oder das kostenlose letzte Kindergartenjahr. Der Ausbau kostenloser Kommunikationsmöglichkeiten (z.B. freies WLAN in Städten, ein Minimum an kostenlosen Zeitungs- und Zeitschriftenabos, öffentliche Orte ohne Konsumtionszwang, ...) gehört ebenso auf die Agenda gesetzt wie die Realisierung einer kostenlosen Energiegrundsicherung, mit welcher Wohnen leistbarer wird.

Dieser Umbau und Ausbau sozialstaatlicher Leistungen ist natürlich nur durch eine neue Steuerpolitik finanzierbar. Eckpfeiler einer solchen neuen Steuerpolitik müssen die höhere Besteuerung von Vermögen und Einkommen sein, womit zugleich ein Beitrag zur Verkleinerung der Einkommens-und Vermögensschere geleistet werden könnte.

Konkret umsetzbar ist z.B. sehr rasch die Absenkung der Mehrwertsteuer, die vor allem Niedrig-Einkommen überproportional belastet. Die Mehrwertsteuer auf Mieten, Betriebskosten, Energie und Medikamente könnte ebenfalls sofort ersatzlos abgeschafft werden. Auch davon würden insbesondere Menschen mit geringem Einkommen, die einen überdurchschnittlichen Anteil für diese Bereiche aufwenden müssen, profitieren.

Zugleich fordern wir die deutliche Anhebung der Körperschafts- und der Vermögenssteuern, denn Österreich ist ein Steuerparadies für Reiche und Superreiche. Die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe, die Aufhebung der Privilegien von Privatstiftungen und (im Notfall nationale) Maßnahmen gegen Finanz- und Devisenspekulation komplettieren unsere Finanzierungsvorschläge für die Realisierung jener Grundrechte, die laut allgemeiner Erklärung der Menschenrechte der UNO jedem Individuum unveräußerlich zustehen.

Begründung: Tatsache ist, dass es in Österreich Sozialleistungen gibt, die unabhängig vom Erwerbsstatus und der Einkommenshöhe gewährt werden. Hierzu zählen die Kinderbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld, das Gratiskindergartenjahr, der kostenlose Pflichtschulbesuch oder auch das Pflegegeld.

Zugleich gibt es Sozialleistungen mit Bedarfsprüfung, wie z.B. die bedarfsorientierte Mindestsicherung.

Und zugleich gibt es Sozialversicherungsleistungen, deren Höhe maßgeblich von der Höhe des Beitrags, der eingezahlt wurde, bestimmt wird - z.B. Arbeitslosengeld oder Pension.

Wer sich für die „Treffsicherheit von Sozialleistungen“ stark macht, weil finanziell abgesicherte Personen diese oder jene Unterstützung nicht brauchen, muss auch erklären, warum gerade die Kinderbeihilfe unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt wird. Detto müssten SPÖ und Grüne - gemäß dem Credo der angeblich notwendigen Treffsicherheit - eigentlich gegen den Gratiskindergarten auftreten. Und wer sich gegen die „Gießkannen-Politik“ ausspricht, der muss natürlich auch gegen den kostenlosen Pflichtschulbesuch auftreten.

Resolution Nr. 7
Antragsteller: Bundesvorstand
Thema: Banken und Versicherungen in öffentliche Hand
Abstimmung: Mehrheit pro, 3 Enthaltungen

Noch ist die schwere Finanz- und Wirtschaftskrise der letzten Jahre nicht überwunden aber schon melden die großen Konzerne, Banken und Versicherungen bereits wieder Rekordprofite. Diese sind nicht zuletzt auch Ergebnis neuerlicher groß angelegter Spekulation nicht nur in riskanten Wertpapieren aller Art sondern auch in Rohstoffen und Nahrungsmittel.

Nach wie vor werden große Teile der Profite nicht in die Produktion von Gütern und Leistungen zur Befriedigung der Bedürfnisse der Menschen, sondern in die Finanzmärkte gelenkt, wo sie höheren Profit versprechen. Damit ist der Kreislauf Profite-Spekulation-Krise wieder in Gang gesetzt.

Die am Höhepunkt der Krise 2008 von den Regierungen versprochenen Reformen: Verstärkte Kontrolle der Banken und Versicherungen, Eingrenzung der Spekulation, Finanztransaktionssteuer, Verbot der Millionen-Boni der Bankmanager sind weder auf nationaler, noch auf EU-Ebene oder international umgesetzt worden.

Der neoliberale Kapitalismus verträgt sich nicht mit gesellschaftlicher Kontrolle des gesellschaftlichen Reichtums, der sich in den großen Finanzzentren konzentriert. Das Profitwachstum im Finanzsektor entwickelt sich vor dem Hintergrund von Milliarden-schweren Bankenrettungspaketen, die zum Teil in direkten Subventionen, zum Teil in außerordentlich umfangreichen Haftungspaketen bestehen, für die die Steuerzahler direkt und die große Mehrheit der Menschen indirekt durch die Sparpakete in ganz Europa haften und zahlen.

Neben dem österreichischen Bankenrettungspaket des Jahres 2008, dem alle Parlamentsparteien bedingungslos zugestimmt haben, haftet die Republik inzwischen auch mit weiteren dutzenden Milliarden für europäische Großbanken unter dem Titel „Rettung des Euro”.

All das bestätigt die Notwendigkeit der Forderung der KPÖ nach Überführung des gesamten Finanzsektors, also Banken und Versicherungen, Pensionsfonds und andere Kapitalsammelstellen in öffentliche Hand und deren Unterstellung unter demokratischer Kontrolle der Öffentlichkeit, der Beschäftigten und der KonsumentInnen.

Das Finanzwesen muss entgegen der Logik des finanzmarktgetriebenen, neoliberalen Kapitalismus der Finanzierung notwendiger und sinnvoller Investitionen in Produktion, Dienstleistungen, Infrastruktur, Bildung und Gesundheit dienen.

Resolution Nr. 8
Antragsteller: KPÖ-Bundesvorstand
Thema: Bildungsreform braucht Finanzierung durch Umverteilung
Abstimmung: Mehrheit pro, 1 Enthaltung

Der Großindustrielle Hannes Androsch und einige seiner Freunde haben es sich in den Kopf gesetzt, Bewegung in die festgefahrene Bildungsdebatte zu bringen. Mit dem Instrument eines Volksbegehrens soll dies gelingen.

Der vorliegende Text von „Österreich darf nicht sitzen bleiben“ beinhaltet viele unterstützenswerte Absichtserklärungen, bloß, es fehlen genauere Angaben, wie all dies in Zeiten von Krisen und Sparpaketen finanziert werden soll. Das muss ein Volksbegehren aber auch nicht tun und kann sich daher auch ruhig wie ein Wunschzettel an den Weihnachtsmann / die Weihnachtsfrau lesen.

Positive Aspekte des Volksbegehrens sind, dass die Zersplitterung der bildungspolitischen Kompetenzen in Bund und Länder aufgehoben werden soll; dass die Arbeit von KindergartenpädagogInnen und jene von LehrerInnen gleichgestellt werden sollen; dass es sowohl im vorschulischen wie im schulischen Bereich flächendeckende Ganztagesangebote geben soll; dass der Unterricht vielfältigste Formen annehmen kann und soll; dass die schularchitektonischen Gegebenheiten hierfür zu schaffen wären; dass Sitzenbleiben und Nachhilfe abgeschafft werden sollen; dass es die Gesamtschule bis zum Ende des schulpflichtigen Alters geben soll (obwohl dieses Wort nicht in den Mund genommen wird); dass Frauen in naturwissenschaftlichen und technischen Fächern gefördert werden sollen; dass es muttersprachige LehrerInnen für Kinder mit Migrationshintergrund geben soll; dass das österreichische Bildungssystem weltoffen und eines sein soll, das Internationalität und kulturelle Vielfalt als Bereicherung ansieht.

Vielleicht sind einige der hier genannten Punkte für österreichische Verhältnisse beinahe revolutionär oder klingen zumindest so: siehe die Ganztagsschule, siehe die Kompetenzvereinheitlichung, siehe das Bekenntnis zu einer Schule, die kulturelle Vielfalt wertzuschätzen weiß usw.

Nur: um all das zu finanzieren, bedarf es einer Vervielfachung des Bildungsbudgets und wie diese zustande kommen soll, darüber schweigt sich das Volksbegehren konsequent aus.

Kritikpunkte: Bildung ist mehr, als Menschen für die bestehende Gesellschaft und die Wirtschaft „fit“ zu machen – dies ist aber der Haupttenor dazu, warum es einer Bildungsreform überhaupt bedarf.

Bildung soll Menschen dazu befähigen, sich selbst und ihr in gesellschaftliche Rahmenbedingungen eingebettetes Leben zu verstehen und sie befähigen, sich kritische Urteile zu bilden und in gesellschaftliche Entwicklungen einzugreifen.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Forderung nach der Autonomie des Schulsystems. Die Erfahrungen mit der Universitätsautonomie – die nicht zuletzt auch beinhaltet, dass sich Universitäten ihre Ressourcen selbst organisieren müssen und dass Vertreter von Wirtschaft und Politik in den Beiräten sitzen – lassen nichts Gutes erwarten. Das Szenario auf die Schulen umgelegt könnte bspw. bedeuten, dass jene, die besonders gut im Sinne der Wirtschaft arbeiten, es leichter haben werden, Gelder aufzustellen als andere.

Dem Staat – der Öffentlichkeit – kommt bloß die Finanzierung der Rahmenbedingungen zu, ansonsten sind keine weiteren Mitsprachrechte vorgesehen, abgesehen von der Formulierung von Bildungszielen und der Qualitätssicherung. Das heißt, dass Schule „entpolitisiert“, aus einem Diskurs entlassen wird, der mehr im Auge hat als Qualifikationen und Fertigkeiten.

Bedenklich auch die Idee, dass Schulleitungen als PersonalmanagerInnen gesehen werden und den LehrerInnen gegenüber quasi autokratische Rechte zugestanden bekommen sollen.

Bezeichnenderweise ist in keiner Passage des Volksbegehrens von gewerkschaftlichen Rechten die Rede, sehr wohl aber von einer Art Belohnungs- und Anreizsystem, das einem privatwirtschaftlichen Denken entspringt. Schulen sind aber keine Unternehmen und sollen es auch nicht werden.

Dieser Eindruck erhärtet sich dadurch, dass soziales Lernen mit keinem Wort Erwähnung findet. Stattdessen gibt es die Forderung der Begabten und Talentierten und die Förderung für die Lernschwachen. Es soll eine „leistungs- und berufsorientierte Differenzierung“ geben, heißt es im Text des Volksbegehrens. Nicht nur InsiderInnen wissen, dass dies – meint man/frau es damit Ernst – sehr viel Geld kostet. Und dass das natürlich eine Reproduktion des Bestehenden zur Folge hat – die Talentierten und Begabten, die solcherart gefordert und gefördert werden, sind die Elite (die gesellschaftlichen LeistungsträgerInnen) von morgen.

Insgesamt wird mit dem Volksbegehren eine Angleichung des Bildungssystems an neoliberale Zustände anvisiert und der Verdacht drängt sich auf, dass die enthaltenen Goodies bildungspolitische IdealistInnen genau von diesen harten Fakten ablenken sollen.

Resolution Nr. 9
Antragsteller: Bundesvorstand
Thema: Das Bundesheer ersatzlos abschaffen!
Abstimmung: Mehrheit pro, 10 kontra, 6 Enthaltungen

Wenn „Krone“ und „Österreich“, der grüne „Stahlhelm“ Peter Pilz und der BZÖ-Chef Josef Bucher, der Wiener Bürgermeister Michael Häupl und Kanzler Faymann (beide SPÖ) gleichermaßen begeistert für die Abschaffung der Wehrpflicht werben und über Volksbegehren und Volksbefragungen schwadronieren ist das verdächtig.

Was bedeutet, ganz abgesehen von der historischen Erfahrung mit der Niederschlagung des Februaraufstandes 1934 als letzten verzweifelten Versuch die parlamentarische Demokratie zu retten, ein Berufsheer? Dass die meisten EU-Länder ein Berufsheer haben, kann nämlich nur in Hinblick auf die Aufstellung einer Euro-Armee gesehen werden.

Weil aber weder Europa und schon gar nicht Österreich militärisch bedroht sind, ist eine solche Euro-Armee als globale Interventionstruppe zur Sicherung „europäischer Interessen“, sprich solcher der großen Konzerne, zu sehen. Genau dafür wird hemmungslos aufgerüstet, dabei ist nicht einmal die überbordende Staatsverschuldung ein Hindernis, wie deutsche Waffenverkäufe an Griechenland beweisen.

Eine solche Einbindung des zu einem Berufsheer umgewandelten österreichischen Bundesheeres in eine Euro-Armee steht aber im offenen Gegensatz zu der 1955 verkündeten immerwährenden Neutralität Österreichs. Dabei ist daran zu erinnern, dass im mittlerweile in Kraft getretenen EU-Vertrag von Lissabon die Militarisierung der EU durch eine Aufrüstungsverpflichtung und Schaffung einer Rüstungsagentur ausdrücklich vorgesehen ist.

Österreich wird nicht bedroht, das Bundesheer ist also schon lange überflüssig. Die Neutralität, wenn ernst genommen, muss politisch und nicht militärisch gehandhabt werden. Sie verlangt eigenständige Initiativen statt vorauseilendem Kadavergehorsam bei der Ein- und Unterordnung unter EU-Interessen. Rüstungskäufe wie die Milliarden-Eurofighter sind dabei als österreichischer Baustein einer Euro-Armee zu sehen. Österreich braucht also kein Bundesheer, das Milliarden verschlingt und für Placebo-Grenzeinsätze im Burgenland verwendet wird.

Statt die Wehrpflicht abzuschaffen und ein zum Berufsheer umgewandeltes Bundesheer in eine Euroarmee einzugliedern soll daher im Sinne einer konsequent antimilitaristischen Politik das Bundesheer abgeschafft werden. Für Katastropheneinsätze würde ein kleiner, technisch gut ausgestatteter ziviler Hilfsdienst ausreichen.

Wir sind weder für eine Aufrechterhaltung der Wehrpflicht, noch für ein Berufsheer. Mit einer ersatzlosen Abschaffung des Bundesheeres würden Milliarden für soziale Zwecke frei. Statt billiger „Sklavenarbeit“ durch Zivildiener könnten wichtige Sozialeinrichtungen ausgebaut und ihr Personal aufgestockt und anständig bezahlt werden. Es spricht also alles dafür: Schaffen wir das Bundesheer ersatzlos ab!

Resolution Nr. 10
Antragsteller: Bundesvorstand
Thema: Das Euratom-Volksbegehren unterstützen!
Abstimmung: Mehrheit pro, 5 Enthaltungen

Vom 28. Februar bis 7. März 2011 liegt bei den Gemeindeämtern und magistratischen Bezirksämtern in Wien das Volksbegehren für den Austritt Österreichs aus dem Euratom-Vertrag zur Unterzeichnung auf. Die KPÖ unterstützt dieses Volksbegehrens und ruft zur Unterzeichnung desselben auf.

Das Euratom-Volksbegehren fordert: „Der Nationalrat möge durch Bundesverfassungsgesetz beschließen, dass die Österreicherinnen und Österreicher im Rahmen einer Volksabstimmung über den Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag befinden.“ Wenn inklusive der mehr als 8.032 für die Einreichung abgegebenen Unterschriften mindestens 100.000 Wahlberechtigte das Volksbegehren unterschreiben, muss dieses vom Parlament behandelt werden.

Laut Umfragen wollen 78 Prozent der ÖsterreicherInnen den Austritt Österreichs aus der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und 81 Prozent lehnen die Finanzierung der EU-Atomindustrie durch Steuergelder Österreichs ab. Erklärtes Ziel von Euratom ist die Schaffung von Voraussetzungen für den Aufbau einer mächtigen europäischen Atomindustrie.

Bekanntlich hat sich Österreich als Konsequenz aus der Zwentendorf-Volksabstimmung von 1978 für AKW-frei erklärt. Trotzdem fließen Jahr für Jahr zig Millionen an die europäische Atomindustrie. Die letzte bekannte Zahl stammt von 2004, damals waren es 40 Millionen Euro. Seither wurde die Atomforschung auf Betreiben der Konzerne wesentlich ausgeweitet, so wurde 2007 das Atombudget im 7. EU-Rahmenforschungsprogramm verdreifacht. Wegen massiver Kostenüberschreitungen beim Fusionsreaktor ITER (Frankreich) seit 2009 drohen sogar Nachzahlungen.

177 Gemeinden haben bereits Resolutionen für den Euratom-Austritt beschlossen. Die von 82 Anti-Atom- und Umweltorganisationen sowie Initiativen für erneuerbare Energien gebildete überparteiliche Plattform „Raus aus Euratom“ fordert eine Volksabstimmung über den Austritt Österreichs aus Euratom und hat dazu das Euratom-Volksbegehren gestartet.

Der Austritt aus dem Euratom-Vertrag ist eine Gretchenfrage für die Glaubwürdigkeit der österreichischen Anti-Atompolitik, die durch Import von Atomstrom, Mitfinanzierung der EU-Atomindustrie via Euratom und Beteiligungen von EU-Atomkonzernen an der österreichischen E-Wirtschaft ausgehöhlt wird.

Resolution Nr. 11
Antragsteller: Bundesvorstand
Thema: Die ÖIAG auflösen, das öffentliche Eigentum sichern
Abstimmung: Mehrheit pro, 3 Enthaltungen

Zeitgleich und offensichtlich politisch abgestimmt mit der Bestellung des neuen Chefs der ÖIAG, des bisherigen Generalsekretärs der Industriellenvereinigung Markus Beyrer, haben die Vorstände der Wiener Börse, Michael Buhl und Heinrich Schaller, ein umfassendes Programm für weitere Privatisierung öffentlichen Eigentums vorgelegt. Daraus kann zwangsläufig nur geschlossen werden, dass die neue ÖIAG-Führung den bisherigen Privatisierungskurs mit Rückendeckung der Regierung fortsetzt und intensiviert.

Laut den Forderungen der Börse-Bosse sollen bis auf einen 25-prozentigen öffentlichen Besitz nicht nur die Restanteile der ÖIAG (Telekom, Post, OMV, Münze Österreich und BIG), sondern auch die Flughäfen und die bislang öffentlichen Anteile der E-Wirtschaft privatisiert werden, wovon man sich ein Privatisierungspotential von 23,8 Milliarden Euro verspricht. Bezeichnenderweise nicht auf der Privatisierungsliste befinden sich ÖBB und ASFINAG, die offenbar durch die Auslagerung von Staatsschulden (ÖBB 20,6, ASFINAG 12 Mrd. Euro) zur EU-konformen Budgetierung für private Anleger nicht interessant sind.

Die ÖIAG erfüllt schon seit langem keine aktive Funktion im Sinne des öffentlichen Eigentums mehr, sondern hat sich mit der Abwicklung der Privatisierung der Verstaatlichten und anderer öffentlicher Unternehmen nur negativ profiliert. Bereits mit der Bildung der ÖIAG im Jahre 1967 unter der damaligen ÖVP-Regierung wurde die bislang von einem eigenen Ministerium verwaltete Verstaatlichte aus der politischen Verantwortung ausgelagert, 1970 in die ÖIVG und 1986 in die heutige ÖIAG umgestaltet, die 1993 den expliziten Auftrag zur Privatisierung großer Teile bislang öffentlichen Eigentums erhielt.

Auf den Punkt gebracht hat die sowohl von ÖVP als auch SPÖ vertretene Philosophie der frühere Verstaatlichtenminister und ÖIAG-Chef Rudolf Streicher (SPÖ) mit der Aussage: „Unser Katechismus ist das Aktienrecht“. Auch seine Nachfolger haben als einzige Qualifikation den Ausverkauf öffentlichen Eigentums geliefert und wurden damit mit horrenden Gagen entlohnt.

Wie das Resümee der Privatisierung öffentlichen Eigentums seit Anfang der 90er Jahre deutlich zeigt, ist diese mit einem massiven Druck auf Arbeitsplätze, Löhne, Sozialleistungen sowie betriebliche und gewerkschaftliche Mitbestimmung verbunden. Privatisierung bedeutet aber auch den Verlust der Grundlage für eine eigenständige österreichische Wirtschaftspolitik, da mangels ausreichenden Privatkapitals ein Ausverkauf an ausländische Multis und Spekulanten das logische Ergebnis ist.

Die ÖIAG hat daher keine Existenzberechtigung mehr. Die KPÖ verlangt die Auflösung der ÖIAG und die Zuordnung der restlichen Unternehmen mit staatlichem Eigentum direkt zur politischen Kompetenz der Regierung. Entschieden abgelehnt wird von der KPÖ eine Änderung des 2. Verstaatlichtengesetzes, welches eine öffentliche Mehrheit in der E-Wirtschaft vorschreibt und als Verfassungsgesetz nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit geändert werden kann. Ebenso bekräftigt die KPÖ ihren Standpunkt, dass alle Unternehmen der Infrastruktur (Strom, Gas, Bahn, Post, Telekom, Nahverkehr, Wasserversorgung, Abwasser, Müllabfuhr, Gemeindewohnungen usw.) im öffentlichen Besitz sein sollen.

Resolution Nr. 12
Antragsteller: Bundesvorstand
Thema: Europäische BürgerInneninitiative für einen Europäischen Fonds für soziale Entwicklung und Solidarität
Abstimmung: Mehrheit pro, 2 kontra, 5 Enthaltungen

Der Parteitag der Europäischen Linken (EL) im Dezember 2010 in Paris beschloss eine Europäische BürgerInneninitiative (EBI) als Teil einer Kampagne zur Schaffung eines europäischen Sozialfonds zu starten. Erklärtes Ziel dabei ist es, politischen Druck auf die Kommission durch eine EBI (für welche mindestens eine Million Unterschriften erforderlich sind) zu erzeugen und eine öffentliche Debatte in Gang zu setzen.

Wie Pierre Laurent, der neugewählte EL-Präsident, in seiner Antrittsrede betonte, stellt die Krise des globalen sowie des europäischen Kapitalismus eine der wichtigsten Herausforderungen für die EL dar. Er betonte auch, es könne nicht sein, dass die Banken in guten Zeiten die Gewinne abschöpften und in schlechten Zeiten die Verluste den Bürgern in Rechnung stellten. Die EL will daher den Menschen in Europa, die sich gegen die Art und Weise der „Lösung“ der Krise zur Wehr setzen, eine Stimme auf europäischer Ebene geben. Es ist unerträglich, dass es einen Eurorettungsfonds, aber keinen Sozialfonds in der EU gibt, aus dem Sozialleistungen und ein öffentlicher Beschäftigungssektor finanziert werden

Eine EBI eröffnet die Möglichkeit für BürgerInnen, in einem Prozess partizipatorischer Demokratie Forderungen zu erheben und alternative Lösungen aufzuzeigen um der gegenwärtigen Spirale der Vertiefung der Krise entgegenzuwirken. Damit kann eine Lösung, die sich der Logik des sozialen Rückschritts und der der Unterwerfung unter das Diktat der Finanzmärkte widersetzt, eine Logik des sozialen Fortschritts und der progressiven Emanzipation, der Kontrolle nationaler Budgets durch die BürgerInnen und der Solidarität forciert werden.

Mit der Schaffung eines Europäischen Fonds für soziale Entwicklung und Solidarität, aus dem niedrig oder überhaupt nicht verzinste Darlehen angeboten werden, können öffentliche Investitionen für die Schaffung von Arbeitsplätzen, Entwicklungsprojekte, Forschung, öffentliche Dienstleistungen, sinnvolle Infrastruktur und Umweltprojekte finanziert werden.

Ein solcher Fonds soll durch die Besteuerung von Finanztransaktionen und durch niedrigverzinste bzw. zinsenlose Krediten der Europäischen Zentralbank (EZB) finanziert werden, um die Dominanz der Finanzmärkte zu überwinden. Damit stellt ein solcher Fonds auch einen Kontrapunkt zum „Europäischen Semester“ für eine verschärfte Haushaltsdisziplin der Mitgliedsländer dar.

Die Nutzung der Möglichkeiten einer EBI bedeutet aus Sicht der Europäischen Linken keineswegs eine Zustimmung zum Lissabon-Vertrag, die Kritik an diesem EU-Vertrag bleibt unverändert aufrecht. Was uns aber bewegt ist, den BürgerInnen ausgehend von ihren Möglichkeiten und Überlegungen zu ermöglichen, an einem politischen Prozess teilzuhaben, der radikale Veränderungen unterstützt, die nötig sind um fortschrittliche Lösungen für die Krise der Euro-Zone und der EU insgesamt aufzuzeigen.

Der 35. Parteitag der KPÖ unterstützt daher diese Initiative der Europäischen Linken und wird sie nach Kräften durch entsprechende Aktivitäten mittragen.

Resolution Nr. 13
Antragsteller: Bundesvorstand
Thema: Umverteilung gehört auf die Tagesordnung
Abstimmung: Mehrheit pro, 1 Enthaltung

Die Verteilung des Volkseinkommens ist eine Schlüsselfrage für den Anspruch auf soziale Gerechtigkeit, für gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine solidarische Gesellschaft.

Als Auswirkung der neoliberalen Dogmen einer schrankenlosen Konkurrenz wurde die Verteilung immer schieflastiger. Während durch die Umverteilung von unten nach oben eine winzige Minderheit immer reicher wurde, rutschen auf der Kehrseite immer mehr Menschen zunehmend auch aus dem sogenannten Mittelstand in die Armutsfalle, obwohl sich eine so reiche Gesellschaft wie in Österreich Existenzsicherheit für alle leisten kann.

Wenn heute ein Prozent der Bevölkerung ein Drittel, weitere neun Prozent ein weiteres Drittel des Vermögens besitzen und sich die restlichen 90 Prozent das letzte Drittel teilen müssen, kann von sozialer Gerechtigkeit nicht mehr die Rede sein. Daher ist die von der KPÖ seit Jahren unter dem Motto „Es ist genug für alle da“ vertretene Forderung nach Umverteilung von oben nach unten höchst aktuell und wird durch die Auswirkungen der Krise, deren Lasten einmal mehr auf die Lohnabhängigen abgewälzt werden, während Banken und Konzerne, Milliardenprofite und Millionenvermögen geschont werden verstärkt.

Wir sehen den Kampf für Umverteilung im Sinne radikaler Reformen als Bestandteil des Kampfes für eine andere, sozial gerechte, solidarische Gesellschaft wobei an „die Stelle der alten bürgerlichen Gesellschaft mit ihren Klassen und Klassengegensätzen – eine Assoziation (tritt), worin die freie Entwicklung eines jeden die Bedingung für die freie Entfaltung aller ist.“ (Karl Marx/Friedrich Engels).

Daher tritt die KPÖ für eine grundlegende Umverteilung in folgenden Bereichen ein:

Steuerpolitik: Wiedereinführung einer Vermögenssteuer und einer reformierten Erbschaftssteuer, Aufhebung aller Privilegien der Privatstiftungen, Anhebung der Körperschaftssteuer und Beseitigung der Gruppenbesteuerung und anderer Gestaltungsmöglichkeiten, Einführung einer Finanztransaktions- oder Börsenumsatzsteuer, Eintreibung der Steuer- und Abgabeschulden der Unternehmen, Entlastung der kleinen und mittleren Einkommensgruppen bei der Lohnsteuer durch Anhebung der Freigrenzen, Anhebung des Spitzensteuersatzes für hohe Einkommen, Reform der Grundsteuer ohne Überwälzung auf Wohnungsmieten, Befreiung von Energie, Mieten und Betriebskosten von der Mehrwertsteuer

Gemeindefinanzen: Höherer Anteil der Gemeinden beim Finanzausgleich, Bemessung der Kommunalsteuer nach der gesamten Wertschöpfung

Sozialabgaben: Einführung einer Wertschöpfungsabgabe zur Finanzierung von Gesundheit, Pensionen und Pflege, keine Senkung der Lohnnebenkosten zu Lasten sozialer Errungenschaften

Arbeitszeit: Arbeitszeitverkürzung auf 30 Wochenstunden ohne Lohnverlust, Abbau der Überstunden

Lohnpolitik: Aktive Lohnpolitik der Gewerkschaften mit Abgeltung von Inflation und Produktivitätszuwachs, keine Nullrunden oder Einmalzahlungen, gesetzlicher Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde

Verkehr: Einführung einer Nahverkehrsabgabe der Unternehmen, Einführung der Freifahrt im öffentlichen Verkehr, Umschichtung der Mineralölsteuer zugunsten des ÖV

Energie: Einführung einer Energiegrundsicherung, amtliche Preisregelung für Strom, Gas und Heizöl

Resolution Nr. 15
Antragsteller: Bundesvorstand
Thema: Von den Stärken der Frauen lernen
Abstimmung: Mehrheit pro, 2 kontra, 5 Enthaltungen

Der Familie und darin den Frauen wird vieles angeheftet, an dem sich eine solidarische Gesellschaft orientieren könnte: Sorge um ihre Mitglieder, ihr Wohlsein, Wahrnehmen und Ausgleichen von Differenzen, damit niemand zu kurz kommt, Bestrebungen ums Mitmachen stützen, damit alle lernen und jene Fähigkeiten entwickeln, die nicht nur ihrem eigenen Fortkommen dienlich sind: Freundlichkeit, Geborgenheit, Anteilnahme.

Frauen werden aber so wenig wie Männer mit derartigen „Tugenden“, auch „soft skills“ genannt, geboren. Sie werden nur von klein auf dazu angehalten, sich diese Fähigkeiten zu erwerben, um die Reproduktion der Ware Arbeitskraft in der Kleinfamilie zu sichern. Das bedeutet u.a. die Zuordnung unentgeltlicher Pflegearbeit an Frauen – die das aus vermeintlicher oder gelebter Liebe freiwillig machen. Darauf setzt auch das von der Europäischen Kommission für heuer ausgerufene „Jahr der Freiwilligentätigkeit“. Diese vermeintlich weiblichen Fähigkeiten werden in nicht wenigen typischen Frauenberufen unterbewertet oder als unbezahlt vorausgesetzt.

Weil die erworbenen Fähigkeiten aber keine „Tugenden“ sind, verkehren sie sich oft in der zugeschnürten Enge der Familie in ihr Gegenteil: patriarchale Gewaltverhältnisse werden zugedeckt, asoziale und rassistische Vorurteile werden genährt, um die „eigenen“ Kinder nicht nur gegen andere zu verteidigen, sondern auch, um sie aus dem vermeintlichen Schutz der Familie nicht loszulassen.

Aber der Wunsch nach solidarischer Stärkung ist offensichtlich, und die KPÖ denkt darüber nach, wie die Verhältnisse zu gestalten sind, damit solche Haltungen wirksam werden, ohne zugleich zu fesseln.

„In diesem Sinne müssten wir darum kämpfen, dass Frauen (und allen Menschen) genug Zeit eingeräumt ist, Menschlichkeit, als Sorge für sich, andere und die Natur als Lebensbedingung zu entfalten. D.h. auch, einen Rahmen zu schaffen, in dem die Einzelnen sich ungeachtet ihrer Verschiedenheit entwickeln können. Das beinhaltet auch, Fähigkeiten von anderen zu fördern, zu bejahen, zu unterstützen, statt sie gegeneinander zu richten. Strukturen zu schaffen, in denen das miteinander Kooperieren als alle bereichernd und genussvoll erfahren werden kann. Den gemeinsamen Genuss auch im Denken als Ziel setzen zu können.“ (Frigga Haug, DAS ARGUMENT 287/2010)

Um nichts weniger geht es einer wohl einzigartigen breiten Plattform zum Internationalen Frauentag 2011: ein wirkungsmächtiges Zeichen zu setzen mit der Losung: Aus. Aktion Umsetzung. Sofort. „Unzählige Forderungen und Kritiken von Frauen sind seit 100 Jahren und mehr auf dem Tisch. Unzählige Forderungen warten auf Umsetzung. Am 19. März 1911 gingen 20.000 Frauen (und Männer) für mehr Frauenrechte auf die Straße.

Nun jährt sich dieser Tag zum hundertsten Mal – ein guter Anlass, wieder zu einer großen Demonstration für Frauenrechte am Samstag, 19. März 2011 am Wiener Ring aufzurufen!“ Das Bündnis erinnert an die nichterfüllten Forderungen des Frauenvolksbegehrens 1997 oder des feministischen Regierungsprogramms 2002, es sammelt die kompetenten Lösungsvorschläge in Form der vielfältigsten Forderungen einzelner Frauen oder Initiativen. Gemeinsam wird die Vision einer solidarischen Gesellschaft umrissen.

Die KPÖ ist Teil dieses Bündnisses, sie teilt die Visionen und wird nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten alles unternehmen, um die bevorstehenden Aktionen zu unterstützen. Linke Politik ist feministisch oder sie ist nicht links!

Resolution Nr. 16
Antragsteller: Bundesvorstand
Thema: Zur minderheitenpolitischen Situation in Kärnten
Abstimmung: Mehrheit pro, 2 Enthaltungen

Die KPÖ lehnt den aktuellen parteipolitischen Handel mit den Minderheitenrechten in Kärnten ab; jegliches ortsbezogene Prozentgefeilsche widerspricht den klaren Minderheiten Schutzbestimmungen des Artikels 7 des österreichischen Staatsvertrages, der zweisprachige topografische Aufschriften in den gemischtsprachigen Bezirken vorsieht.

Die KPÖ fordert daher zweisprachige topografische Aufschriften im gesamten zweisprachigen Gebiet Kärntens, das auch im gültigen Minderheitenschulgesetz des Landes Kärnten territorial beschrieben wird.

Die Forderung der FPK, eine reduzierte, auf willkürlichen Prozenten beruhende „Ortstafellösung“ mittels Verfassungsgesetz festzuschreiben, widerspricht dem Artikel 7 des österreichischen Staatsvertrags diametral. Die Minderheitenrechte sind dort bereits verfassungsmäßig verankert, ebenso die „Ortstafellösung“ im Sinne einer generellen Lösung im gesamten zweisprachigen Gebiet ohne jegliche Kopfzählung und Prozentfeilscherei.

Die Verantwortung für die Durchführung der staatsvertraglichen Minderheitenschutzbestimmungen liegt bei der Bundesregierung und nicht im Ermessen der Kärntner Landesregierung, auch kann sie der Bundesregierung nicht durch das freie Spiel der rechtsdominierten parteipolitischen Kräfte in Kärnten abgenommen oder privaten Vereinen und Diskussionsrunden zugeschoben werden. Schon gar nicht kann über gültige Minderheitenrechte plebiszitär entschieden werden.

Die Minderheitenschutzbestimmungen des Österreichischen Staatsvertrags sind - neben den gegen die Wiederbelebung nationalsozialistischer Handlungen und Haltungen gerichteten Bestimmungen - als antifaschistischer Auftrag des Österreichischen Staatsvertrags nicht nur Gesetz und übernommene Verpflichtung, sondern angesichts des Rechtstrends und der Erstarkung rechtsextremer Parteien in jeder Beziehung aktuell.

Resolution Nr. 17
Antragsteller: Bundesvorstand
Thema: Für eine Politik der globalen Solidarität!
: Mehrheit pro, 3 gegen, 4 Enthaltungen

Die KPÖ erklärt ihre Solidarität mit den vitalen Demokratie- und Sozial-Bewegungen, die in diesen Tagen in Tunesien, Ägypten, Algerien, dem Jemen, Marokko oder Libyen für ein menschenwürdiges Leben kämpfen.

Jahrzehnte der politische Repression, sozialer Ausgrenzung, der Korruption und Ausplünderung haben die Gesellschaften in jenen Ländern zerrüttet, große Teile der Bevölkerung in bittere Armut getrieben und vor allem jungen Menschen jedwede positive Lebensperspektive geraubt. Der Aufstand der vergangenen Wochen fordert dementsprechend sowohl politische als auch soziale Rechte ein! Eine Revolte, die das alte Machtgefüge im nördlichen Afrika nachdrücklich erschüttert hat!

Allerdings zeichnen sich die „Mühen der Ebene“ des alltäglichen Existenzkampfes auch für die RevolutionärInnen im Maghreb wieder deutlich ab: Schließlich waren viele der aktuellen internationalen Freunde der tunesischen und ägyptischen Demokratie noch zu Jahresbeginn politische Förderer, militärische Alliierte und Geschäftspartner der eben gestürzten Potentaten - und die Freiheit, die die Außen- und Sicherheitspolitik der EU wie auch der USA meint, ist zuallererst die Freiheit des Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs. - Und das sind keine guten Nachrichten für verzweifelte arbeitslose AkademikerInnen in Tunis, das Proletariat Alexandrias oder die Aktivistinnen der Demokratie-Bewegung auf dem Tahrir-Platz.

Die neuen Statthalter der Interessen Brüssels und Washingtons scharren dementsprechend schon in den Startlöchern, um wieder für Ruhe und Sicherheit im Sinne der neoliberalen globalen Ordnung zu sorgen.

Dagegen erklärt die KPÖ ihre Unterstützung für die Forderungen der fortschrittlichen sozialen Bewegungen des arabischen Raums, die ihren Kampf um Menschenwürde, Demokratie und soziale Gerechtigkeit derzeit an mehreren Fronten führen: Gegen die alten Eliten, die versuchen neue politische Strohmänner in Stellung zu bringen, gegen die Interessen der mit den neuen alten Eliten verbündeten „Internationale des Neoliberalismus“ und gegen rechtspopulistische Bewegungen, die den Kampf um Demokratie und soziale Rechte rückwärtsgewandt als Religionskrieg führen.

Solidarität mit den RevolutionärInnen in Tunis, Kairo und anderen arabischen Städten ist für die KPÖ dementsprechend vor allem auch ein Auftrag zur Intensivierung der Auseinandersetzung mit der neoimperialistischen Interessenpolitik der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten. Dagegen setzt die KPÖ gemeinsam mit ihren FreundInnen aus der Europäischen Linken den Kampf um eine Kultur und Politik der globalen Solidarität!

Resolution Nr. 18
Antragsteller: Arbeitskreis Internationale Politik
Thema: Gegen Antikommunismus
Abstimmung: einstimmig pro

In Fortsetzung früherer Bestrebungen versucht die Regierung der Tschechischen Republik weiterhin die Kommunistische Partei Böhmens und Mährens (KSCM) zu kriminalisieren und ihr Verbot zu fordern. Innenminister Radek John hat eine spezielle Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, um „belastendes Material“ gegen die KSCM zu sammeln und erklärte, dass ein Verbot der Partei erneut auf der Tagesordnung stehe.

Diese Bestrebungen reihen sich in seit Jahren anhaltende Versuche gesellschaftskritische Parteien und Organisationen in osteuropäischen Ländern in die Illegalität zu drängen. So versuchte 2010 die moldawische Regierung die Kommunistische Partei der Republik Moldau (PRCM) durch Verbot von Hammer und Sichel als Symbol dieser Partei als Vorstufe für ein mögliches Parteiverbot und zur Ausschaltung der einzigen Oppositionspartei zu kriminalisieren und unter dem Titel „Totalitarismus“ eine Gleichsetzung von Kommunismus und Faschismus vorzunehmen.

In Ungarn und Polen sowie in den baltischen Ländern sind Symbole wie Hammer und Sichel – in Österreich Bestandteil des Staatswappens – per Gesetz verboten. In den EU-Mitgliedsländern Lettland und Litauen sind sogar kommunistische Parteien dezidiert verboten. Ende 2005 wurde der Kommunistische Jugendverband Tschechiens (KSM) mit fadenscheinigen Begründungen mit einer Verbotsdrohung belegt und erst 2009 wieder legalisiert.

Bereits 2006 hat die KPÖ einen Antikommunismus-Beschluss des Europarates als weiteren Versuch zur Kriminalisierung kommunistischer, linker und überhaupt gesellschaftskritischer Aktivitäten sowie eine Gleichsetzung von Faschismus und Kommunismus nach der so genannten Totalitarismusdoktrin vorzunehmen zurückgewiesen.

Der 35. Parteitag der KPÖ fordert das österreichische Parlament sowie die österreichischen Abgeordneten im Europaparlament und die VertreterInnen in der parlamentarischen Versammlung des Europarates sowie die österreichischen Vertretungen in OSZE und UNO auf, sich strikt gegen alle Bestrebungen zur Kriminalisierung gesellschaftskritischer Parteien, Organisationen und Bewegungen auszusprechen.

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