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Das Asylrecht gehört dringend geändert

  • Mittwoch, 20. Oktober 2010 @ 12:11
News „Nicht die Innenministerin allein, sondern die ganze rotschwarze Koalition steht in der Causa Asylrecht auf dem Prüfstand“ stellt KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner zur Debatte über Abschiebungen und die gegenseitigen Schuldzuweisungen der beiden Regierungsparteien fest und weist darauf hin, dass die systematischen Verschärfungen des Asylrechts seit den 90er Jahren von SPÖ und ÖVP immer gemeinsam beschlossen wurden.

Die KPÖ unterstützt den von Erich Schlagitweit initiierten Fackelzug gegen die Abschiebung der Familie Komani in Steyr (Donnerstag, 21. Oktober, 18 Uhr, von der Pfarre Sankt Anna zum Stadtplatz) und ruft zur breiten Teilnahme daran auf.

In der Causa Komani hat auch der Magistrat Steyr ein schmähliches Verhalten an den Tag gelegt und war in einem auffallenden Duckmäusertum willfährig der Stellungnahme der Sicherheitsdirektion gefolgt statt dieser und dem Ministerium die Stirn zu bieten. Auch die Mitteilung des Ministeriums „Unter Bezugnahme auf das heutige Telefonat im Fall der Familie Komani wird ....... mitgeteilt, dass die anhängigen Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß 44b NAG sofort zurückgewiesen werden können, da es eine rechtskräftige Ausweisung im Asylverfahren gibt“ hätte vom Magistrat nicht akzeptiert werden brauchen, denn „können“ bedeutet bekanntlich nicht „müssen“.

Der Grundsatz „Flucht ist kein Verbrechen“ ist für diese Regierung offensichtlich ebenso ein Fremdwort wie für ihre Vorgängerregierungen. Daher ist es nicht verwunderlich, wenn Fekter mit Zustimmung der SPÖ unter dem schönfärberischen Titel „Mitwirkungspflicht“ eine Kasernierung von AsylwerberInnen plant. Damit soll Menschen die vor unerträglichen Verhältnissen geflohen sind Beistand, Information und Beratung sowie Kontakt mit Anwälten und unabhängigen RechtsberaterInnen, ihren Communitys und Verwandten verweigert werden.

Seit Jahresbeginn 2010 hat die Fremdenpolizei noch mehr rechtliche Möglichkeiten AsylwerberInnen während des Asylverfahrens in Schubhaft zu nehmen. Als einziges „Betreuungsangebot“ wird ihnen die Rückkehrvorbereitung durch den Verein „Menschenrechte Österreich“, einem willfährigen Lakaien des Innenministeriums, geboten.

Die KPÖ bekräftigt ihre Forderung nach Abschaffung der Schubhaft, Verbesserung der Grundversorgung, Arbeitsmöglichkeit für AsylwerberInnen, ein Bleiberecht, wenn ein Asylverfahren nicht innerhalb von drei Jahren abgeschlossen ist und ein europäisches Asylsystem anstelle von Dublin II, damit AsylwerberInnen nicht in die EU-Randstaaten abgeschoben werden.

Parlamentspräsidentin Barbara Prammer soll ihren „Zorn“ über die Abschiebung von Kindern für eine rasche Änderung der Asylgesetzgebung produktiv machen anstatt auf die Regierung zu verweisen, schließlich ist eigentlich das Parlament für die Gesetzgebung zuständig und soll sich nicht zum Vollzugsorgan der Regierung degradieren lassen.

Gleiches gilt für SPÖ-Landeschef Josef Ackerl, dem es wohl nicht schwerfallen dürfte die oö Abgeordneten seiner Partei für eine Initiative zur Gesetzesänderung zu animieren: „Das Lärmen von Prammer, Ackerl & Co. gegen die untragbare Innenministerium dient einmal der als Ablenkungsmanöver von der Mitverantwortung der SPÖ für das inhumane Asylrecht“, konstatiert Furtlehner.


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