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Ungesetzliche Handlungsweise der Polizei neuerlich bestätigt

  • Mittwoch, 29. September 2010 @ 11:31
News Die Aufhebung der Strafverfügung der Polizeidirektion Linz gegen KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner als Anmelder der Demonstration des überparteilichen Aktionskomitee 1. Mai durch den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) ist eine weitere Bestätigung für die Willkür der Polizeiübergriffe am 1. Mai 2009 in Linz.

„Der Berufung wird stattgegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt“ heißt es wörtlich im Entscheid des UVS vom 23. August 2010. Furtlehner war von der Polizeidirektion vorgeworfen worden, als Versammlungsleiter nicht für die Einhaltung des Vermummungsverbotes gesorgt und die Versammlung nicht aufgelöst zu haben.

In der Berufung wurde dazu angeführt, dass es die Behörde unterlassen habe eine „erkennbare Differenzierung zwischen Parteivorbringen“ und der „rechtlichen Beurteilung“ vorzunehmen. Die Feststellungen des amtshandelnden Polizeibeamten würden „sich jedoch nicht mit dem objektivierbaren Ablauf des Geschehens decken“, weil beim Eintreffen des Behördenvertreters „jedenfalls keine vermummten Personen mehr anwesend“ waren. Das Einschreiten der Polizei habe nicht darauf abgezielt, Vermummungen abzulegen, sondern eine Gruppe von Personen einer Identitätsfeststellung zu unterziehen.

Wie der UVS feststellt folgten die angesprochenen DemonstrantInnen sehr wohl der Aufforderung zur Verhüllung geeignete Gegenstände abzunehmen. Laut einem von der Polizei zu den Gerichtsverfahren beigebrachten Video war im relevanten Zeitraum jedenfalls keine Person vermummt. Hinsichtlich des Vorwurfs der Vermummung ist laut UVS festzustellen, dass das Tragen einer Kapuze, einer schwarzen Sonnenbrille oder eines Halstuches „per se nicht geeignet ist, den Tatbestand dieser Norm zu erfüllen", allenfalls eine Kombination davon.

„Nach den Freisprüchen wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und einer UVS-Entscheidung, wonach durch den Polizeieinsatz das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt und ein Teil der DemonstrationsteilnehmerInnen zu Unrecht von der Exekutive eingekesselt wurden bestätigt der UVS nunmehr nochmals, dass die Vorgangsweise der Polizei ungesetzlich war, die dazu geführt hat, dass erstmals seit Kriegsende in Linz eine Maidemonstration verhindert wurde“, so Furtlehner.

Die KPÖ verlangt daher neuerlich Konsequenzen bei der Exekutive, vor allem den Rücktritt von Sicherheitsdirektor Alois Lißl. Der Polizeiapparat hat sich mit den gewalttätigen Übergriffen gegen friedliche DemonstrantInnen und der Verhinderung einer ordnungsgemäß angemeldeten Maidemonstration einen gewaltigen Imageschaden zugefügt und das Vertrauen in die Exekutive massiv erschüttert.

„Es ist vor allem dem Druck des von 170 Organisationen und Gruppen sowie 735 Einzelpersonen, darunter zahlreichen namhaften SchriftstellerInnen, KünstlerInnen, Betriebs- und GemeinderätInnen unterstützten „Bündnisses gegen Polizeigewalt“ zu verdanken, dass es der Exekutive nicht gelang ihre Verantwortung unter den Teppich zu kehren“ betont Furtlehner die Bedeutung einer kritischen zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit.

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