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Höchste Zeit für ein Verbot der NVP

  • Mittwoch, 25. August 2010 @ 13:09
News Ein Jahr nach der Nichtzulassung der rechtsextremen Nationalen Volkspartei (NVP) zur Landtagswahl in Oberösterreich und der Liste „Die Bunten“ des Rechtsextremisten Ludwig Reinthaler zur Gemeinderatswahl in Wels wegen Verdacht auf NS-Wiederbetätigung und Abweisung von Wahlanfechtungen durch den Verfassungsgerichtshof vermisst die Landes-KPÖ nach wie vor sichtbare Schritte der Justiz.

Die Landeswahlbehörde hat auch Anzeige wegen Verdacht auf Verstöße gegen das NS-Verbotsgesetz Anzeige erstattet. Eine solche Anzeige hatte die KPÖ bereits im März 2009 erstattet und im September die Wiederaufnahme verlangt. Die Staatsanwaltschaft Wien fand jedoch „keine Veranlassung, aufgrund des nunmehrigen Vorbringend die Fortführung des Verfahrens anzuordnen“, so eine Mitteilung vom 26. Jänner 2010: „Die Säumigkeit der Justiz ist faktisch ein Persilschein für NVP und die Reinthaler-Liste zur Fortsetzung ihrer einschlägigen Aktivitäten und damit eine Ermunterung für rechtsextreme und neonazistische Betätigung“, kritisiert KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Laut Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) ist die NVP eine „offen rechtsextreme Partei mit zahlreichen Berührungspunkten zum Neonazismus“. Darauf bezugnehmend wurden auch Aufmärsche der NVP am 18. April in Braunau und am 1. Mai 2009 in Linz behördlich untersagt. Teile des NVP-Parteiprogramms sind wörtlich aus einem Leitfaden der Nazi-SS abgeschrieben, das Parteilogo jenem der Deutschen Arbeitsfront der NSDAP entlehnt. Die Programmatik erinnert vielfach an jene der NSDAP, die handelnden Personen sind einschlägig politisch aufgefallen.

Die KPÖ fordert wie auch das OÖ Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus und andere Gruppierungen seit längerem ein Verbot dieser rechtsextremen Partei: „Die Behörden müssen den antifaschistischen Verfassungsauftrag der 2. Republik – festgeschrieben im NS-Verbotsgesetz und im Staatsvertrag – ernst nehmen“, so Furtlehner.

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