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Land trocknet Wohnbauförderung für Linz aus

  • Freitag, 18. Juni 2010 @ 14:33
Linz Von den aktuell in Oberösterreich vorgemerkten 46.817 Wohnungssuchenden gelten 22.075 als dringliche Fälle mit einem sogenannten Primärbedarf wegen Hausstandsgründung, Scheidung, drohender Obdachlosigkeit oder erwartetem Nachwuchs.

Bei der städtischen Linzer Wohnungsgesellschaft GWG sind 11.735 Wohnungssuchende vorgemerkt, davon 4.871 dringliche Fälle. Die durchschnittliche Wartezeit für einer der derzeit 18.500 GWG-Wohnungen liegt derzeit bei 28 Monaten, variiert allerdings zwischen 15 Monaten in Auwiesen und 36 Monaten in Urfahr.

Trotz periodischer Bereinigungen um Mehrfachvormerkungen ist die Zahl der Bewerbungen bei der GWG in den vergangenen Jahren wieder kontinuierlich angestiegen.

Laut GWG-Statistik wollen 71,1 Prozent der Wohnungssuchenden eine Mietwohnung, nur 1,6 Prozent eine Mietkaufwohnung und gar nur 0,7 Prozent eine Eigentumswohnung, die restlichen 26,6 Prozent der BewerberInnen haben sich nicht eindeutig festgelegt. Der vor Jahren erfolgte Einstieg der GWG in die Errichtung von Mietkauf- oder Eigentumswohnungen geht damit ziemlich eindeutig an den realen Bedürfnissen vorbei. Kein Wunder, haben doch WohnungsbewerberInnen in der Regel keine größeren Mittel für den Erwerb von Wohnungseigentum.

Konträr zum Bedarf an Wohnungen in Linz wurden im Landesbudget 2010 die Mittel der Wohnbauförderung für die GWG gekürzt, wodurch nur 58 Wohnungen und damit um 200 weniger als geplant errichtet werden können. Vom früheren Wohnbaureferenten Hermann Kepplinger (SPÖ) bereits zugesagte Förderungen werden von seinem Nachfolger Manfred Haimbuchner (FPÖ) zurückgestellt und auf Kosten der Städte in ländliche Regionen umgeleitet. Statt der – inklusive Sonderwohnbauprogramm – geplanten Förderung für 800 neue Wohnungen der verschiedenen Wohnbaugesellschaften in Linz gab es im März 2010 laut einem Sprecher des FP-Wohnbaulandesrates nur 479 Zusagen.

Damit droht Linz wieder eine Situation wie schon in den 80er Jahren, die damals mit einem Sonderwohnbauprogramm entschärft werden musste. Während der GWG-Aufsichtsratsvorsitzende SPÖ-Vizebürgermeister Klaus Luger die Benachteiligung von Linz durch das Land beklagt hüllt sich der politisch zuständige Wohnungsreferent ÖVP-Vizebürgermeister Erich Watzl in parteipolitisch motiviertes Schweigen, statt bei seinem Parteifreund LH Pühringer als Finanzreferent des Landes auf den Putz zu hauen.

Betroffen von der Blockade des Landes als Folge einer verfehlten Wohnbaupolitik für welche der Verkauf der Wohnbaudarlehen an Banken steht ist vor allem das Wohnprojekt auf dem Areal des ehemaligen Frachtenbahnhofes. Dort sollen auf 85.300 Quadratmeter von mehreren Wohnbaugesellschaften 695 Wohnungen errichtet werden. Einstimmig beschlossen wurden dafür vom Gemeinderat am 3. Dezember 2009 die Änderungen von Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan für das künftige Wohngebiet am ehemaligen Frachtenbahnhof, das von VBgm. Klaus Luger (SPÖ) als „städtebaulich dominantes Projekt“ für die neue Gemeinderatsperiode bezeichnet wurde.

Die Raumordnungsabteilung des Landes blockiert das Projekt mit ständig neuen Anforderungen und Auflagen, der Flächenwidmungsplan wartet seit Monaten auf Genehmigung. So wird jetzt ein Gutachten über die Entwicklung des Verkehrslärms bis 2025 verlangt. Der für Anfang 2011 geplante Spatenstich ist damit fraglich, obwohl am Konzept für das Frachtenbahnhof-Areal schon seit 2004 gearbeitet wird und nach den ursprünglichen Ankündigungen bereits 2009 die ersten MieterInnen einziehen sollten. Nach dem aktuellen Stand wird das freilich frühestens 2015 der Fall sein.

Auf die Wohnungssituation als eines der wichtigsten sozialen Themen der Stadtpolitik wies KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn auch bei der letzten Budgetdebatte im Dezember 2009 hin und stellte dazu fest: „In Linz herrscht seit Jahren Mangel an leistbarem Wohnraum. Lange Wartezeiten auf die Zuweisung einer GWG-Wohnung machen die Wohnungssuche für viele zu einem Geduldsspiel. Ich selbst kann auf die stolze Wartezeit von zwölf Jahren vom Bewerbungsantrag bis zur Einladung zur ersten Wohnungsbesichtigung verweisen. Unserer Ansicht nach ist die Wiederaufnahme des kommunalen Wohnbaus eine dringlich Sache um besonders Einkommensschwachen leistbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.“

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