Willkommen bei KPÖ Oberösterreich 

Einkesselung am 1. Mai 2009 war rechtswidrig

  • Mittwoch, 19. Mai 2010 @ 15:04
Demokratie Rechtsanwalt René Haumer hatte im Namen von drei Verhafteten und mittlerweile freigesprochenen Demonstranten Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) eingereicht. Nach dem Abschluss aller Strafverfahren wurden diese Beschwerden heute Vormittag verhandelt.

In der Verhandlung stellte der UVS fest, dass die Polizei mit ihrer Einkesselung eines Teils der 1. Mai-Demonstration 2009 rechtswidrig in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingegriffen hat. Ein Verdacht auf eine Verwaltungsübertretung reicht nicht aus, um das in der Verfassung garantierte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aufzuheben.


Im Verfahren wurde auch zusätzlich die Brutalität der Polizei bei den Festnahmen gerügt. Für eine diesbezügliche Sachentscheidung konnte sich der UVS aufgrund bestimmter gesetzlicher Normen nicht zuständig erklären, obgleich hinsichtlich dieser Normen der Verwaltungsgerichtshof eine Überprüfung der Verfassungskonformität beim Verfassungsgerichtshof bereits initiiert hat.

Es gilt abzuwarten, ob der Verfassungsgerichtshof die Verfassungswidrigkeit dieser Normen feststellt und diese als rechtsunwirksam aufhebt. Andernfalls unterläge ein rechtswidriges Einschreiten der Polizei kaum noch einer effektiven Nachkontrolle.
Weiter offen ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ob und wieviele Polizeibeamte sich vor Gericht verantworten müssen.

"Das Bündnis gegen Polizeigewalt begrüßt die Entscheidung des UVS ausdrücklich. Abseits der strafrechtlichen Konsequenzen ging es uns immer auch um die demokratiepolitischen Aspekte der Ereignisse vom 1. Mai 2009", halten die BündnissprecherInnen Vanessa Gaigg und Christian Diabl fest.

"Die heutige Entscheidung untermauert unsere grundsätzliche Kritik an dem Polizeieinsatz. Angebliche Verwaltungsübertretungen können keinesfalls die Aufhebung der Versammlungsfreiheit rechtfertigen", so Gaigg und Diabl weiter.

"Das Urteil ist ein wichtiger Schritt zur Widerherstellung der Demonstrationsfreiheit und zur politischen Aufarbeitung des Polizeieinsatzes", so Gaigg und Diabl abschließend.

Infos: http://gegenpolizeigewalt.servus.at

Themen