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FPÖ-Wieser als Welser Vizebürgermeister untragbar
- Montag, 8. März 2010 @ 14:13

Sowohl die Kandidatur der NVP als auch jene der „Bunten“ wurden von der Wahlbehörde wegen Verdacht auf NS-Wiederbetätigung nicht zugelassen, die Wahlanfechtungen der beiden rechtsextremen Gruppierungen vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen, was einen wichtigen Erfolg der antifaschistischen Bewegung in Oberösterreich darstellt.
Die KPÖ-Oberösterreich sieht in der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes eine neuerliche Bekräftigung dafür, dass rechtsextreme Gruppierungen wie NVP und „Bunte“ aufgelöst und ihre Rädelsführer vor Gericht gestellt werden müssen. Scharfe Kritik übt Furtlehner in diesem Zusammenhang an der Staatsanwaltschaft Wien, die eine Anzeige der KPÖ gegen die NVP wegen Verdacht auf NS-Wiederbetätigung sang- und klanglos eingestellt hat: „Offensichtlich breiten Teile der Justiz ihre schützende Hand über den rechtsextremen Filz“, kritisiert Furtlehner.
Die scharfe Attacke von SPÖ-Chef Josef Ackerl gegen den Welser FPÖ-Vizebürgermeister verbindet die KPÖ mit der Hoffnung, dass sich die SPÖ endlich zu einer definitiven Absage an jegliche Kooperationen mit der rechtsextrem verseuchten FPÖ auf allen politischen Ebenen durchringen kann und erinnert an den antifaschistischen Verfassungsauftrag der 2. Republik.
„Die FPÖ ist der politischen Ausdruck der nichtbewältigten Vergangenheit Österreichs, das eigentliche Problem ist jedoch seit Jahrzehnten der fahrlässige Umgang der beiden Großparteien mit der FPÖ. Mit dem Einschwenken auf Forderungen der FPÖ wie etwa Verschärfung der Asylgesetzgebung, den reaktionären Sicherheitsdiskurs oder die Einrichtung von Stadtwachen geht es den Großparteien wie Goethes Zauberlehrling, sie begeben sich damit auf eine schiefe Ebene, mit welcher die Rechtsentwicklung noch weiter verstärkt wird“, so Furtlehner.