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Rosenkranz voll auf der Linie der rechtsextremen NVP

  • Freitag, 5. März 2010 @ 19:13
News Einen direkten Zusammenhang der jüngsten Schändung der Gedenkstätte im ehemaligen Nazi-Konzentrationslager Mauthausen mit den Aussagen der FPÖ-Bundespräsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz zum NS-Verbotsgesetz sieht KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

In der Nacht zum 5. März wurden auf Mauern im KZ Mauthausen der Spruch „Türk' und Jud', giftig's Blut“ geschmiert. Im Februar 2009 war die Gedenkstätte durch den meterlangen Schriftzug „Was unseren Vätern der Jud ist für uns die Moslembrut seid auf der Hut! 3. Weltkrieg – 8,. Kreuzzug“ geschändet worden.

Bereits 2006 geriet Mauthausen international in die Schlagzeilen, nachdem bekannt wurde, dass Fans des Fanklubs „Braunauer Bulldogs“ dort mit Hitlergruß posiert und die Bilder dann ins Netz gestellt hatten. Und im Februar 2010 wurden von AktivistInnen des Bündnisses YEAH/welsgegenrechts.at Bilder im Internet ausgeforscht, auf welchen KandidatInnen der unter Führung des Rechtsextremen Ludwig Reinthaler stehenden Welser Bürgerliste „Die Bunten“ im KZ Mauthausen provokativ mit Aufschriften wie „Nationale Sozialistin“ und „Ich habe Bock auf Nazis“ posierten.

Wie jetzt auch SPÖ-Landeschef Josef Ackerl zugibt, waren die vom Landessicherheitsrat ausgegebenen Beruhigungen falsch und werden ständig von der rechtsextremen Realität eingeholt. Die Linie von LH Josef Pühringer (ÖVP) die gerade in Oberösterreich stark vorhandene Gefahr der rechtsextremen Szene herunterzuspielen hat Schiffbruch erlitten.

Daran ändert auch das unter dem Druck einer breiten antifaschistischen Bewegung erreichte Verbot von 2009 geplanten Aufmärschen der NVP in Braunau und Linz sowie die Nichtzulassung der NVP zur Landtagswahl und der „Bunten“ zur Gemeinderatswahl in Wels nichts Grundsätzliches. Erfreulich ist, dass sowohl die Wahlanfechtung der NVP als jetzt auch jene von Reinthalers „Bunten“ vom Verfassungsgerichtshof abgewiesen wurden.

Die FPÖ-Kandidatin Rosenkranz denunziert das NS-Verbotsgesetz als („zumindest in Teilen“) der „freien Meinungsäußerung“ widersprechend, gibt selbst auf die Frage nach der Existenz von Gaskammern im Dritten Reich ausweichende Antworten und verwendet Chiffren, die in neofaschistischen Kreisen üblich sind und die Rosenkranz als Teil dieser Szene ausweisen. Daher hat die KPÖ die Bundeswahlbehörde aufgefordert, Rosenkranz nicht als Kandidatin bei der Bundespräsidentenwahl zuzulassen.

Es ist bezeichnend, dass Rosenkranz` Kandidatur von rechtsextremen Gruppen wie der Nationalen Volkspartei, den „Bunten“ und auch der „Arbeitsgemeinschaft für demokratische Politik“ (AFP), vom Verfassungsschutz in der „Nähe zum Nationalsozialismus“ eingeordnet, unterstützt wird. So rechnet es der bekannte Rechtsextremist Robert Faller und Gründer der Initiative „Stop3g„ als „Bundesgeneralsekretär“ der NVP Rosenkranz hoch an, dass sie sich „dem Mainstream trotzend, weder von ihrem Mann distanzierte, noch ihre Meinung im Bezug auf das Verbotsgesetz änderte und somit voll auf NVP-Linie ist“.

„Rosenkranz` Haltung deckt sich mit jener der offenen Rechtsextremen und Neonazis, deren erklärtes Ziel es ist, unter dem verlogenen Schlagwort der Meinungsfreiheit das Verbotsgesetz als wesentliches Hindernis für die offene Ausbreitung des Rechtsextremismus und Neofaschismus zu beseitigen. Ihre Kandidatur dient ebenso wie die Wahl von Martin Graf zum 3. Parlamentspräsidenten dazu, den Spielraum für die rechtsextreme Variante der Politik auszuloten. Aber Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“, so Furtlehner.

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